Keine Reaktion auf Kündigung?

3 Antworten

Hast Du in dem Kündigungsschreiben sinnvollerweise auch gleich Deine Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift widerrufen?

Wurde im Attest eine dauerhafte Beeinträchtigung bestätigt, oder eine möglicherweise zeitlich befristete - dann käme der Vertrag nur zum Ruhen.

S0xas 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 21:46

Ja, die Einzugsermächtigung habe ich wieder widderufen und es wurde eine dauerhafte Beeinträchtigung festgestellt.

wilees  19.06.2016, 22:15
@S0xas

Das sollte genügen eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen.

Niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen.

Wie lange ist den die Vertragslaufzeit? Oder bist du der Hoffnung ein sonderkündlgungsrecht wegen des Attests geltend zu machen? Wenn ja wäre es sinnvoll zu wissen, was auf dem Attest steht. Denn nicht bei jeder Erkrankung kannst du von einem sonderkündlgungsrecht profitieren.

Lg