Einige Fragen zum Dienstfahrzeug. Bitte Text lesen! z.B. Bekomme ich den Betrag in der Lohnabrechnung zurück?

Lohnabrechnung - (Arbeitgeber, Steuererklärung, Dienstwagen)

4 Antworten

Also, ich lade hier nun auch mal ein Bild vom relevanten Teil meiner Gehaltsabrechnung hoch.

Wie man sehen kann, habe ich auch einen Abzug "Eigenanteil PKW".

Dieser ergibt sich aber nur, weil ich ein Fahrzeug gewählt habe, welches über unserem Standard liegt.

Das Fahrzeug hat einen Wert von etwas über 50.000€, so dass ich eigentlich 500€ pro Monat versteuern müsste.

Mein Arbeitgeber hat aber als Stardfahrzeuge eines Festgelegt, welches bei etwas 36.900€ liegt, weswegen ich 369€ als Geldwerten Vorteil versteuere.

Die Differenz zu den 500€, die ich eigentlich versteuern müsste, wird als Eigenanteil PKW abgezogen.

Wähle ich nun ein Standardfahrzeug, welches nicht über dem Wert von 36.900€ liegt, erscheint keine Position Eigenanteil PKW. Mein Kollege z.B. hat keinen höherwertigen PKW gewählt, bei ihm erscheint somit nur die Position 1% Geldwerter Vorteil.

Ich bin kein Steuerfachmann, ich kann nur sagen, dass es bei uns so ist.

 - (Arbeitgeber, Steuererklärung, Dienstwagen)

Ich fahre auch einen Firmenwagen, der mit 1% versteuert wird. Damit ist alles abgegolten.

Ich kann das Fahrzeug uneingeschränkt privat im Inland nutzen, inklusive Treibstoff, auch im Urlaub.

Das dein Arbeitgeber dir für die Privatnutzung die 311€ abzieht, erscheint mir seltsam.In all den Jahren, in denen ich schon einen Firmenwagen fahre (mehr als 20) ist das bei mir noch nie gemacht worden.

Und ich hatte schon 4 verschiedene Arbeitgeber, die mir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt haben

wurzlsepp668  29.03.2016, 13:27

der Arbeitgeber MUSS den geldwerten Vorteil als Netto-Abzug berücksichtigen ....

Ansonsten stimmt seine Lohnbuchhaltung nicht .....

egglo2  29.03.2016, 15:46
@wurzlsepp668

Hey Wurzelsepp, ich habe mal ne Antwort mit Bild eingestellt. Da kannst du sehen, dass es bei mir anders ist.

Keine Ahnung, warum.

Und wieso genau 1% vom Listenkaufpreis des Fahrzeugs.

Weil das gesetzlich so geregelt ist.

Die Kfz-Nutzung ist ein Sachbezug, d.h. es fließt kein Geld. Um diesen unentgeltlichen Sachbezug der Lohnsteuer zu unterwerfen, muss ja ein Wert gefunden werden und dieser ist pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises festgelegt. Und dieser Wert wird vom Netto dann wieder abgezogen, weil es ein Sachbezug ist und du dafür kein Geld auf die Hand erhältst.

Ist das Büro deine erste Tätigkeitsstätte? Dann würde die Versteuerung der Fahrten Whg-Büro nämlich noch fehlen.

Falls der Betrag richtig ist, kann ich ihn oder ein Teil davon später zurück holen? Ich meine bei der Steuererklärung.

Wenn die private Nutzung sehr gering ist und du das per ordnungsgemäßem Fahrtenbuch nachweisen kannst, ginge da schon was.

gnuman79 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 15:01

Den Geldwerten Vorteil muss ich ja "versteuern". Das heißt, ich zahle von den 311,- die 19% Steuern und nicht den gesamten Wert. Das was in meinem Fall oben geschieht. Da wird dieser Wert dem Gehalt hinzugefügt und davon ziehen die dann die Steuern ab.

gnuman79 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 13:18

"Wenn die private Nutzung sehr gering ist und du das per ordnungsgemäßem Fahrtenbuch nachweisen kannst, ginge da schon was."

schon was bedeutet wie viel? Nehmen wir an, dass ich das Auto 1% privat nutze

MenschMitPlan  29.03.2016, 13:27
@gnuman79

Nimm die jährlichen Gesamtkosten des Pkw (AfA, Tanken, Versicherung, Steuer, Reparaturen etc.), davon 1% für die Privatnutzung. Ist das weniger als die 1%-Regelung, zahlt sich das Fahrtenbuch aus.

wurzlsepp668  29.03.2016, 13:36
@gnuman79

was ist "zu 1% privat genutzt" .....

wenn in der Steuererklärung der Ansatz der 1%-Regelung korrigiert werden soll, so IST ein Fahrtenbuch zu führen, in dem SÄMTLICHE Fahrten verzeichnet sind ....... Der Arbeitgeber muß am Jahresende nur die Kosten für das jeweilige Fahrzeug an den Arbeitnehmer mitteilen, dann kann in der Steuer der Ansatz berücksichtigt werden.

Jedoch sollte beachtet werden:

Ein Fahrtenbuch nimmt Unmengen an Zeit in Anspruch. Das Fahrtenbuch ist Lückenlos und Tagesaktuell zu führen.

Bei Ungereimtheiten im Fahrtenbuch ist das Finanzamt um einiges humorloser als Olvier Pocher .....

1. 1 % vom Listenpreis weil es so im Gesetz steht. Mehr kann man dazu nicht sagen.

2. Die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit kommen noch dazu. Die müssen gesondert versteuert werden. Dafür kannst Du aber in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale ansetzen.

3. Warum es oben zu und unten abgezogen wird ist ja klar. Es soll ja nicht zusätzlich gezahlt werden, sondern nur versteuert und versichert werden. Daher wird der Betrag oben zugerechnet. Dann die Steuer udn Versicherung darauf berechnet udn unten wieder abgezogen.

gnuman79 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 15:03

"3. Warum es oben zu und unten abgezogen wird ist ja klar. Es soll ja
nicht zusätzlich gezahlt werden, sondern nur versteuert und versichert
werden. Daher wird der Betrag oben zugerechnet. Dann die Steuer udn
Versicherung darauf berechnet udn unten wieder abgezogen."

Das verstehe ich nicht