Veruntreuung von Pflegegeld
Ich habe zusammen mit meinem Vater dessen Lebensgefährtin über 2 Monate bis zu Ihrem Tod gepflegt, mit geringfügiger Unterstützung von deren Tochter. Pflegestufe 3, es wurde für diesen Zeitraum Pflegegeld gezahlt und nach Abzug der Rechnung des ambulanten Pflegedienstes , ist der Restbetrag auf das Konto der nun Verstorbenen (aber noch vor Ihrem Tod) überwiesen worden. Die Tochter hat dieses Geld nun für sich behalten, wobei ich der Meinung bin, das ihr davon nur höchstens ein Drittel zusteht. Im Pflegegutachten sind wir zu Dritt als Pflegende angegeben, wobei mein Vater nachweislich die Hauptpflege geleistet hat und dies auch so in diesem Gutachten steht. Kann die Tochter als Alleinerbin dieses Geld nun einfach behalten?
4 Antworten
-- Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Da sie nun verstorben ist müsst ihr das Klären.
-- Würde mich direkt an die Pflegekasse wenden oder dem MDK, mit Angaben der ungefähren Pflegestunden, da würde der Tochter bestimmt nicht mal ein Drittel zustehen.
-- Ihr müsstet auch zusätzliche Rentenpunkte für die Pflege erhalten haben???
-- Da ihr benannt wurdet als Pflegende im Gutachten ist es legitim, dass ihr ein RECHT auf Pflegegeld habt--- wehrt euch!!!!!
Das Recht auf das Pflegegeld hat nur die Pflegebedürftigte. Was sie mit diesem Geld macht, ist völligst ihr überlassen.
Hinzu kommt die Sache, dass die Tochter Alleinerbin ist und nun die Pflegebedürftigte nunmal gegangen ist. Dementsprechend?! Bingo.
Klar, man kann sich wehren, trampeln, aufstampfen und Fragen ob es fair ist. Was es nicht sein wird. Aber für zwei Monate, wäre es doch schon ein wenig naja...
Danke! Ja ich habe Anspruch auf Rentenzahlung, der wurde von der Kasse bereits bestätigt, es geht hier auch nicht um ein paar Euronen sondern um die Suche nach einem Weg, der Tochter endlich Einhalt zu gebieten und meinem Vater die Zeit der Trauer zu ermöglichen ohne sich ständig mit neuen Unmöglichkeiten konfrontiert zu sehen.
Das Pflegegeld steht demjenigen zu, der gepflegt hat und der bei der Pflegekasse benannt worden ist.
Hier muß ich wiedersprechen. Meine Oma ist verstorben und nur ein Onkel und meine Person als Enkel waren Erben( da meine Mutter schon vorher gegangen war). Mein Onkel hat der Bank den Totenschein und den Erbschein, wo beide Personen eingetragen waren als Erben, der Bank vorgelegt und das Konto leer geräumt und geschlossen. Eine Bank nimmt sich da nicht viel an, wenn die keinen Bock drauf haben und sperren auch kein Konto, selbst das Sparbuch konnte er leer räumen und kündigen, obwohl ich als 2. Erbe nicht dabei war. Und wäre eine Ehe vollzogen worden zwischen der Pflegebedürftigen und dem Lebensgefährten, hätten sie erst so und soviel Jahre verheiratet sein müssen um erbberechtigt zu sein, also so einfach ist das Ganze nicht, wie du schreibst. Rechtliche Grundlage hin oder her, wenn sich Institutionen nicht daran halten, nützt einem das garnichts.
Ja, aber wir sind alle drei benannt worden....?
Dann wird es für Euch weg sein.
Das Pflegegeld erhält die zu pflegende Person. Niemand anders. Es soll der kranken Person ermöglichen, sich geldlich zu bedanken. In wie weit und wie viel und wie hoch, ist ihr allein überlassen.
Zur Frage, ich möchte nicht unverschämt sein, aber was mag da groß an Geld über sein? Man wird die Frau wohl nicht aus Geldgründen, sondern aus Liebe gepflegt haben. Es ist doch mehr als traurig, würde man sich nun für diese kleine Summe so aus dem Ruder werfen.
Ich denke, wenn ein Mensch, den man geliebt hat, einen verlässt, sollte man erstmal trauern, bevor sich ums Erbe gestritten wird.
