Schlüsselübergabe Wohnung und nun verlangt Vermieter Schadensersatz

8 Antworten

Eine Zustimmung des Vermieters, zu baulichen Veränderungen in der angemieteten Wohnung,in der Zeit der Mietdauer,ist aber keine Zusicherung,diese baulichen Veränderungen,nach dem Auszug nicht wieder rückgängig machen zu müssen,wenn du mit dem Vermieter nichts anderes schriftlich vereinbart hast !

Wie möchtest du denn die Türen wieder in den Urzustand zurück versetzen,nach ab,kommt ganz ab,sind die Türen einmal abgesägt !

Natürlich kann er darauf bestehen,das die Türen ihre Ausgangslänge haben und wenn du das nicht in die Tat umsetzen kannst,wirst du sie erneuern müssen.

Es sagt ja keiner,das es neue Türen sein müssen.

Bauliche Veränderungen sind zurück zu führen. Wie du das machst, bleibt dir überlassen.

Natürlich kannst du dem Nachmieter keine Türen mit einem zentimeterbreiten Spalt unter der Tür hinterlassen. Was willst du denn da tun? Ein Stück ankleben? Natürlich steht dem Vermieter nur der Zeitwert zu. Ob du aber passende gebrauchte Türen kaufen kannst, darf bezweifelt werden.

Deine Haftpflichtversicherung hilft dir hier auch nicht weiter, da es sich ja nicht um ein Schadensereignis handelt.

Da Du damals zwar mit Einverständnis des Vermieters den Fliesenboden herausgenommen und Laminat verlegt hast, hast Du eine bauliche Veränderung vorgenommen. Der Vermieter kann bei Rückgabe der Vermieterin den Rückbau und die Wiederherstellung in den Ursprungszustand verlangen, und daß auch wenn er der baulichen Veränderung zugestimmt hat.

Zitat:

"Laminatfußboden: Der Mieter ist beim Auszug verpflichtet, alle vorgenommenen baulichen Änderungen restlos zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vollständiger Rückbau!). Wurden die Zimmertüren verkürzt, so sind die Wohnungstüren zu erneuern. AG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1998, Az: 39A C 114/98"

Quelle und weitere Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

Ich fürchte, der Passus im Mietvertrag ist korrekt, somit musst du die Leistungen erbringen. Ansonsten würde ich mich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, möglicherweise gibt es ein Urteil eines Gerichtes, bei dem ein Fall ähnlich gelagert war und zugunsten des Mieters entschieden wurde. Das Mietrecht ist recht kompliziert geworden, da lohnt sich eine anwaltliche Beratung sicher, zumal das sicherlich hohe Kosten sein werden. Auf keinen Fall die vereinbarten Mietzahlungen einfach so einstellen!

O wei...das ist ja sau blöd. Ich würde an Deiner Stelle den Mieterschutzbund oder einen Anwalt befragen. Lieber auf Nummer sicher gehen, bevor Du etwas zahlst, was Du nicht musst. Mich wundert es schon, dass der Vermieter den Laminat raus haben will, dann hätte er ja gar nicht erst zustimmen brauchen. Dass Du die Türen abschleifen musstest ist natürlich dumm gelaufen, was aber nicht weiter schlimm wäre, wenn es so hätte bleiben dürfen. Kannst Du nicht einen Nachmieter stellen, der den Laminat behalten möchte? Dann bist Du aus der Nummer raus.

DerHans  07.09.2014, 11:57

Was soll denn da ein Anwalt sagen, außer ich bekomme jetzt 300 € Honorar? Der Rückbau ist unbestritten rechtmäßig

Antwortjunkie 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 15:03

Danke für die Idee mit dem Nachmieter. Dafür ist es jedoch leider schon zu spät!