Ab wann hat man das Recht auf den Wohnungsschlüssel (Umzug)?
Hallo, wir haben eine Wohnung zum 01.03. gemietet und ich habe mich bereits um einen TV/Internet/Telefonvertrag sowie um die Kühlschranklieferung gekümmert. Meiner Meinung nach steht die Wohnung mir ab dem 1.03. um 00:01Uhr zu, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass die Schlüsselübergabe um 8Uhr morgens stattfinden kann (Vermieter arbeitet nicht mehr) und ich den Techniker sowie den Kühlschrank für vormittags bestellt habe (Techniker kommt zwischen 8-13Uhr, Kühlschrank zwischen 10-14Uhr). Leider hat der Vermieter bisher keinen Termin für die Schlüsselübergabe sagen können, weshalb ich ihn 10 Tage vor Einzugsdatum noch einmal angerufen habe (er sprach vorher immer davon, dass wir vermutlich früher in die Wohnung kämen). Jetzt meint dieser, dass ihm 8 Uhr morgens zu früh sei. Ist dies rechtens? Ab wann gibt es einen Anspruch? Steht irgendetwas dazu im Gesetz?
Vielen Dank und noch einen schönen Tag :)
8 Antworten
Hallo,
es kann gut sein, dass der Vermieter zunächst davon ausging, dass die Wohnung eher vom Vormieter übergabefertig freigegeben wird und daher der Termin vor dem 1.3. mit allen Beteiligten stattfinden kann. Auch der Vormieter hat das Recht, die Wohnung bis zum 28.2. zu halten. Du hast das Recht, die Wohnungsschlussel am 1.3. zu erhalten.Übergeben wird zu üblichen Geschäftszeiten. Einen Anspruch auf 0:00 Uhr oder 8:00 hat man nicht, sondern man sucht einen Termin, zu dem alle Beteiligten können.
Durch deine Termine, die du für den 1.3. ab 8:00 Uhr gelegt hast, hast du nun ordentlich Druck aufgebaut, der unnötig ist und dem Vermieter bestimmt nicht gefällt. Ob er arbeiten geht oder nicht, spielt keine Rolle, du kannst von ihm nicht verlangen, dass er um 8:00 die Wohnung übergibt.
Daher mein gutgemeinter Rat: nimm den Druck wieder heraus, indem du beide Termine verschiebst, das geht problemlos. Ich gehe davon aus, dass du so einen besseren Start in das neue Mietverhältnis hinlegst...und bestimmt nicht vorhast, komplett am 1.3. einzuziehen...ergo Kühlschrank und Internet/Telefonie erst ab Einzug benötigst.
Wenn's dem Vermieter nicht am 1.3. passt, muss er dir die Wohnung halt vorher übergeben. Auf alle Fälle bist du ab 1. März 0:00 h lt. Mietvertrag Besitzer der Wohnung und hast Anspruch auf Zugang. Wenn der Vermieter den Vertrag durch verspätete Übergabe verletzt und dir daraus Schaden entsteht, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Jeder normale Vermieter übergibt die Wohnung mindestens am Tag vor Mietbeginn.
der 1.3 geht von 00:01 bis 23:59 in diesem Zeitraum musst du den schlüssel bekommen. wann ist allerdings nicht fest
aber auch da gibt es bestimmt "handelsübliche Zeiten". Einen Termin um 00:02Uhr oder 22:00 Uhr fände ich beispielsweise doch unangemessen... :)
Und wann könnte er dann?
er hat gesagt, dass ihm der Termin einfach zu früh ist. Ich muss aber auch arbeiten, sollte es dich interessieren... abends kann der Vermieter aber nicht - daher wäre das meiner Meinung nach der beste "Kompromiss"
Wenn dem so wäre, muss er die Wohnung halt zu einem früheren zu vereinbarenden Termin übergeben.
für den Vermieter ist vlt auch 8 Uhr unangemessen weil er um 7 Uhr anfängt zu arbeiten.
wie oben erwähnt, arbeitet er nicht mehr. Sein Haus ist auch nicht so weit von dem Objekt entfernt, als dass ich dies nachvollziehen könnte...
Sollte der Mietvertrag ab 01.03.2017 gültig sein, dann steht dir der Schlüssel ab 00:00 Uhr zu.
Ja, ja hab dich auch gern.
Man, das bedeutet Ab 00:00 Uhr. Auf welche Uhrzeit man sich einigt ist deren Sache. Ich habe lediglich nur die restliche Seite aufzeigen wollen. Ende des Gesprächs.
Man, du schreibst Blödsinn, der mit dem ( Miet-) recht Nix zu tun hat....deshalb brauchst du den Quatsch mit 0:00 Uhr nicht wiederholen, dadurch wird es nicht richtig...auch nicht juristisch.
Das ist mir schon klar. Das war nur von der rechtlichen Seite her gesehen.
Dann nenn mir mal den Paragraphen, der 0:00 Uhr festlegt....und nicht " im Laufe des Tages" ( zu üblichen Geschäftszeiten)
zu üblichen Geschäftszeiten vor und nicht nach Mietbeginn ...
Wie kommst du darauf? 0:00 ist keine übliche Geschäftszeit für eine Wohnungsübergabe...man übergibt gewöhnlich im Interesse aller bei Tageslicht...auch um Schäden im Protokoll aufnehmen zu können.
aber dann am Tag zuvor oder noch früher, aber nicht später.
Das stimmt. War vom Datum her gemeint.
Aber auf diese Uhrzeit werde ich bestimmt nicht bestehen können :D
Wenn der Mietvertrag ausweist, dass Mietbeginn am 01.03.2107 ist, dann kann die Herausgabe der Wohnung an den Mieter durch den Vermieter zu den übilchen Geschäftszeiten ab 08 Uhr erfolgen. Der Vermieter ist aufzufordern die Wohnung um 08::00h herauszugeben - schriftlich - Einwurfeinschreiben.
@Gerhart: ich wundere mich doch sehr, welchen Tipp du hier als Experte abgibst. FS kann nicht auf 8 Uhr bestehen..das entbehrt jeglicher Grundlage! Und macht er/ sie es gemäß deinem Tipp, so ist das Mietverhältnis von vorneherein zerrüttet. Einfacher ist doch wohl, den Termindruck wieder herauszunehmen.
Der Vermieter ist aufzufordern die Wohnung um 08::00h herauszugeben - schriftlich - Einwurfeinschreiben.
Also wenn ich so ein Schreiben von meinem Mieter bekomme, dann hab ich am 01.03. morgens um 7 akuten Blinddarm. Selbstverständlich sorge ich dann natürlich dafür, dass jemand dem Mieter den Schlüssel übergibt - um 10 oder 11 Uhr!
Wenn der Mietvertrag ausweist, dass Mietbeginn am 01.03.2107 ist, dann kann die Herausgabe der Wohnung an den Mieter durch den Vermieter zu den übilchen Geschäftszeiten ab 08 Uhr erfolgen.
Dass kann man wo nachlesen?
Im Net finde ich nur: Im laufe des Tages.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! :) steht das irgendwo geschrieben? "Kann" hört sich nach einer Ermessensentscheidung an... hat der Vermieter also das Ermessen sich eine spätere Uhrzeit auszusuchen?
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! :) steht das irgendwo geschrieben?
Wenn deine Frage beantwortet wird mit einem Nachweis, erst dann ist sie hilfreich und ich würde sie als Hilfreichste auszeichnen.
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Du weißt aber nicht ob er einen anderen Termin hat oder?