Vermieter will Miete auf zwei Konten ohne Verwendungszweck überwiesen haben. Ist das legal?
Hallo,
mein Vermieter möchte, dass ich die Mietzahlung auf zwei verschiedene Konten überweise. Das habe ich gemacht. Dann wurde ich aber gebeten bei dem einen Konto keinen eindeutigen Verwendungszweck über die Mietzahlung anzugeben. Ist das legal? Was will mein Vermieter damit bezwecken? Außerdem habe ich dann ja keinen Nachweis, dass ich die volle miete bezahlt hab.
16 Antworten
Wenn du das so machst, setzt du dich in die Nesseln. Er wird irgendwann behaupten, du hättest Mietschulden und nie Miete gezahlt und dich verklagen und du könnest nicht das Gegenteil beweisen. Die Vermietung soll also schwarz am Finanzamt vorbei erfolgen. Du würdest dich der Beihilfe schuldig machen.
Als Zahlungsgrund deshalb immer die Tilgungsbestimmung eintragen: Miete für Monat x 2019 und ff.
Miete für Monat x 2019
Dieser Überweisungstext verhindert einen Dauerauftrag. Was wäre dafür geeigneter?
Laß Dir diesen Sonderwunsch Deines Vermieters doch schriftlich geben.
Was will er damit bezwecken ? Die Zahlung soll nicht offiziell als Mietzahlung auftauchen.
Ich würde ihn zumindest um eine Erklärung bitten. Was mir spontan dazu einfällt (und was auch so einigermaßen nachvollziehbar wäre): Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft und ein Teil der Miete geht an eine 2. Person, die zwar kein Vermieter, aber Miterbe ist. Dann will sich dein Vermieter einfach die zusätzlichen Überweisungen sparen (an sich auch durch einen Dauerauftrag lösbar, aber manche Menschen denken nicht so).
Ferner ist es jedenfalls dein Recht, eine aussagefähige Quittung über deine Zahlungen in Händen zu halten. Wenn das 2. Konto eindeutig dem Vermieter (oder besagtem Erben) zuzuordnen ist, kann das als Nachweis für dich reichen.
Wenn aber auch das Konto selbst keine spezifische Bezeichnung hat, müsste er dir den Empfang der Miete theoretisch jeweils händisch quittieren (was natürlich ein Riesenaufwand ist und niemals auf Dauer klappen wird).
ich würde den Verwendungszweck IMMER angeben
Dem würde ich auf gar keinen Fall zustimmen. Wenn sich der Vermieter z. B.die Mieteinnahmen mit jemand anderem teilen muss, z.B.bei einer Erbengemeinschaft denkbar, dann soll er den Betrag selber an Berechtigte auszahlen.
So wie ich das sehe, möchte der Vermieter einen Teil der Mietennahme an der Steuer vorbei ,von dir kassieren. Einen Teil mit Angabe des Verwendungszwecks und der andere Teil als neutrale Einnahme, ohne Verwendungszweck.
Du hast dann keinen Nachweis darüber, dass du die gesamte Miete bezahlt hast, weil nur ein Teil davon einem Verwendungszweck zuzuordnen ist.
Nicht nur dein Vermieter könnte da vom Finanzamt ein Problem bekommen, auch du. Du unterstützt quasi Steuerhinterziehung und das kann böse Folgen für beide haben.
Erkläre deinem Vermieter, dass du seinem Wunsch nicht nachkommen kannst, weil du Probleme mit dem Finanzamt befürchtest und diese sind berechtigt.
Überweise den kompletten Mietbetrag mit Verwendungszweck auf ein Konto.des Vermieters. Dazu kann ich dir nur raten. Was der Vermieter dann mit dem Geld macht, soll nicht dein Problem sein.
Wie willst du dem Finanzamt erklären, warum du den Mietzins teilst und auf zwei Konten überweist ? Einmal mit Verwendungszweck, einmal ohne diesen.
Dir wird man Beihilfe zur Steuerhinterziehung unterstellen und das hat strafrechtliche Folgen. Denn jedem sollte klar sein, was der Vermieter mit seinem Ansinnen vor hat. Du kannst das Verlangen des Vermieters nicht als Ausrede beim Finanzamt erklären. Unwissenheit schützt vor Strafen nicht.
Deshalb mache dir kein Problem und zahle mit Angabe des Verwendungszecks deine Miete auf ein Konto des Vermieters. Dann bist du auf der sicheren Seite und musst nichts vom Finanzamt befürchten.