Mieter lügt?
Mieter lügt beim Mieterschutzbund und dramatisiert Mängel in der Wohnung. Diese Mängel sind selbst vom Mieter verursacht worden und es wird trotzdem verlangt, dass der Vermieter alles selbst instandsetzen muss. Es wird schon mit Mietkürzung gedroht.
Was kann der Vermieter tun?
6 Antworten
Ein Kluger Vermieter erstellt bei Mietbeginn eine Mängelliste die beide unterzeichnen.
Was ja schon mal ein Argument gegen den Mieter wäre! Man muss sich nicht alles von dreisten Mietern gefallen lassen, notfalls den Rechtsweg gehen.
Hallo, wie kann denn der Mieterbund beim Wohnungswechsel (sicher nicht Eigentumswechsel) in das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ablehnend eingreifen und wie kann denn der Mieter es ablehnen, dass Du den Zustand der Wohnung dokumentierst und im Mietvertrag feststellst?
(sicher nicht Eigentumswechsel)
Weil Du Dir so sicher bist, kannst Du Dir das nun gar nicht vorstellen.
Wenn FS die Wohnung während des Mietverhältnisses gekauft hat, ist das doch durchaus nachvollziehbar.
Das ist doch ganz normal und dass der Mieterbund dem Mieter hilft, ebenfalls.
Wenn man vermietetes Eigentum erwirbt, besteht immer das Problem, dass man Mieter hat, die man sich nicht selbst ausgesucht hat. Mieter lassen es dann gerne auf eine Art Machtprobe ankommen. Das ist bei Dir nun offenbar so.
Der Mieterbund ist keine rechtliche Instanz und hat vor Gericht nicht mehr Chancen, als Du selbst.
Wenn also jetzt Mängel in der Wohnung sind, von denen der Mieter behauptet, sie wären von Vermieterseite verursacht oder schon vom Vormieter, dann liegt es an Dir, zu beweisen, dass das nicht zutrifft. Wenn Du sicher bist, dass der Mieter samt Mieterbund lügt, hast Du sicher genügend Belege in der Hand, die das beweisen.
Wenn nicht, kann es tatsächlich sein, dass Du die Mängel auf Deine Kosten beheben musst. Dann solltest Du aber alles dazu tun, dass Du den Mieter beizeiten los wirst (kann Jahre dauern), damit Du Dir Deine Mieter selbst auswählen kannst.
Der Vermieter kann das Wohnungsübergabeprotokoll zum Beweis der Übergabesituation der Wohnung heranziehen und, soweit dann überhaupt noch erforderlich, einen Sachverständigen mit der Ursachenfeststellung von Schäden beauftragen.
Soweit sich dann die Ursachen geltend gemachter Mängel auf Seiten des Mieters zuordnen lassen und der Mietkürzungen vornimmt, kündigt man ihm die Wohnung und macht ihn für entstandene, von ihm zu vertretende Schäden haftbar.
zum Anwalt gehen bzw. du musst dagegenhalte und deine Sachlage darlegen.
Natürlich immer gut wenn man Protokolle, Quittungen, Zeugen usw hat.
War den jemand vom vom Mieterschutzbund überhaupt vor Ort und hat sich das angeschaut ?
ggf. muss ein Gutachten erstellt werden.
in welchem Zustand wurde den die Wohnung übernommen , Mangelfrei lt. Übergabeprotokoll ? / Fotos ?
Der Mieter muss seine Behauptungen beweisen. Der Vermieter kann Gegenbeweis antreten.
Letztlich kann man sich außergerichtlich einigen oder in einem streitigen Verfahren das Gericht entscheiden lassen.
Lässt der Mieter vorsätzlich wahrheitswidrig vortragen und Du kannst das beweisen, wäre auch eine Anzeige wegen (versuchtem) Prozessbetrug möglich.
Das wurde leider beim Eigentumswechsel vom Mieterbund und vom Mieter abgelehnt