Anzeige bekommen wegen Veruntreuung der Gelder unseres vaters und Erbunterschlagung?
Hallo
ich hatte alleinige Kontovollmacht unseres seit gut 10 Jahren an schwerer Demenz erkrankten Vaters . Meine anderen Geschwister haben damals eine Vollmacht abgelehnt . Ich habe Pflegegeld bekommen und ihn alleine bis zu seinem Tod versorgt. Ich habe jeden Monat die komplette Rente unseres Vaters abgehoben , weil ich nicht einsehe, das meine Geschwister die sich nur ab und zu mal gekümmert haben, noch was bekommen sollen. Da ich mit in der Wohnung unseres Vaters gewohnt habe, bin ich bzw. war im Besitz des kompletten Nachlass . Da kein Testament vorhanden ist, sind wir Erbengemeinschaft Habe aber vor ein paar Jahren so ziemlich alles was in der Wohnung war, verkauft bzw. verschenkt, weil ich meinen eigenen Hausrat unter bringen musste .
Nun haben meine Geschwister mich angezeigt, weil ich angeblich seine Rente veruntreut habe . Sie haben von der Bank Kontoeinsicht bekommen und fordern nun Geld , da ich nicht alle ausgaben belegen kann und auch nicht möchte . Habe grobe Beträge angegeben, aber das akzeptieren sie nicht . Sie wollen Nachweise ob ich das Geld wirklich für den Vater gebraucht habe . Nun habe ich nächste Woche einen Termin zur Anhörung bei einem Staatsanwalt .
Kann mir vielleicht jemand sagen wie meine Chancen sind ??
8 Antworten
Sie haben von der Bank Kontoeinsicht bekommen und fordern nun Geld , da ich nicht alle ausgaben belegen kann und auch nicht möchte .
Allein daran würde ich mich aufhängen denn, hat die Bank dem Gesetz nach korrekt gehandelt?
Ich habe ähnliches erlebt in bezug auf die Geschwister meines Mannes, deren eine Schwester nach gutdünken das Erbe der verstorbenen Mutter anschließend verteilt hat. Ein Bruder hat sich bei der Bank erkundigen wollen und ihm wurde die Einsicht auf das Konto verweigert mit der Aussage, dann müßte er Zivilklage anstrengen.
Zwar nur ein kleiner Teil aus Deiner Frage aber, hat die Bank dem Gesetz zuwider gehandelt, wäre alles andere leichter wohl für Dich zu ertragen???
In etwa kann ich Dein Handeln nachvollziehen, da ich durch meinen Mann auch mitbekommen mußte, wie häßlich sich Geschwister benehmen, wenn es um ein Erbe geht!
Allerdings ist es schon gut 2 Jahre her aber die Datenschutzbestimmungen haben sich ja in letzter Zeit auch sehr verschlimmbessert!
In unserem Rechtssystem ist es immer noch so, dass man die Schuld beweisen muss und nicht die Unschuld.
Wenn sie also keine Beweise haben steht Aussage gegen Aussage.
Wenn sie also keine Beweise haben stehtAussage gegen Aussage
Nur am Rande: auch Aussagen sind Beweise oder besser gesagt Beweismittel.
Sicherlich wird die Staatsanwaltschaft aber auch noch andere Beweismittel zur Verfügung haben.
also muss ich nicht nachweisen wozu ich das Geld gebraucht haben ??
Hm....denke du hast schlechte Karten.
- Du hast Pflegegeld bekommen.
- Du hast Sachen aus der Wohnung veräußert, welche in die Erbmasse gehören. Demzufolge hast du dich widerrechtlich bereichert.
- Denke, du hast umsonst bei deinem Vater gewohnt.
- Da es angeblich kein Testament gibt, ist keiner der Kinder / Geschwister vom Erbe ausgeschlossen. Heißt, jeder bekommt den gesetzlichen Anteil.
- Da du alleinige Vollmacht hattest und im Testament - welches nicht existiert - nichts vereinbart wurde, hast du gegen § 181 BGB ( Insichgeschäft ) verstoßen.
Du hast Gelder ( Rente ) veruntreut und dich bereichert, zu Gunsten der Geschwister. Wenn du Pech hast, wird das als strafbare Handlung ausgelegt.
Die 600 € müssen ja irgendwo her kommen, denke vom Konto. Da du Kontovollmacht hast bist du verpflichtet, die Kto.-Auszüge aufzuheben. Notfalls können die Geschwister bei der Bank Auszüge anfordern. Dann fliegt deine Machenschaft auf.
Deine Chancen stehen eher schlecht, wenn du dem Staatsanwalt keine glaubhaften Angaben machst. Insbesondere solltest du ihm erklären, wie es kommt, dass du vor 12 Jahren in die Wohnung deiner Mutter gezogen bist https://www.gutefrage.net/frage/mietminderung-wegen-zuzug-bei-der-mutter und gleichzeitig bei deinem Vater in der Wohnung gelebt hast, der schon vor etwa einem Jahr verstarb https://www.gutefrage.net/frage/habe-ich-auskunftspflicht-meinen-geschwistern-gegenueber-weil-ich-die-kontovollmacht-des-verstorbenen-vaters-hatte-
Der Staatsanwalt könnte natürlich auf den Gedanken kommen, dass du ihn nur trollen willst. Das ist im Großen und Ganzen nicht strafbar.
Ist ein Fehler sollte Vater heissen
Klar, das kann man ja mal verwechseln. Dann schreibt man schon mal in einer Frage dreimal "Mutter" und verwendet zweimal das Personalpronomen "sie", wenn man eigentlich den Vater meint.
Total glaubwürdig, das passiert doch praktsch jedem andauernd.
Dankesehr - dass du ein Troll bist, steht nunmehr völlig außer Frage.
Sieht ganz so aus.
Du bist bei deinem Vater,der pflegebedürftig war,umsonst eingezogen. In eine Wohnung, die die gehört und wofür er dir auch weiter Miete + Nebenkosten gezahlt hat, plus Pflegegeld.
Zusätzlich hast du dir die komplette Rente angeeignet.
Zudem auch alle Sparbücher.
Fast gleichzeitig bist du in die Wohnung deiner pflegebedürftigen Mutter gezogen, die in deiner, von dir an sie vermieteten Eigentumswohnung lebt.
Sie bezahlt die Miete weiter an dich und du lebst auch hier mietfrei.....
Sorry, aber das wird für dich kein gutes Ende nehmen.
die Wohnung ist mein Eigentum .Mein Vater hat als Mieter darin gewohnt . Die Miete ( Warmmiete ) 600 € hat er mir immer bar gegeben. Es gibt auch keinen Mietvertrag .Ich kann nicht nachweisen wie viel Miete er gezahlt hat an mich. Meine Geschwister behaupten nun , das er dann eben umsonst bei mir gewohnt hat . Ist doch wohl logisch das ich das nicht machen konnte