Kann ich dem Vermieter Portokosten (Einschreiben m. Rückschein) für den Widerspruch wegen falsch erstellter Nebenkostenr. in Rechnung stellen?
Jedes Jahr wird eine falsche NK-Rechnung erstellt. Z.T. mit den selben Fehlern wie im Vorjahr. Ich habe auch den Eindruck, dass das bei diesem Vermieter System hat. Wenn man den Widerspruch per normalem Brief schickt, kommt der angeblich nicht an. Auch telefonischer Kontakt und via Email ist erfolglos. Besonders schlimm wird es, wenn wenn sich ein Guthaben ergibt. Dann sind 2 bis 3 Einschreiben nötig. Ein Einschreiben kostet momentan 5,35 €. Das summiert sich mit der Zeit. Kann ich dem Vermieter diese kosten nicht in Rechnung stellen? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Der Vermieter würde sich fragen, muss es jedesmal die Luxusversion sein? Einwurfeinschreiben wäre also das Maximale.
Natürlich kannst Du Versuchen, dem Vermieter diese Kosten in Rechnung zu stellen. Kündige das direkt im jeweiligen Schreiben an und zieh Dir die Beträge von der ersten Mietzahlung ab, die der Auszahlung des Guthabens folgt. Mal sehen, ob der Vermieter versuchen wird, die paar Kröten tatsächlich bei Dir einzutreiben.
Du kannst ja dem Vermieter diese Kosten in Rechnung stellen. Doch wenn Du jetzt schon Probleme hast, ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zeitnah erstattet zu bekommen, dann wird der Vermieter Dir diese Kosten erst recht nicht so ohne weiteres erstatten. Wegen dieser Kosten kannst Du Dich dann wieder mit ihm rum ärgern .....
Ja das wird wohl so sein. Trotzdem Danke für deine Antwort.
Einwurfeinschreiben 2,15€ plus normal Porto 0,70€?
Na wer einen Rückschein braucht...mir reicht Einwurf
Das gesamte Porto pro Einschreiben mit Rückschein errechnet sich so: Standardbrief: 0,70 €, Einschreiben: 2,50 €, Rückschein: 2,15 €