Versteuerung von Ersatzfahrzeug bei Dienstwagen
Hallo allerseits,
mal wieder eine Frage zum Thema Dienstwagen und Versteuerung.
Ich habe seit 1.1. einen neuen Job, bei dem mir ein Dienstwagen gestellt wird. Als Fahrzeug wurde dabei ein bestimmter Wagen festgelegt. Da dieser allerdings erst ab Märt zur Verfügung steht, stellt mir die Firma bis dahin ein anderes Fahrzeug zur Verfügung (Mietwagen), das einen deutlich geringeren Listenpreis hat.
Auf meiner Gehaltsabrechnung für Januar musste ich nun feststellen, dass dort bereits der teurere Wagen verrechnet wurde. Auf Nachfrage wurde dann mitgeteilt, dass sei halt in den Personaldaten schon so hinterlegt und würde schon so passen. Wenn der Wagen mal in der Werkstatt ist, würde schließlich auch nicht jedesmal die Abrechnung angepasst.
Ist das wirklich so oder macht sich mein neuer Arbeitgeber es da nur etwas einfach? Würde er nicht auch Geld sparen, wenn der geringer wertige Leihwagen verrechnet wird?
VG Dennis
2 Antworten
Fängt schon gut an bei Deinem neuen Arbeitgeber, oder? Wenn das wirklich so ein großer Unterschied ist, dann geh in die Personalabteilung und lasse das ändern. Aussage: das passt schon... brauchst da nicht durchgehen lassen. Wenn der Wagen mal in der Werkstatt ist, dann muss Dir Dein AG ein anderes, gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen. Der Firmenwagen ist ja wohl Bestandteil Deines Dienstvertrages oder? Anscheinend hat hier das Lohnbüro kein Bock auf Änderungen...
Danke, das bestätigt meine Vermutung. Ich will mich ja auch nicht unbedingt mit meinem AG anlegen, aber es geht hier schon um gut 200 euro mehr oder weniger auf meinem konto ... :-/
Ich denke mal die lassen den Satz so.das sie steuerlich Vorteile davon haben.