Gibt es bei Firmenwagennutzung ein Gewohnheitsrecht?
Hallo, ich muss mal wieder etwas fragen und hoffe es kann mir hier jemand eine aussagekräftige Antwort geben.
Mein Mann arbeitet seit 12 Jahren in der selben Firma und hat sein Anbeginn einen Firmenwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung um damit von Zuhause zur Arbeit und wieder zurück zu kommen. Es handelt sich um einen VW Combo und er muss davon keinerlei Kosten tragen, also von wegen 1% Regelung oder so.
In zurückliegenden Gehaltsgeprächen wurde immer darauf hingewiesen, dass er ja den Combo nutzen darf. Leider gibt es keinen Vertrag über die Nutzungserlaubnis dieses Fahrzeuges. Es ist sozusagen irgendwie eine stillschweigende Abmachnung. Lediglich ein Schreiben liegt vor, das mein Mann vor einigen Jahren erhalten hat aufgrund eines Tickets, als ich einmal mit dem Combo zu schnell unterwegs war, in dem er darau hingewiesen wird, das der Wagen einzig ihm und keinen dritten personen und auch nur zu Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte überlassen wurde.
Jetzt ist es so, das letzte Woche sein Chef an meinen Mann herangetreten ist und ihm mitteilte, das er ab September das Auto bräuchte, wahrscheinlich für einen anderen Mitarbeiter und mein Mann solle sich schon mal Gedanken darüber machen.
Meine Frage nun: Kann der Chef meines Mannes das so ohne weiteres machen bzw. gibt es aufgrund der länge der Zeit nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht? Ad wäre dies ja wie eine Gehaltskürzung.
Kann jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank schon einmal.
5 Antworten
Ich wäre mir da nicht so sicher. Wenn diese Regelung seit 12 Jahren besteht und jetzt auf einmal wegfällt, ist das mit zusätzlichen Kosten für Euch verbunden. Und bei so einer langen Zeit, kann man auch von einem vertragsähnlichen Zustand ausgehen
Bin aber kein Anwalt, aber ich glaube, es könnte sich lohnen, einen solchen mal zu konsultieren. Gibt da auch im Internet Foren wo man für ein paar Euros mal einen Anwalt vorab fragen kann.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Es handelt sich um einen mündlichen Vereinbarung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Ohne Vertrag gibt es garnichts!
Wenn der Wagen nicht als Gehaltsbestandteil im Arbeitsvertrag steht hat dein Mann schlechte Karten.
Eine vertraglich nicht geregelte Leistung ist immer eine freiwillige Leistung und kann jederzeit eingestellt werden.
Das tut nix zur Sache. Wenn deinem Mann immer wieder gesagt wird, dass er nur rasiert zur Arbeit erscheinen soll, bekommt er zwar den Hinweis, da es jedoch nicht im Vertrag steht, dass er rasiert zur Arbeit kommen muss, kann er auch mit einem Vollbart zur Arbeit gehen! Wäre also kein Kündigungsgrund, da nicht Vertraglich festgehalten.
Die Nagelprobe machen und jetzt eine Gehaltserhöhung fordern.
nein, nur bei grundstücken und grundstücksgleichen rechten gibt es das
Es steht zwar nichts im Arbeitsvertrag aber mein Mann wurde ja bei Gehaltsgesprächen immer explizit darauf hingewiesen, dass mehr Geld nicht drin sei und er ja schließlich auch den Firmenwagen nutzen dürfe. Also wird der Wagen ja indirekt zum Gehalt gerechnet.