Wie läuft das mit dem Leihwagen vom Jobcenter?
Hallo,
jetzt habe ich ja schon einiges in Erfahrung bringen können bezüglich meiner Arbeitsaufnahme. Ab Mai bin ich endlich fest angestellt und erhalte auch weiterhin noch Förderung vom Jobcenter, eine Art Wiedereingliederungshilfe. Dazu gehört auch ein Fahrzeug, das mir für die ersten 3 Monate gestellt wird. Damals war es ja so, dass man für die Anschaffung eines Fahrzeuges einen bestimmten Betrag als Darlehen gewährt bekommen hat, mittlerweile sind viele Jobcenter dazu übergegangen, mit Leihfirmen zusammen zu arbeiten. Meine Frage hier ist jetzt: Wie läuft das mit diesem Leihwagen? Mein Arbeitsvermittler sagt, dass der Wagen ausschließlich für das Pendeln zwischen Wohnsitz und Arbeitsort zur Verfügung gestellt wird, aber die gefahrenen Kilometer werden nicht kontrolliert, es wird pauschal abgerechnet. Heißt: Wenn ich jetzt mal 3 Kilometer extra fahre, um einkaufen zu können, ist das zwar nicht in Ordnung, aber auch kein Beinbruch. Darf ich mit dem Wagen keine großen Extra-Strecken fahren? Selbst dann nicht, wenn ich da offen mit umgehe und bereit bin, die Extrafahrten selbst zu bezahlen?
5 Antworten
Sie dürfen nur die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück machen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und kenne mich daher aus. Alles andere kann ihnen viel ärger bringen.
Keine Ahnung, aber die Kilometer kann sowieso keiner nachvollziehen, da wie Du fährst die als Fahrzeugführer überlassen ist, man bedenke mal Staus die man umfährt, Wege die länge werden wegen Baustellen und Umleitungen, etc.... ;-)
Was Du nur beachten solltest dabei, wenn das Jobcenter das Fahrzeug bezahlt, dann soll das Jobcenter auch das Fahrzeug anmieten, d.h. Du solltest nichts unterschreiben bei der Leihfirma, weil sonst bist Du deren Vertragspartner und Du haftest dann auch.
Sprich hast Du einen Unfall, zahlst Du die 1000 € SB, die die meisten Verleiher in ihren Verträgen stehen haben.
Kann man alles begründen mit da war gerade ein Stau den habe ich umfahren.
Die stellen Leihwagen?
Gibt es tatsächlich - bis zu 6 Monate :-))https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/91324-bekomme-leihauto-jobcenter.html
Hat sich ohnehin erledigt, der Weg zur Arbeit ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut genug erreichbar. Das Jobcenter wird da keine Ausnahme machen. Grundsätzlich ist es schwieriger für mich, zur Arbeit zu kommen, weil ich mit dem Bus eine Stunde unterwegs bin, mit einem PKW wäre ich nicht mal eine halbe Stunde unterwegs. Das ist aber kein Argument und das verstehe ich auch. Ergo übernimmt das JC nun für 3 Monate die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und gut ist.... ich spare einfach selbst wieder auf einen PKW hin, da schreibt mir dann keiner mehr vor, wohin ich damit fahre. Trotzdem danke für die vielen, hilfreichen Antworten :).
Das kannst du nur wirklich klären, wenn du mit der Leihwagenfirma sprichst.
Auf jeden Fall hättest du ein dickes Problem, wenn du auf einer "Privatfahrt" einen Unfall hättest.
natürlich fällt ein km mehr oder weniger erst mal nicht auf, wenn dann aber was ist, ein Unfall, ein Blitzer oder jemand sieht einem, dann sind die Folgen nicht ohne. Das wird dann ein teurer Einkauf.