Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

7 Antworten

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zu 1) Der Händler enthält dir das Fahrzeug nicht vor. Bei jeder Form des Autokaufs ist es Verhandlungssache, wann man das Auto übergeben bekommt. Bei Finanzierung und Leasing macht es aus Sicht des Händlers immer Sinn, das Auto während der Widerrufsfrist weder auszuhändigen noch zuzulassen. Denn die Nutzungsentschädigung ist um einiges niedriger als der tatsächliche Wertverlust. Das Widerrufsrecht hast du nicht, damit du das Auto in Ruhe Probe fahren kannst, sondern um dir den Vertrag noch mal in Ruhe zu überlegen. Und das ist definitiv auch ohne das Auto möglich.

zu 2) Es ist nur sehr selten möglich das Auto sofort mitzunehmen. Es muss noch eine sogenannte Übergabeinspektion bekommen, um das Auto aus dem Werksmodus (eingeschränkte Nutzung z.B. von Komfortaustattung oder Radio; Luftdruck und Flüssigkeiten überprüfen) in den Fahrbetrieb zu bekommen. Außerdem liegt der Brief nicht immer sofort bereit, sondern muss erst von der Bank oder dem Hersteller geschickt werden - die Autos im Ausstellungsraum sind oft nicht bezahlt, sondern zwischenfinanziert. Dann muss das Auto noch zugelassen und gewaschen werden (auch wenn es in der Halle stand, wird es schmutzig. Wie du selbst schreibst, haben es ja schon viele Leute angefasst). Je nach Auslastung der Werkstatt dauert das im Normalfall mindestens 2-4 Tage.

zu 3) die Berechnungsgrundlage ist immer der Listenpreis, von dem dann Nachlässe abgehen. Beim Leasing erfährst du nie, mit welchem Preis der Verkäufer gerechnet hat, weil beim Leasing ausschließlich die Rate für dich zählt. Du bist nicht der Käufer, Käufer ist die Leasinggesellschaft, darum "darfst" du den Preis nicht wissen. Ob das Auto im Laden steht oder neu bestellt werden muss: Die Marge, die der Händler hat, ist immer identisch. Auch Prämien für z.B. Inzahlungnahme sind gleich. Es gibt gelegentlich Aktionen der Hersteller, dass Lagerware noch mal gesondert subventioniert wird, damit kurzfristig mehr Autos verkauft und zugelassen werden. Oft ist der Händler aber bereit, für Lagerware etwas mehr Nachlass zu geben, als für ein neu bestelltes Auto - das muss aber nicht so sein! Wenn es ein gefragtes Modell mit langer Lieferzeit ist: Warum sollte der Händler dann mehr Nachlass geben?

zu 4) Die Leasingraten sind erst ab Zulassung bzw. Übergabe zu bezahlen.

Allgemein: Lass dir von den anderen hier keine Angst zum Thema Leasing machen! Die meisten stützen sich auf ein paar schlechte Erfahrungen, vergessen aber, wie viele tausende Leasingverträge pro Jahr reibungslos funktionieren! Es stimmt zwar, dass du bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden, die über die normale Nutzung hinausgehen, erstatten musst. Aber diese Schäden hättest du auch, wenn du das Auto nicht zurück gibst und irgendwann mal verkaufst. Es stimmt auch, dass du während der Leasingzeit nur für die Nutzung bezahlst und du kein Eigentum am Fahrzeug erwirbst. Aber wenn du das Auto kaufst oder finanzierst, dann hast du eben genau diese Kosten auch: In Form von Wertverlust. Genau wie bei einer Finanzierung zahlst du bei Leasing eine Form von Zinsen, die sich grundsätzlich nicht oder nur kaum voneinander unterscheiden (es sei denn, die Herstellerbank möchte gerade eines von beiden "pushen"). Lass dir am besten ein Angebot für Leasing und für Finanzierung geben und rechne dann nach, was für dich sinnvoller ist. Der riesengoße Vorteil am Leasing ist, dass du weißt, dass du das Auto nach 4 Jahren zurückgibst, dich darum kümmern musst es zu verkaufen, und dir ein neues aussuchst. Wenn du allerdings jetzt schon weißt, dass du das Auto viele Jahre fahren möchtest, dann solltest du wirklich lieber finanzieren.

kieljo  22.08.2016, 18:28

Bis auf den letzten Absatz ist das ja auch alles ok. Wenn ich aber ein Fahrzeug in Zahlung gebe bekomme ich immer einen besseren Preis als bei einer Leasingrückgabe.

