ALG 2 Mehrbedarf Miete bei "Autistischem" Kind
Zu meiner Frage!
Meine Kleine Tochter (fast 4) steht am Anfang der Diagnostik des Autismus Spektrum derzeit Pflegestufe 1 und meine Große (8) hat leider ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung Pflegestufe in Bearbeitung, aber ich schätze PfST 0. jetzt habe ich mich vom Kindsvater getrennt und dann wurde mir gesagt das meine Wohnung ein wenig über dem Satz liegt und ich bitte umziehen möchte! Drängen mich aber jetzt nicht, auf Teufel zieh aus! Eigentlich also kein Problem, laut Doc, braucht meine Kurze kleine übersichtliche Räume damit sie besser zur Ruhe kommt. So stände ein Umzug eh an! ABER!!! Beim Satz der mir von der Arge zusteht, bekomme ich maximal 58qm 3 Zimmer! Büße also gute 25qm ein. Auch das ist eigentlich nicht sooo dramatisch schlimm! Wenn die Mädels nicht das Zimmer Teilen müssten! Ein eigenes Reich hinsichtlich der nächsten 10Jahre + Pubertät wäre schon ratsam besonders, weil die Kleine wirklich sehr, sehr einnehmend und anstrengend ist. Jetzt habe ich von einem Mitarbeiter einer Wohngesellschaft gehört das in solchen Fällen durchaus ein Mehrbedarf möglich ist! Auf welchen Grundlagen könnte ich selbigen ggf. geltend machen! Ich möchte ja keinen Palast,sondern nur ein kleines Räumchen für die Große.... könnte ja theoretisch die Mehrmiete übers Pflegegeld auch selbst tragen... es geht also um prinzipielle Zusage durch die Arge bis Regelsatz!
Jemand Tipps/Erfahrungen/Grundlagen!
2 Antworten
Ein Mehrbedarf im sozialrechtlichen Sinne ist nicht möglich; wohl aber eine Abweichung von den Angemessenheitsgrenzen nach oben. Nur wirst du da glaubhaft machen müssen, dass du für die angemessenen Kosten der Unterkunft tatsächlich keinen hinreichend großen Wohnraum (um die 75m²) findest.
Abgesehen davon steht es dir vollkommen frei, ohne Zustimmung des Jobcenters umzuziehen; das Jobcenter wird zwar dann keine Umzugskosten bis hin zur Kaution tragen müssen, hat aber dennoch die angemessene Miete - wie jetzt auch - zu zahlen (Nebenkosten ggf. anteilig).
Jedes Kind ein eigenes Zimmer wäre bei einem Kind mit Autismus schon sinnvoll. Es braucht einen Rückzugsraum für sich.
Was da rein rechtlich genau geht, weiß ich leider nicht. Ob das Amt einen früher oder später wirklich zum Umziehen zwingt, weiß ich auch nicht, ansonsten musst du halt den Teil der Miete über dem Höchstsatz selbst tragen. Da ist eben die Frage, ob du das kannst.
Ich rate dir, dich in diesem Board mal umzuhören:
http://www.rehakids.de/phpBB2/index.html
Das stimmt. Umziehen geht nur in eine "angemessene" (nach deren Kriterien) Wohnung.
Wie gesagt kann ich dir nur raten, bei rehakids mal zu schauen. Da dürften sich eine Menge Menschen tummeln, die schon die verschiedensten Amtsprobleme hinter sich haben mit autistischen Kindern.
Was ist denn abgesehen vom Geld das Problem an der derzeitigen Wohnung?
Veränderungen sind für viele Autisten ja auch Stress. Ggf. wäre es doch gut, einfach da wohnen zu bleiben.
Besteht dieses Problem mit großen Räumen denn real bei deiner Tochter, oder ist das nur so ein pauschaler Rat des Arztes ohne dein Kind individuell dahingehend anzuschauen? Autisten sind nicht alle gleich.
Ich (Asperger-Autist) zum Beispiel mag große Räume. Man muss so einen großen Raum ja nicht unübersichtlich vollstopfen. Die Gefahr sehe ich bei kleinen Räumen viel eher.
Ich trage seit Oktober schon selbst 53,- Überschuss für meine jetzige Wohnung....das ist auch nicht das Problem, finanziell komm ich trotz allem gut zurecht. Habe ja auch stützend das Pflegegeld, aber die 53,- die ich jetzt schon selbst trage, wollen die als neue Wohnung nicht zulassen! Wenn die Wohnung drüberliegt darf ich zwar wohnenbleiben und selbstzahlen, aber nicht EINZIEHEN!!! und selbstzahlen! Da such ich quasi das Schlupfloch!!