Firmenwagen ohne Private Nutzung mit 0,03% versteuern?
Hallo Liebe Leser,
Ich bin neu hier und habe ein Anliegen welches ich nicht so recht verstehe. Ich Wechsel demnächst innerhalb eines Betriebes die Arbeitsstätte (Zweig Niederlassung). Für den Arbeitsweg möchte man mir ein Dienstfahrzeug von meinem Wohnort bis zur ersten Tätigkeitsstätte zur Verfügung stellen. Jedoch ohne Fahrtenbuch und ohne privaten Nutzungsanteil. Ich habe mich da etwas schlau gelesen und herausgefunden das sich folgende Rechnung ergibt:
Entfernung Wohnort-Arbeit: 43 km
Brutto Listenpreis Fahrzeug: 21000
= 0,03 * 21000 * 43 km
Wenn ich davon ausgehe das Angestellter A ein zu versteuerndes Bruttoeinkommen von 3300 Euro pro Monat hat, Kinderlos ist, Steuerklasse 4 und 26 Jahre alt. Gesetzlich kranken und Rentenversicherung. Wie kann ich errechnen wie viel dem Herrn A von seinem Netto abgezogen wird. Und sprechen wir bei der nicht privaten Nutzung ebenfalls von einem Geldwerten Vorteil?
Ich verzweifle mit dem Thema und freue mich sehnlichst auf eure Antworten. Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
Hallo,
die Antwort von Seeheldin ist nicht korrekt.
Die KFZ-Nutzung kann auf die Fahrten Wohnung-Arbeit beschränkt werden. Notwendig ist ein Nutzungsverbot des Arbeitgebers für Privatfahrten bzw. eine Verzichtserklärung des Arbeitsnehmers.
Dann wird lediglich die 0,03%-Regelung wie von Ihnen beschrieben angewendet.
Vergleichen Sie dazu das entsprechende Schreiben des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betriebl-Kfz-Arbeitnehmer.pdf insbesondere Rz. 8 i.V.m 17 & 18
Ihre Vermutung mit dem geldwerten Vorteil ist korrekt. Geben Sie den von Ihnen errechneten geldwerten Vorteil sowie Ihre sonstigen Daten einfach in einen brutto-netto Rechner ein. Dieser https://www.brutto-netto-rechner.info/ unterstützt auch den gelwerten Vorteil.
Viele Grüße
Da wird das Finanzamt nicht mitspielen.
Die 1 % - Versteuerung muss sein, wenn ein Fahrzeug theoretisch auch privat genutzt werden kann. Eigentlich entfällt sie nur bei LKW und Montagefahrzeugen.
In Deinem Fall würde ich empfehlen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt braucht auf jeden Fall einen Nachweis, dass der Wagen nur für die Fahrten zur Arbeit und nach Hause und dienstliche Belange gebraucht wurde.
Die Konstellation Deiner Firma wird bei der nächsten Steuerprüfung zu langen Gesichtern führen.
Nein! Einfach nur falsch!
Ich werde dreimal im Jahr von Dozenten vom Finanzamt geschult und habe Berufserfahrung. Finanzbeamte sollten es wissen.
Sie sollten oben verlinktes BMF Schreiben lesen.
Vielen Dank für die Antwort. Das verwirrt mich umso mehr, da mein AG sagte es gibt bereits dutzende Mitarbeiter bei denen das so läuft. Lt. Aussage AG sind die 1 % nur zu veranschlagen wenn es sich um einen DW mit privater nutzung handelt +0,03% für die KM. Wenn das Fahrzeug jedoch nur für den Arbeitsweg genutzt wird werden nur die 0,03% gerechnet ohne die 1% Regel. Ich könnte jedoch alternativ mit meinem Privatwagen zur Niederlassung in der Nähe fahren (8km) und von dort aus zur Zweig Niederlassung. Dann würde nichts von beiden zu tragen kommen. Die Dame aus der Buchhaltung hat es so erklärt :/
Auch wenn es so gemacht wird, ist es nicht richtig. Die nächste Steuerprüfung kommt bestimmt.
Bei einem Fahrzeug ohne Privatnutzung muss der Mitarbeiter den Schlüssel morgens in der Firma in Empfang nehmen und abends dort wieder abgeben. Ansonsten wird immer von einer Privatnutzung ausgegangen und entsprechend versteuert. Ausnahmen gibt es nur bei LKW und reinen Dienstfahrzeugen (Montagefahrzeuge). Die kann der Fahrer schon mal nach Hause mitnehmen.
Wenn der Wagen rein theoretisch privat genutzt werden kann, weil der Mitarbeiter ihn nach Hause mitnimmt, wird immer von einer privaten Nutzung ausgegangen. Das kann man dann nur mit einem Fahrtenbuch ausräumen. Und das muss ganz sauber geführt werden.
Meiner Berufskollegin in Eurer Buchhaltung würde ich dringend empfehlen, das mit dem Steuerberater zu diskutieren. Das könnte sonst ein teures Erwachen geben.
Danke sehr gut erklärt. Das bedeutet das bei einem Fahrtenbuch vom Monatsnetto trotzdem 1% +0,03% angerechnet werden und man bekommt es rückwirkend durch den Beweis des Fahrtenbuchs wieder oder dann werden tatsächlich nur 0,03 Prozent vom Netto angerechnet und wen letztes zutrifft, wie würde es sich dann auswirken aufs Netto. Hätte ich mal den Steuerfachwirt anstelle des Handelsfachwirts gemacht :D
Bei einem Fahrtenbuch wird die tatsächliche private Nutzung bzw. der tatsächliche Arbeitsweg versteuert. Das lohnt sich nur, wenn man das Fahrzeug fast nur dienstlich nutzt, es aber nicht in der Firma abgibt. Also der Außendienstler, der von 70.000 km pro Jahr höchstens mal 100 km im Jahr privat fährt. Ansonsten ist die 1 % - Versteuerung für den Arbeitnehmer immer vorteilhafter.
Ihre Ausführungen sind nicht korrekt.