Solltest du bei einem kleineren Händler arbeiten wird das teilweise auch anders gesehen.

Genesis82  22.08.2016, 19:11
@kieljo

ich arbeite bei einem der größten Händler Europas ;) und vorher bei einem kleinen Inhabergeführten. Wenn man bei einer Inzahlungnahme davon ausgeht, dass es keinerlei Bezuschussung gibt vom Hersteller in Form von Prämien und der Händler gewissenhaft nach DAT/Schwacke arbeitet, dann werden sowohl bei der Inzahlungnahme als auch bei Leasingrückgaben die Schäden gleich abgerechnet. Da es heute aber fast immer irgendwelche Inzahlungnahmeprämien gibt, hast du natürlich recht: Da fährt man meistens besser.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 17:57

Danke für deine ausführliche Antwort.

Ende der Woche werde ich das mit der Finanzierung ansprechen. Aber so wie ich noch in Erinnerung habe, ist das Leasing bei diesem Fahrzeug gerade das günstigere Angebot. Werde aber trotzdem zur Sicherheit nochmal nachhaken.

Nach drei Jahren werden wir bestimmt wissen, was gut und was schlecht gelaufen ist und werde darüber gerne berichten, falls wir uns für das Leasing entscheiden.

kieljo  22.08.2016, 18:42
@coprofotewi

@coprofotewi, das günstigere Angebot (gerade bei diesem Fahrzeug) in welcher Hinsicht ? Lasse dich bitte nicht von den günstigen monatlichen Raten verführen. Je günstiger - je teurer.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt für den Leasingvertrag genauso auch wie bei einem Finanzierungsvertrag.

Die Widerrufsfrist kann der Verkäufer verstreichen lassen bevor er das Auto zulässt. Ist ja auch in deinem Sinn / Kundensinn. Bezahlt werden muss die Leasingrate erst ab Tag der Zulassung auf den Leasingnehmer.

Dafür, dass das Fahrzeug in der Ausstellung steht gibt es keinen Rabatt, aber dafür das es eine Tageszulassung hat.

Das Problem beim berechnen ist aber, der Verkäufer hat in seiner Maske für die Ratenberechnung eine Spalte wo er den gegebenen Rabatt, unsichtbar für dich, wieder reduzieren kann.

Außerdem ist Leasing dir teuerste Art der Autofinanzierung. Abgerechnet wird nämlich am Ende der Laufzeit. Und wenn du den Vertrag bei Unterzeichnung nicht wirklich verstanden hast, wirst du auch den Kürzeren dabei ziehen.

Mach eine ganz normale Finanzierung. Nur das ist eine reelle Sache. Wenn die monatliche Rate zu hoch ist, dann ist es halt das falsche Fahrzeug fürs Budget.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:22

Der Vertrag wird natürlich noch genauestens studiert und der Vater meiner Freundin wird uns dabei auch unterstützen.

Mein Vater hingegen hat auch zu einer normalen Finanzierung geraten. Ich werde vor Ende der Woche den Verkäufer doch bitten, ob er mir nicht ein Angebot für eine gewöhnliche Finanzierung ausdrucken kann.

Müssen nicht in beiden Fällen die Schäden repariert werden?

Entschuldige, wenn ich etwas blöd frage.

Du meinst bestimmt mit der Spalte bei der Kalkulation, dass er nicht gleich den vollen Rabatt gibt und sich noch etwas offen lässt?

jetztgehtslos  22.08.2016, 16:30
@coprofotewi

Beim Rabatt meine ich die Spalte die ein Kunde nicht sieht und auch nicht gedruckt bekommt. Wenn er dir vielleicht 10 % offiziell gibt, kann er da dann intern wieder 5 % weg nehmen. Das wirkt sich für dich nicht nur etwas in der Rate aus sondern auch im kalkulierten Restwert.

Ich rate dir wirklich vom Leasing ab. Du zahlst nur für die Nutzung und am Ende hast du kein Fahrzeug. Auch nicht um eins beim nächsten Finanzierungskauf (angesprochener Kombi) in Zahlung zu geben.

Die Anzahlung ist weg, die Leasingraten sind weg, das Auto ist weg, und dann musst du noch für "Überabnutzung" zahlen.