Ich kann deine Frage verstehen, aber stell Dich nicht auf eine Stufe und lass das Geld Geld sein. Es wird sich sicher nicht um ein Vermögen handeln.
In diesem Sinne, mein Beileid.
Es geht hier schlichtweg darum, das die Tochter schon zu Lebzeiten der Mutter deren Konto leergeräumt hat, Krankenhausrechnungen nicht bezahlt hat und nun auch noch Forderungen an meinen Vater stellt, die sein persönliches Eigentum betreffen und wir an einem Punkt sind an dem wir uns wehren müssen.
Entschuldige bitte, aber wenn man gerade den Menschen verloren hat, mit dem man 30 Jahre Seite an Seite gelebt hat, wären meine Sorgen gerad andere.
Wie gesagt, es ist verständlich, dass Dich das aufregt, aber ich finds echt zum würgen, wenn nach dem Gehen einer Person so ein Theater veranstaltet wird. Und das für ein paar Euronen.
Gegen die Forderungen könnt ihr euch ja wehren, aber nicht für alles ein Fass aufmachen.
Wenn sie Alleinerbin ist, wird sie alle ausstehenden Rechnungen und die Beerdigung auch bezahlen müssen. Damit habt Ihr dann nichts mehr zu tun. Wenn es keine regelungen oder ein Testament gibt, ist es so.
Das kommt noch hinzu. Nennt mich weltfremd, aber für zwei Monate Pflegegeld + Abzug des Pflegedienstes + schon evtl gezahltes von der Verstorbenen selbst durch drei Pflegepersonen. Was ist da noch über?
Naja, jeder trauert anders.
Wir haben gepflegt, alles organisiert, die komplette Beerdigung gezahlt und wir sind der Meinung, dass dies jetzt genügen sollte. Glauben Sie mir, für Trauer war bis dato wenig Zeit!
Mir steht es wirklich fern Ihnen auf die Füße treten zu wollen. Aber meine Sie, der ganze Ärger ist das etwas Geld wert?
Meiner Meinung nach, sollten Sie sich und vor allem Ihrem Vater die Zeit zum Trauern geben. Denn so findet es keine Ruhe.
Jetzt sind wir auf einer Wellenlänge - wir brauchen genau diese Ruhe und ich hoffe, ich kann die Tochter mit dem Hinweis auf diese Unterschlagung dazu bringen meinen Vater endlich in Ruhe zu lassen. Er ist nicht mehr in der Verfassung sich zu wehren
Finde ich nicht in Ordnung, wenn euch jetzt das Pflegegeld wegen der Trauer nicht gegönnt wird. Ich habe meine Mutter 7 Jahre gepflegt und habe auch mal auf dieses Geld für die Tagespflege geopfert. Aber bedennkt doch bitte alle mal was es heißt, wenn man eine Pflege übernimmt. Wenig Freizeit, man kann nicht mehr seinen Tag planen, viele Freundschaften gehen in die Brüche. Trauer hin und Trauer her. Ich finde da steht einem das Pflegegeld zu, zudem man meist auch nicht mehr voll arbeiten kann.
Nein, das Pflegegeld steht allein dem Pflegebedürftigen zu und wenn dann noch Sachleistungen mit einbezogen wurden, wie zum Beispiel der Einsatz durch einen ambulanten Dienst, so muss dies vom pflegegeld bezahlt werden. Wenn die Tochter Alleinerbin ist, dann kann ich nicht verstehen, warum ihr die Beerdigung bezahlt habt, wo ihr dann eh nicht mehr an das Konto gekommen seid, das wird im Todesfall (wenn nicht schriftlich anders geregelt) bis zur Tesatamentseröffnung gesperrt. Fragt einfach mal bei einem Rechtsanwalt nach, aber ich sehe keine große Chancen. Ich würde das als Benehmen "unterste Schublade" abhaken und damit abschließen. Ich sage ja immer, warum heiratet man nicht wenn man so lange zusammenlebt?? Kann ich einfach nicht verstehen, da die rechtliche Grundlage eine ganz ander ist. Na gut das ist jedem seine Sache, aber auch die Konsequenz. Ich wünsche euch auf jeden Fall viel Kraft vor allem für den Papa und lebt eure Trauer. LG Jasmin