Totalschaden. Verpflichtet zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs?
Hey Leute, mir ist einer auf der Autobahn reingefahren und mein Auto war danach ein Totalschaden. Ich habe am selben Abend noch einen Leihwagen bekommen für 14 Tage. Diesen habe ich nach 14 Tagen zurückgegeben und fahre nun mit dem Fahrzeug meines Vaters. Jetzt will die Versicherung diesen Leihwagen nicht bezahlen, da ich mir kein Ersatzfahrzeug angeschafft habe. Ich habe den Wagen aber die 2 Wochen gebraucht, da mein Vater mit seinem Auto im Urlaub war. Bin ich verpflichtet, mir nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug zu kaufen? Das Geld für den Schaden kam auch erst nach den 2 Wochen, in denen ich das Auto hatte, also hätte ich mir in der Zeit sowieso kein neue Fahrzeug anschaffen können. Danke schon mal. mfG
7 Antworten
Also, wann das Geld von der Versicherung kommt, ist völlig egal, so jedenfalls die Gerichte. Der Anspruchsteller hat lediglich Anspruch auf Ersatz seines Schadens und wenn nach Gutachten abgerechnet wird, gibt es auch keine Märchensteuer und auch keinen Leihwagen. Diesen gibt es nur, wenn nach Ersatz gesucht wird und dann auch eine Zulassung erfolgt. Alles eigentlich ganz einfach und wenn doch, sind die Kosten natürlich gedeckelt.
Ist leider so wie es die Versicherung treibt :( Du bist nicht verpflichtet Dir ein Fahrzeug zu kaufen hast aber auch keinen Anspruch auf Mietwagen oder den Ausfall Deines Fahrzeuges.
Im Gutachten steht irgendwo der Satz für die beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges brauchst 2 Wochen. Woher der gutachter seine kenntnisse bezieht bleibt sein ewiges Geheimnis.
Ich hatte ein annäherd gleiches Problem und keinen Vater mit Auto. leztendlich musste ich mir dann schnellstens ein fahrbaren Untersatz suchen. Der Versicherung ist es egal ob Du es aus beruflichen Gründen nicht schaffst Dich nach einen brauchbaren auto umzuschauen.
Ich würde das von einem Anwalt klären lassen. Ich glaube, das ist recht grenzwertig, denn wer hat den Zeitraum von 14 Tagen definiert? Ist das angemessen für den Kauf eines Neuwagens (was du ja nicht getan hast)? War das mit der gegnerischen Versicherung so abgesprochen, dann ist klar, dass die jetzt monieren, das es ja gar nicht nötig gewesen wäre, wenn du dir gar keinen Wagen kaufst. Die versuchen halt auch ihr Geld beisammen zu halten.
Bin ich verpflichtet, mir nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug zu kaufen?
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet! Falls dir überhaupt keine Schuld trifft an dem Unfall, dann kannst du auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung dir einen Anwalt nehmen - du sparst dir damit deine evtl. SB bei deiner RS-Versicherung!
Gruß siola
Nein bist du nicht! Geh zum anwalt wenn du rechtschutz hast oder ruf bei der versicherung an die haben auch kostenlose rechtsberatungshotlines! Vorraussetzung ist natürlich eine mitgliedschaft bei dieser Versicherung!