Bei einer normalen Finanzierung spielt die Abnutzung nur für dich ganz allein eine Rolle.

Höre ruhig auch mal auf deinen Vater. Ich bin auch einer.

jetztgehtslos  22.08.2016, 16:38
@jetztgehtslos

Und noch etwas fällt mir gerade ein. Bei den derzeitigen sehr niedrigen Zinssätzen der Autobanken sollte man wirklich zuschlagen. Günstiger geht nicht.

Genesis82  22.08.2016, 17:30
@jetztgehtslos

Leasing muss nicht immer das Teuerste sein, dieses Märchen hält sich hartnäckig. Wenn der "Käufer" das Auto mit der Absicht erwirbt, es ohnehin nur 3-4 Jahre zu fahren, dann ist Leasing optimal. Und dann spielt es keine Rolle mit den Schäden: Ob du die an die Leasinggesellschaft als Minderwert zahlst oder dein Auto bei einer Inzahlungnahme weniger Wert hat, kommt aufs Selbe raus.

kieljo  22.08.2016, 17:50
@Genesis82

@Genesis82 - sagt natürlich ein Autoverkäufer. Die Wahrheit ist aber kein Märchen, sondern Tatsache.

Bei Leasingrückgabe habe ich als Käufer keinerlei Verhandlungsspielraum. Bei einer Inzahlungnahme aus einer Finanzierung oder auch Barzahlung habe ich sehr viel Spielraum dem Verkäufer gegenüber.

Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag im Geschäft gemacht wurde.

Ein Widerrufsrecht hat man nur im Internethandel und bei Haustürgeschäften.
Die Frust beginnt erst, wenn man die Ware erhalten hat.

Hat man im Internet etwas bestellt, läuft die Frist erst ab dem Tag, an dem das Paket zugestellt wurde.
Verschlechterungen und Wertminderung sind vom Käufer auszugleichen.

Wenn die Käuferin ein Widerrufsrecht gehabt hätte, was sie nicht hatte, dann hätte sie für die Verschlechterung aufkommen müssen.
Bei einem Wildunfall ist die Teilkaskoversicherung in der Pflicht.
Bei Neuwaren, die nicht älter als 3 Monate sind, wird der Anschaffungspreis bezahlt.

Der Verkäufer hat ziemlichen Quatsch erzählt.

WetWilly  22.08.2016, 16:33

Da der Leasingvertrag ein Kreditvertrag ist, gilt auch hier ein Widerrufsrecht...

jetztgehtslos  22.08.2016, 16:46

Der Verkäufer hat keinen Blödsinn erzählt. Der Leasingvertrag hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn der Kunde davon Gebrauch macht kann das Auto in den 13 Tagen schon 2.000 KM runter haben und das Autohaus hat einen Gebrauchtwagen zurück genommen. Deshalb warten einige Händler ab.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:32

Danke für deine Antwort.

Da wir das im Autohaus machen, steht uns kein Widerrufsrecht zu.

jetztgehtslos  22.08.2016, 16:48
@coprofotewi

@coprofotewi, der Leasingvertrag hat ein Widerrufsrecht. Ab Unterschrift kannst du 14 Tage Widerrufen. Wenn das Autohaus es dann so will, bekommst du am Tag 15 das Auto. Das ist ein völlig normaler Vorgang.

Ich möchte nicht auf alle Fragen eingehen, aber ein Widerrufsrecht bei einem Kauf im Laden wäre mir neu!
Man hat ein Widerrufsrecht, wenn man den Artikel finanziert! Und zwar kann man das Darlehen widerrufen (innerhalb von 14 Tagen) und damit wird dann auch der Kauf hinfällig.

schmiddihb  22.08.2016, 15:52

Ja, hab ich gelesen.
Wusste nicht, dass es beim Leasing so etwas gibt.
Habe bei Google: Widerrufsrecht Pkw Leasing eingegeben. Dort gibt es einen sehr guten Link zum ADAC "Vertragsabschluss und Widerruf". Alles toll erklärt.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:00
@schmiddihb

Danke dir, schau gleich mal rein

Ranzino  22.08.2016, 15:44

ist doch Leasing.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:45

Gilt das dann ab Vertragsunterzeichnung oder erst bei Übergabge des Fahrzeugs?

Genesis82  22.08.2016, 17:31
@coprofotewi

Das Widerrufsrecht gilt ab Aushändigung der Widerrufsbelehrung, also in der Regel bei Vertragsunterzeichnung.

