Kann in dem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt werden?
2016 wurde meine Freundin eingebürgert und hat somit den deutschen Pass. Die Mutter kommt aus Frankreich der Vater aus Irak und somit hatte sie die französische und irakische staatsangehörigkeit schon davor gehabt (mit Geburt).
Bei der Einbürgerung muss man ja die vorherigen Staatsbürgerschaften ablegen. Außer man die EU-Bürgerschaft. Also konnte sie die französische Staatsbürgerschaft behalten.
Nun zum Problem: Die irakische Staatsangehörigkeit kann abgelegt werden, wurde aber nicht rechtzeitig geschafft. Aber sie hat somit trotzdem den Deutschen Pass bekommen. (eine Regelung erlaubt dies)
Aber theoretisch kann sie die Irakische Staatsangehörigkeit ablegen, der Vater möchte das nicht. (Es gab Auseinandersetzungen zwischen Vater und Tochter)
Nun zur Frage: Kann deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden, wenn seit fünf Jahren die Ablehnung der irakischen Staatsangehörigkeit nicht erfolgt wurde?Sie ist schon 19 und bis jetzt kam kein Brief oder ähnliches.
Sie möchte bald die Ausbürgerung beim irakischen Konsulat versuchen.
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft angefochten werden? Theoretisch hat das der Vater vermasselt.
8 Antworten
Also erstmal wäre zu klären, ob es tatsächlich eine Auflage gab, die irakische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich habe da Zweifel.
Wenn nicht, geht es nur darum, ob die gesetzlichen Vertreter im Einbürgerungsantrag gelogen haben, um die Genehmigung der Beibehaltung der irakischen Staatsangehörigkeit zu erlangen.
Falls nachweislich gelogen wurde, kann die Einbürgerung zehn Jahre lang zurückgenommen werden.
Aber da die Mutter wohl die französische Staatsangehörigkeit hatte, hat sie normalerweise auch die Tochter. Ich würde daher an ihrer Stelle zum französischen Konsulat gesehen und einen französischen Ausweis beantragen. Als Unionsbürgerin hat sie nämlich einen festen Aufenthaltsstatus; sie kann damit praktisch alles, was sie als Deutsche kann, außer an Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen.
Auch wenn ich Wählen für wichtig halte, gibt's dann jedenfalls keinen Grund mehr für Stress.
Den Einbürgerungsantrag werden ja die Eltern gestellt haben. Es kommt drauf an, ob die da gelogen haben. Wenn sie nicht weiß, was da drin stand, dann weiß sie natürlich auch nicht, ob ihr was droht.
Von daher würde ich stillhalten und hoffen, dass weitere fünf Jahre nichts passiert.
Und sich inzwischen um einen französischen Ausweis kümmern. Das erste, was sie dafür brauchen wird, ist eine Geburtsurkunde. Ist sie in Deutschland geboren? Dann würde ich einen beglaubigten Registerausdruck und eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Das einscannen und das französische Konsulat anmailen mit der Frage, was sie sonst noch braucht, um ihre französische Staatsangehörigkeit nachzuweisen und einen Ausweis zu bekommen.
Was braucht sie alles um den Pass zu beantragen? Reicht die Geburtsurkunde oder braucht sie auch noch den alten französischen Pass, den sie nicht mehr besitzt. Die Mutter kann sie nicht kontaktieren.
Das muss sie beim französischen Konsulat erfragen. Aber wenn sie schonmal einen französischen Pass hatte, dann hat das Konsulat vielleicht eine Passakte und es wird alles viel einfacher. Da anrufen und fragen.
Danke für deine Hilfe! <3
Normalerweise ist der Nachweis der Ablegung der fremden Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für die Erteilung der deutschen. Allerdings kann die Behörde davon absehen.Das scheint hier ja passiert zu sein.
Insofern sehe ich da keine weitere Veranlassung, den Ausstieg aus der irakischen zu betreiben. Quper man möchte das aus irgendwelchen Gründen selber.
Aber das ist doch nicht erlaubt, was der Vater macht? Sich nicht von der alten Staatsbürgerschaft abzumelden und sie auch nicht?
Was macht der denn? Und was hat das mit dir zu tun?
Ich habe Angst, dass meine Freundin abgeschoben wird. Und der Vater möchte eigentlich nach Irak und am besten mit ihr. Und deswegen gibt es jetzt eine Spannung zwischen uns.
Deine Freundin ist doch volljährig. Also kann der Vater sie gegen ihren Willen nirgendwohin mitnehmen. Ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen, dass er seine volljährige Tochter gegen ihren Willen mit in den Irak nehmen möchte...
Und deutsche Staatsangehörige können nicht abgeschoben werden.
Wenn das so ist, dann ist das gut. Klar, sie ist nicht dumm und lässt sich auch nicht mitziehen. Darin liegt nicht das Problem.
Eher war die Frage ob nun die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt werden kann, da der Vater die Ausbürgerung beim irakischen Konsulat nie wirklich beabsichtigt hat?
