Fitnessstudio ist insolvent?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass mein Fitnesstudio seit dem 01.06. geschlossen ist. Die haben diesen Monat auch keine Beiträge abgebucht und soweit ist alles gut. Leider wurden am 15.05. die Beiträge für den 15.05.-14.06.2018 abgebucht. Nun haben die ja seitdem 01.06. geschlossen. Kann ich die auf einem SEPA-Mandat beruhende Lastschrift einfach zurückziehen und mich an das Fitness Studio wenden und verlangen das diese mir den Betrag nennen, den ich bis zum 01.06.2018 (bis wohin ich das Fitnessstudio nutzen konnte) zahlen musste? Leider weiß ich auch nicht an wen ich mich wenden müsste. Per Email antworten sie nicht und auch telefonisch nicht. Ich habe überlegt ein Schreiben per Einschreiben zu schicken, in dem ich nach dem fälligen Betrag frage, aber ich habe nur die Adresse von Fitnesstudio und dort ist niemand der das Einschreiben entgegennimmt. Was soll ich tun?
6 Antworten
vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass mein Fitnesstudio seit dem 01.06. geschlossen ist.
Schlecht.
Die haben diesen Monat auch keine Beiträge abgebucht und soweit ist alles gut. Leider wurden am 15.05. die Beiträge für den 15.05.-14.06.2018 abgebucht.
Dann könnte die nächste Abbuchung ja auch erst zum 15.6. erfolgt sein, ergo würde die entweder heute respektive diese Woche bankseitig eingehen, oder sie wurde eben gar nicht mehr ausgelöst.
Kann ich die auf einem SEPA-Mandat beruhende Lastschrift einfach zurückziehen
Das kannst du (Einwurfeinschreiben und/ode Fax mit Sendebericht), ändert aber ohnehin nichts an der Sachlage. Du musst zudem den Vertrag kündigen, und nicht nur das LS Mandat zurückziehen. Zurückweisen kannst du die LS ohnehin ggfs.problemlos.
und mich an das Fitness Studio wenden und verlangen das diese mir den Betrag nennen, den ich bis zum 01.06.2018 (bis wohin ich das Fitnessstudio nutzen konnte) zahlen musste?
Das kannst du vergessen. Der hälftige Beitrag (das dürften je nach Vertrag wohl so etwa € 35.-- sein) stünde dir zwar zu, damit bist du aber aufgrund der Insolvenz nur ein Gläubiger unter vielen. Du kannst diese Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, wirst aber ganz am Ende der Gläubigerschlange landen. Erfahrungsgemäß ist die Quote nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger gleich Null, insoferne spare dir die Mühe.
NB.: Es ist durchaus möglich, dass der Betrieb insgesamt an einen Nachfolger verkauft wird; je nach Rechtsform würden damit auch die Verträge übernommen. Daher sicherheitshalber außerordentlich kündigen.
Nein, nicht zwingend. Hängt wie gesagt vom Vertrag und von der Firmenform ab.
Du kannst versuchen diese Abbuchung zu widerrufen. Die Überweisung eines halben Beitrages für den Monat Mai wäre dann entsprechend der Forderung ausreichend.
Dafür bedarf es dann lediglich noch einer Mitteilung per Email oder in Form eines mormalen Briefes.
Das Fitnessstudio ist insolvent, d.h. sie haben keine Kohle mehr. Daher wirst du auch nix mehr sehen, vor allem weil es bei dir um einen Minimalbetrag geht. Das wäre mir den Aufwand nicht mal wert.
buch erst mal zurück und warte dann ab.. die melden sich dann ganz sicher.
Einfach mal keine Welle machen: die Mühe lohnt sich eh nicht für einen halben Monatsbeitrag!
Ich würde mein Geld für den Zeitraum schon gerne wiederkriegen
Das kannst du getrost abschreiben.
Wenn das Fitness-Studio insolvent ist, musst du deinen "halben Monatsbetrag" beim Insolvenzverwalter anmelden, da es keine Kontobewegungen mehr gibt. Dann stehst du als Gläubiger an der 145. Stelle. Nach Monaten wird, wenn überhaupt, dann eine Quote festgelegt: wenn du Glück hast 10% der Forderung. Viel Spaß bei dem Papierkrieg!
Also ist der Vertrag nicht automatisch durch die Insolvenz nichtig?