1. Nein, der Widerruf gilt erst ab Übernahme des Fahrzeugs.

2. Ja, grundsätzlich schon. Allerdings muss erst die Bonitätsprüfung des Leasinggebers abgeschlossen sein und die Vertragsannahme des Leasinggebers muss erfolgt sein. Hier können schon mal 2-4 Wochen ins Land gehen...

3. Grundsätzlich sollten weitere Rabatte möglich sein. Das ein Fahrzeug in der Ausstellung stand, ist aber in der Regel kein Mangel.

4. Nein, erst mit Übergabe tritt die Zahlungspflicht ein.

Aber, was vielleicht am wichtigsten ist: Leasing ist für Privatpersonen immer ein schlechtes Geschäft. Ihr solltet darüber noch einmal gut nachdenken. Das "dicke Ende" beim Privatleasing kommt bei der Rückgabe.

Und: die Geschichte mit dem Wildunfall ist natürlich Blödsinn, denn bei Widerruf muss eine angemessene Nutzungsentschädigung geleistet werden und der Schaden muss bezahlt werden...

Genesis82  22.08.2016, 17:32

Das mit dem Wildunfall ist leider kein Blödsinn, da gab es leider tatsächlich schon Urteile, die das so gewertet haben. Unrealistisch für die allermeisten Fälle bleibt es trotzdem.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:51

Zu deinem Kommentar mit dem Wildunfall. Das dachte ich mir auch. Da würde doch auch die Teil- oder Vollkasko greifen?

Kann ich dich fragen, was du mit dickes Ende meinst? Was ich weiß, ist, dass das Autohaus keine Angaben zu einem Restwert macht, da es sich um ein Kilometerleasing handelt. Wir haben auch auf eine GAP-Versicherung bestanden. Ansonsten sind Inspektionen mit Material und Personal mit im noch von uns vertretbaren Preis.

Unser Ziel ist nicht das Auto später zu übernehmen. In drei Jahren sieht es bei uns beiden wieder anders aus und wir denken, dass wir da dann mindestens einen Kombi benötigen.

WetWilly  22.08.2016, 15:56
@coprofotewi

Das "dicke Ende" bezieht sich auf unrealistische Restwertprognosen und vor allem auf Differenzen in der Interpretation des Begriffes "normale Gebrauchsspuren".

Korrektur: ich habe oben geschrieben: "der Widerruf gilt erst ab..." das ist natürlich Blödsinn, richtig ist: "die Widerrufsfrist läuft erst ab..."

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:05
@WetWilly

In unserem Fall haben wir keine Restwertprognose erhalten. Das mit der Interpretation des Begriffes "normale Gebrauchsspuren" glaube ich dir gleich, dass da Differenzen geben kann, was ich natürlich dann nicht hoffe.

Sprichst du da aus eigenenr Erfahrung?

Würdest du ein eine andere Finanzierungsart bevorzugen?

WetWilly  22.08.2016, 16:32
@coprofotewi

Ich spreche nicht aus eigener Erfahrung - aber aus Erfahrung im Freundes- und Bekanntenkreis...

Beim derzeitigen Zinsniveau würde ich, wenn ich finanzieren müsste, einfach einen entsprechenden Kredit aufnehmen und ggf. eine Garantieverlängerung für die geplante Nutzungsdauer abschließen. Es entsteht dann kein Handlungsdruck am Ende der Leasingzeit (es muss ja ein neues Auto her), und verkauft bekommt oder in Zahlung gegeben bekommt man ein marktfähiges Auto auch immer.

WetWilly  22.08.2016, 16:37
@WetWilly

Noch eine Korrektur: die Widerrufsfrist läuft ab der Vertragsannahme durch den Leasinggeber, nicht ab Fahrzeugübergabe bzw. ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Insofern ist die Zurückhaltung des Fahrzeuges ein probates Mittel des Händlers um sich entsprechend abzusichern (das mit dem Unfall bleibt Blödsinn). Sorry, ich war etwas unkonzentriert eben.

coprofotewi 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:46
@WetWilly

Alles cool. Danke für deine tolle Hilfe. Ich muss mir nochmal genauer Gedanken machen.

Hast du einen Tipp für einen möglichen Kreditgeber?

jetztgehtslos  22.08.2016, 16:49
@coprofotewi

Die Autobank / Herstellerbank des Autohauses / Vertragshändlers.