Und danke für die bisherigen Antworten.
Selbst wenn die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden würde droht meine Abschiebung da sie mit der französischen Staatsbürgerschaft innerhalb der EU natürlich immer noch Freiheit bei der Wahl des Wohnortes genießt und auch diese sie dauerhaft zum Aufenthalt und arbeiten in Deutschland berechtigt.
Ich sehe gar keine Veranlassung und Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen.
Sicher? Also wenn das so ist, dann ist doch alles gut, hoffentlich.
Du musst grundsätzluch zwischen dem Erhalt eines Pass und einer Staatsbürgerschaft differenzieren. Das ist unanbhängig voneinander.
Und was ist der Unterschied? Also in ihrem Führungszeugnis steht, dass sie die deutsche, französische und irakische Staatsangehörigkeit besitzt. Aber sie selber besitzt nur den deutschen Pass und ist schon immer in Deutschland gewesen.
Kannst du mir bitte den Unterschied erklären? Es geht doch um Staatsbürgerschaft.
Die Staatsangehlrigkeit ist das abstrakte System nachdem man einer Nation zugeordnet wird. Der Pass ist ein Ausweisdokument für den internationalen Reiseverkehr.
Also ist die irakische Staatsangehörigkeit Okey aber der Besitz von Reisedokumente unerlaubt? Das hört sich komisch an.
Ein Dokument kann man grundsätzlich problemlos besitzen. Nur eben zwei gleichzeitig zu haben kann schwierig sein.
Hallo,
ist mit der Einbürgerung die entsprechende Auflage vorhanden, eine andere Staatsbürgerschaft abzugeben, so ist diese Auflage Grundlage der Bewilligung der Einbürgerung.
Man könnte hier also durchaus auf das Erlangen der Staatsbürgerschaft durch Täuschung schließen. Dazu gab es meines Wissens bereits höchstrichterliche Urteile, die den Entzug des Staatsbürgerschaft in diesem Fall als rechtlich korrekt eingestuft haben - das Urteil an das ich mich dunkel erinnere dürfte aber sicher 15 Jahre als sein.
Damit rechnen, dass die entsprechende Behörde bei Kenntnis solche Schritte unternehmen könnte,sollte man zumindest. Ob auch dieser Fall dann vor Gericht so entschieden würde, kann ich nicht sagen.
LG, Chris
Bist du sicher, dass eine solche Auflage überhaupt möglich ist?
Soweit ich weiß, muss man sich vor der Einbürgerung um die Ausbürgerung in dem anderen Land kümmern.
Nein bin ich nicht. Ich meine, dass in manchen Ländern die Ausbürgerung nur durch die betreffende Person selbst erfolgen kann und dies wiederum der Volljährigkeit bedarf.
Da sie wohl bei Einbürgerung in DE 14 war, könnte so was hier vielleicht deshalb zutreffend sein.
Kann dann meine Freundin noch etwas machen, bevor es dazu kommt? Wird auch ihr die Staatsbürgerschaft entzogen oder nur dem Vater, welcher dies bewilligt hat? Außerdem dachte sie, dass sie schon vom irakischen Konsulat ausgebürgert wurde, im Führungszeugnis stand aber etwas anderes drinnen. Der Vater hat das anscheinend nie gemacht.
Ich kann dir das nicht beantworten und ich bin auch nicht sicher, ob irgendjemand hier im Forum die entsprechende Expertise mit Sicherheit geben kann.
Fragt bei der entsprechenden Einbürgerungsbehörde nach.
Okey das gebe ich ihr weiter. Wie kam es allerdings dazu, dass nach fünf Jahren immernoch nichts von der Behörde kam, die auf diesen Fehler aufweist, den ihren Vater begangen hat?
ist zu speziell: beim Auswärtigen Amt nachfragen
Glaube nicht, dass da das Auswärtige der richtige Ansprechpartner ist, da es um eine innere Angelegenheit geht. Ich gehe davon aus, das Bundesverwaltungamt sollte da auf Bundesebene eher richtig sein - oder der Integrationsbeauftrage... alternativ die jeweilige Einbürgerungsbehörde.
Danke für deine Antwort. Und noch eine Frage: Wie kann die Lüge nachgewiesen werden? Ich meine, die irakische Staatsangehörigkeit hat sie erst erkannt, als sie das Führungszeugnis beantragt hat und es dort drinnen stand. Dabei sollte sie schon längst abgegeben sein, sogar vor der Einbürgerung. Und wie sollte sie persönlich dann vorgehen?
Mit ihrem Vater hat sie geredet, und er meinte das er das dürfte, aber sie bezweifelte dass es richtig ist, worauf er sie geschlagen hat und ihren deutschen Pass von ihr verlangt hat (Was sie aber gut vor ihm versteckt hat). Was ist dann ihr nächster Schritt?
Sie hast sich informiert und kann nach dem Recht wirklich die Staatsbürgerschaft verlieren.