Muss ich als Tochter die offenen Heimkosten meiner Mutter nach ihrem Tod bezahlen?
Muss ich als Tochter die offenen Heimkosten meiner Mutter nach ihrem Tod bezahlen?Ein Anteil den das Sozialamt nicht zahlen wollte blieb während meine Mutter im Pflegeheim lag immer offen und ich brauchte nicht zu zahlen weil ich kein Einkommen habe und wir als Familieneinkommen unter dem Sozialsatz liegen.Das wurde vom Sozialamt selbst überprüft und mein Vater der Ehemann also hat eine kleine Rente und brauchte auch nicht zahlen. Jetzt ist meine Mutte fast fünf Monate tot und da schreibt mir das Heim das ich Erbin bin und die offene Rechnung begleichen muss für die ich wo sie noch lebte ja nicht aufkommen brauchte. Ich weiss nicht warum und mir hat auch niemand etwas darüber gesagt das ich das dann zahlen müste wenn meine Mutter einmal stirbt.Was soll ich tun?Bin nervlich am Ende.
9 Antworten
Zunächstmal wäre es besser gewesen das Erbe auszuschlagen. Dies wäre innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe der Berufung möglich gewesen.
Schlagen sie nicht aus, werden Sie automatisch Erbe und Erben damit auch alle Verbindlichkeiten. Mit ihren Einkommen hat das nix zu tun, denn es geht hier nicht um den Elternunterahlt. Nach der Aussschlagungsfrist bleibt nur noch die Nachlassinsolvenz oder Einrede der Dürftigkeit und die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.
Man bekommt keine Post vom Nachlassgericht, sondern man muss sich informieren.
Dein Vater und Du, ihr seid die Erben, wenn er nicht auch das Erbe ausgeschlagen hat. da von ihm, wegen seiner kleinen Rente wohl nichts zu holen ist, hat sich das Heim nun an dich gewandt.
Das kann es- es kann die Forderung gegen jeden Erben richten, die wiederum im Innenverhältnis dann ggf. einen Ausgleich machen müssen. Es bleibt dir nur der Weg zum Nachlassgericht, um die sogenannte Nachlassinsolvenz (Beschränkung der Forderung auf den Nachlass- der wohl nicht da war) zu beschränken.
Bedenke bitte, falls ihr Kinder habt, dann sind die in der Erbfolge die nächsten, auch für diese hätte ausgeschlagen werden müssen- sonst tritt das Heim an die heran- wenn schon volljährig. Dann sollten sie gleich mitgehen zum Gericht.
Dann solltest Du zum Amtsgericht gehen und die Nachlassinsolvenz anmelden. Denn wenn Du nichts ausser Schulden geerbt hast, geht das.
Nach fast 5 Monaten hast du keine Chance mehr etwas zu unternehmen,du hast das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht ausgeschlagen und somit gilt das Erbe als angenommen,du hast also jetzt die Schulden mit den anderen Erben geerbt !
Als Erbe erbst du nicht nur Vermögen sondern eben auch Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Die Frist, das Erbe auszuschlagen, ist schon verstrichen. Dir wird also nichts anderes übrig bleiben als für die Schulden deiner Mutter aufzukommen.