Botenfahrten während der Ausbildung? Wer haftet?
Folgender fiktiver Fall: Azubi zum Fachinformatiker wird aufgefordert Hardware mit firmeneigenem Dienstwagen in eine andere Stadt zu fahren. Der Wert der HW beläuft sich auf ca. 300.000€
Zur Versicherung des Wagens ist nichts bekannt. Azubi geht von Vollkasko aus, was für die Fracht aber unerheblich ist, da die im Schadens/Diebstahlfall ohnehin nicht gezahlt werden würde.
Botenfahrten gehören nicht zur berufsüblichen Tätigkeiten für Informatiker, dienen damit also nicht dem Ausbildungsziel und können insofern verweigert werden. Allerdings hat der Ausbildungsbetrieb durchblicken lassen, daß eine Verweigerung Einfluß auf seine Entscheidung am Ende der Probezeit haben könnte, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen Rechtens ist.
Hier jetzt die Frage: Falls Azubi schuldhaft einen Unfall baut...
...wer zahlt für Schäden am Fahrzeug?
...wer zahlt für Schäden an der Hardware?
3 Antworten
Sofern der Azubi von einer weisungsbefugten Person damit beauftragt wurde und der Azubi nicht vorsätzlich gehandelt hat, haftet der Betrieb sowohl für die Schäden am Fahrzeug, als auch für die Schäden an der Hardware.
...wer zahlt für Schäden am Fahrzeug?
Verursacher.
Sind dies Dritte müssen die leisten bzw. deren Haftpflicht (KFZ, Privat, Berufs...).
Schäden am Fahrzeug, die nicht durch Dritte verursacht wurden fallen in den Bereich der Vollkasko (Glas wäre Teilkasko). Gibt es keine zahlt der Arbeitgeber diese.
Der Arbeitnehmer haftet nur dann, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat bzw. vorsätzlich handelte, den Nachweis hierüber hätte der Arbeitgeber zu führen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit käme eine anteilige Haftung in Betracht.
Im Endeffekt würde es aber wohl darauf hinauslaufen, dass dem Mitarbeitet dennoch während der Probezeit gekündigt würde.
Ebenso wäre der Chef geistig behindert, wenn er Equipment im Wert von 300k nicht fachmännisch versendet bzw. liefern lässt.
Der Arbeitgeber ! Er muß entsprechende Versicherungen haben