Neuwagen mit falscher Ausstattung geliefert! Rückgaberecht?

4 Antworten

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Du weißt, dass Du (bzw. der Händler) hier mehrere Möglichkeiten hast. Zunächst einmal besteht das Recht des Händlers auf Nachbesserung. Der Händler hat offensichtlich zu erkennen gegeben, dass Nachbesserung nicht möglich ist. Die Alternative eines Preisnach-lasses hast Du abgelehnt. Bleibt als nächste Möglichkeit entweder Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Wenn Du vom Kaufvertrag nicht zurücktreten willst, bleibt nur eine Neulieferung. Welche Möglichkeiten Du nun wegen der längeren Lieferzeit hast (Nutzungsausfall o.ä.), musst Du im Zweifel mit einem Rechtsanwalt abklären.

Tiefi 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 11:12

Hallo schoenehaende, erstmal danke für Deine Antwort. Ich versuche es erst mit dem Händler auf eine für mich akzeptable Einigung zu erzielen. Wenn das nichts hilft, werde ich mich dann von einem RA beraten lassen. Gruß Tiefi

das sie dir ein ersatzfahrzeug anbieten ist schon mal super, jetzt solltest du nur aushandeln das du ein anderes bekommst als diesen kleinwagen. du musst denen sagen das du für deinen alltag mit sowas nichts anfangen kannst. schliesslich haben die den fehler gemacht und du kaufst ein auto bei ihnen. die sollten dir da schon entgegenkommen. im schlimmsten falle, vom kauf zurücktreten und irgendwo anders dein auto kaufen. den neuwagen können die dir nicht geben , der verliert ja dann an wert und die müssen den preisrunter setzen um ihn weiter zu verkaufen.

Tiefi 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 11:32

Hallo, danke. Wenn ich zurücktrete und das Auto bei einem anderen Händler bestelle, dann muss ich auch 6 Monate warten. (Lieferzeiten!) Also hätte ich nichts gewonnen und bis dahin kein Auto. Gruß Tiefi

" Kann ich rechtlich darauf bestehen, das bereits gelieferte Auto zu bezahlen und mit diesem bis zur Lieferung des neu bestellten Pkw zu fahren? Dann, für mich kostenfrei, den falsch gelieferten Pkw wieder an das AH zurück geben?"

nein

Du willst einen Neuwagen gratis 6 Monate lang fahren? Bissl viel verlangt... Du musst dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn die Lieferzeit 6 Monate beträgt, ist diese Frist wohl als angemessen zu betrachten. Wenn dir das nicht passt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Tiefi 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 11:28

Hallo danke, "angemessene Frist". Soll ich 6 Monate ohne Auto sein? Hätte das AH keinen Fehler gemacht, hätte ich jetzt all diesen "Sche" nicht und meine Freude auf ein neues Auto, sowie den Ärger hätte ich auch nicht! Wenn ich vom Kaufvertrag zurück trete, habe ich kein Auto, denn mein Wunschfahrzeug steht bei keinem Händler auf dem Hof. Also wäre ich dann auch 6 Monate ohne Auto. Gruß Tiefi