verspätete Schlüsselübergabe bei Krankheit des Mieters rechtens, wenn Vermieter zugestimmt hat?
Hallo! Ich habe zum 31.1. mein Zimmer zur Untermiete fristgerecht komplett geräumt. Die Schlüsselübergabe konnte aufgrund einer Operation meinerseits (Mieter) erst am 15.1. stattfinden. Dort wurden dann Mängel bei der Übergabe festgestellt. Mir wurde jetzt eine Frist bis zum 29.2. zur Behebung gesetzt. Der Vermieter verlangt jetzt von mir die weitere Mietzahlung bis zur Beseitigung der Mängel. Ist das alles so rechtens und gibt es nicht Ausnahmen zur Schlüsselübergabe, wenn diese wegen Krankheit (Operation und Krankenhausausfenthalt) erst später stattfinden kann und dem von Seiten des Vermieters zugestimmt wurde. Hätte der Vermieter mir die Mängel nicht schon am 31.1. mitteilen müssen, so dass ich hätte reagieren können? Gibt es nicht eine Frist für den Mieter in dem Zeitraum man die Mängel beseitigen kann, ohne dass man zur weiteren Mietzahlung herangezogen werden kann? Danke für eine Antwort!
3 Antworten
Die Schlüsselübergabe konnte aufgrund einer Operation meinerseits (Mieter) erst am 15.1. stattfinden.
Du meinst am15.02.? Natürlich kann der VM dann eine Nutzungsnentschädigung i. H. einer Monatsmiete für Februar verlangen, wenn du die Wohnung nicht fristgerecht zum Mietende 31.01. übergeben hast :-O
Wie soll er die wohl ohne Schlüssel weitervermieten?
Hätte der Vermieter mir die Mängel nicht schon am 31.1. mitteilen müssen, so dass ich hätte reagieren können?
Wie sollte er sie ohne Schlüssel und in deiner Abwesenheit bzw. ohne deinen Beauftragten wohl betreten, um Mietmängel festzustellen?
Mir wurde jetzt eine Frist bis zum 29.2. zur Behebung gesetzt.
Der Vermieter verlangt jetzt von mir die weitere Mietzahlung bis zur Beseitigung der Mängel. Ist das alles so rechtens
Absolut :-)
G imager761
Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache nach Mietvertragsende zurückzugeben.
Krankheit oder ähnliches entbinden ihn nicht von dieser und anderen vertraglichen Pflichten.
Der Vermieter verlangt jetzt von mir die weitere Mietzahlung bis zur Beseitigung der Mängel.
Mietzahlungen kann er nicht verlangen. Aber eine Entschädigung wenn die Mietsache wegen der Mängel nicht neu vermietet werden kann.
Eine Nutzungsentschädigung kann er, der Vermieter, bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe verlangen.
Wenn du die Wohnung zum 31.1. kündigst, musst du auch sicher stellen, dass die Übergabe am 31.1. stattfindet.
Einen Operationstermin weißt du ja schon vorher. dann musst du eben dafür sorgen, dass dich bei der Wohnungsübergabe eine Vertrauensperson vertritt.
Kann der Vermieter dadurch erst einem Monat später neu vermieten, musst du den Ausfall natürlich ausgleichen.