Dienstwagen einfach abgeholt ohne meine Sachen raus zu holen?
Hallo zusammen, ein Freund von mir hat ein Dienstwagen, da er derzeit Krank ist, wurde ihm gestern per Whatsapp mitgeteilt dass jemand sich mit ihm in Verbindung setzen wird - um das Fahrzeug bei Ihm abzu holen. Nun hatte vorhin wohl jemand angerufen, er konnte aber nicht dran gehen. Irgendwie hatte er ein komisches gefühl und hat aus dem Fenster geschaut und gesehen was der Wagen weg ist. Laut Dienstwagenüberlassung steht da.. [Der Arbeitgeber kann die Gestattung der privaten Nutzung des Dienstwagens jederzeit mit einer Frist von 1 Tag wiederrufen ohne Angabe von Gründen..] Dieser wiederruf liegt ihm so ja nicht vor. Seine ganzen Privaten Sachen sind im Wagen nun. Darf der AG das einfach so machen? Und was soll der Bekannte am besten nun machen..
Vielen dank.. Gruss
3 Antworten
Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber hier einen Widerruf beabsichtigt. Dafür wäre ja die Frist auch gar nicht eingehalten worden.
Wahrscheinlich wird schlicht und einfach der Wagen für das tägliche Geschäft benötigt. Da Du mit der Grippe ohnehin nicht sinnvoll mit dem Wagen etwas anfangen kannst, ist das doch gar kein Problem.
Die persönlichen Dinge im Wagen brauchst Du ebenfalls nicht, sonst wären sie nicht dort. Kehrst Du nach überstandener Krankheit an den Arbeitsplatz zurück, wirst Du den Wagen mitsamt dieser Gegenstände zurück erhalten.
Ich liege nicht mit der Grippe im Bett ;) Er hat diesen Wagen als Dienstwagen und zahlt dafür auch monatlich ein nicht wenigen Betrag dafür. ... Ich habe gerade auchnoch gehört das er im Briefkasten seine Kündigung drin hat. Somit ist das jetzt noch Komplizierter... Er hat seine Privaten Sachen dort drin, weil er diesen ja auch als Privat benutzen darf...
Da ich weder den Arbeitsvertrag, noch die Dienstwagenregelung kenne pauschales Statement: ich halte den Widerruf für unwirksam. Dabei gehe ich davon aus, dass der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wurde. Damit ist er Entgeltbestandteil. Ein solcher Entgeltbestandteil kann nicht Teil eines Widerrufs sein. Denkbar wäre dies nur, sofern überhaupt wirksam vereinbart, für den Fall längerer Erkrankung oder des Ruhms des Arbeitsverhältnisses. Wie geschrieben nur eine erste grobe Einschätzung
Anwalt aufsuchen, kurzes knackiges Schreiben aufsetzen, kurze Frist setzen dann Anspruch gerichtlich geltend machen. Eine Rechtsgrundlage für den Entzug des Dienstwagens vermag ich im Moment nicht zu sehen. Letztendlich ist jedoch der Arbeitsvertrag und die vollständige Dienstwagenordnung zu prüfen.Natürlich hätte der Arbeitgeber dies schriftlich machen müssen. Für die Rechtswirksamkeit an sich spielt dies meiner Einschätzung nach jedoch erst einmal keine Rolle.
Der Arbeitgeber geht davon aus, dass dein Bekannter krank ist und den Wagen nicht benutzt, er (AG) aber den Wagen schnelltsen wieder dienstlich zur Verfügung brauchte, ergo hat er ihn abholen lassen. Ganz normal.
Nach dem dein Bekannter informiert wurde, dass der Wagen abgeholt wird, hätte er ihn unverzüglich räumen müssen.
Richtig, der Wagen wird Privat auch genutzt, er zahlt dafür auch Monatlich ein Betrag. Wie geschireben steht im Dienstwagenüberlassung
[Der Arbeitgeber kann die Gestattung der privaten Nutzung des
Dienstwagens jederzeit mit einer Frist von 1 Tag wiederrufen ohne Angabe
von Gründen..]weiter steht auch Infolge von Krankheit oder aus anderen Gründen der Engeltfortzahlungsanspruch nicht mehr besteht. Fraglich ist nur, wie der AG es nun durch gesetzt hat. Muss er das nicht schriftlich machen? Er musste ja auch schriftlich bestätigen das alles.