Rechte des Mieters nach Schlüsselübergabe?
Mein Vermieter hat fristgerecht zum 31.08.11 gekündigt. Ausgezogen bin ich bereits am 02.08.11. Am 05.08.11 fand die Schlüsselübergabe an den Vermieter statt. Jetzt wollte ich den Schlüssel noch einmal zurück, da ich ja noch bis zum 31.08.11 Miete bezahlt habe. Mein Vermieter gibt mir den Schlüssel aber nicht zurück da ich, wie er es begründet, mein Besitzrecht an der Wohnung mit der Schlüsselübergabe verwirkt hätte. Außerdem sei ein Übergabeprotokoll gefertigt worden was dann hinfällig wäre. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?
11 Antworten
Dein Vermieter hat Recht. Ein Anwalt lohnt nicht. Mit der Schlüsselübergabe hast du tatsächlich dein Besitzrecht und damit auch dein Hausrecht verwirkt. Wenn dein Vermieter die Wohnung im Übergabeprotokoll abgenommen hat ist das Mietvertragsverhältnis abgeschlossen. Wenn du noch etwas in der Wohnung von deinen Privatsachen hast, kannst du nur die Herausgabe verlangen.
Kommentar völliger Unsinn. Und darüber noch völlig überflüssig. Der Fragesteller hat seine hilfreichste Antwort bereits ausgewählt. Er wird den Kommentar eh nicht mehr lesen.
Der Mietvertrag endet mit dem Kündigungstermin am 31.08. . Eine Übergabe der Wohnung beendet NICHT das Mietverhältnis, wenn dies nicht ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart wird.
So und nicht anders.
So ist das nicht.
Der Vermieter hat Recht, nur mit einer besonders wichtigen Begründung darfst du, in Begleitung des Vermieters in die Wohnun.
nur mit einer besonders wichtigen Begründung darfst du, in Begleitung des Vermieters in die Wohnun.
Hallo? Wohnung ist zum 31.8. gekündigt und bis dahin ist auch die Miete bezahlt. Ergo hat bis dahin der Mieter das Recht die Wohnung zu nutzen.
Nein, dein Vermieter hat Recht.
fordere ihn unter zeugen auf, diese aussage musst du beweisen können. dann kannst du auch miete zurückverlangen. dabei ist unerheblich, ob du bereits die schlüssel übergeben hast. das beinhaltet nicht automatisch den verlust auf das besitzrecht der wohnung für die mietdauer.
auf jeden fall unzulässig ist doppelte vermietung. ist also schon ein neuer mieter drin, hat er ganz schlechte karten...
Sicher bin ich mir nicht, aber die Argumentation des Vermieters ist sehr nachvollziehbar.
Der Mietvertrag endet mit dem Kündigungstermin am 31.08. . Eine Übergabe der Wohnung beendet NICHT das Mietverhältnis, wenn dies nicht ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart wird. Man könnte dies zwar anders als Willenserklärung durch konkludente Handlung auslegen, eine vorherige Mietzahlung für den ganzen Monat würde dem aber diametral widersprechen, dann wäre die Konkludenz nicht mehr vorhanden...