Wohnungsabnahme = Schlüsselübergabe?
Hallo Zusammen,
wir haben uns eine neue Wohnung gesucht und mit dem Vermieter eine WohnungsABNAHME vereinbart. Für uns hieß dies nur, dass wir die Wohnung auf Mängel vorzeigen müssen. Vor Ort wurden wir dann gefragt, ob wir die Wohnung dann nun abgeben können. Daraufhin sagten wir ihm, dass wir dies nicht als Schlüsselübergabe verstanden haben. Nun werden uns dafür 150 € !!! berechnet. Die Wohnung war aber noch bis Ende des Monats bezahlt, die Abnahme war ca. 5 Tage vorher.
Der Vermieter sagt nun, dass eine Abnahme automatisch bedeutet, dass man auch die Schlüssel abgeben muss. Ist er nun im Recht oder wir ?
15 Antworten
Ja, denn ihr hättet nach der Abnahme noch die Möglichkeit gehabt, Änderungen in der Wohnung vor zu nehmen.
Wenn ihr die Schlüssel nicht heraudgeben wollt, ist die "vorzeitige" Abnahme/Überprüfung unter Umständen Kostenpflichtig und hat keinerlei Bedeutung.
Zur offiziellen Wohnungsübergabe und Abnahme gehört auch dann die Herausgabe ALLER Schlüssel zur Wohnung.
ja, richtig, aber dem war ja nicht so. Oder der Vermieter hätte die Schäden ausgebessert auf eure Kosten.
So lange ihr die Schlüssel in eurer Gewalt habt, hat keine Übergabe stattgefunden.
Hättet ihr Beschädigungen beseitigen müssen, wäre eine erneute Übergabe von Nöten gewesen und auch gemacht worden.
Aber wenn ja noch Reperaturarbeiten von nöten gewesen wären, hätten wir die Schlüssel ja auch noch behalten?
Hätte, hätte, Fahrradkette...
Wären denn Reparaturarbeiten notwendig gewesen? Hätte der Vermieter denn auf die Durchführung bestanden?
Fakt ist, dass Ihr einen Termin zur Rückgabe vereinbart habt, aber keine Rückgabe erfolgt ist.
Wenn der Vermieter eine Termin zur Wohnungsabnahme vor der Beendigung des Mietverhaeltnisses vorschlaegt, wuerde ich davon ausgehen, dass er den Zustand der Wohnung schon vor der erst spaeter erfolgenden Uebergabe feststellen moechte. Keinesfalls wuerde ich das aber so verstehen, dass er damit eine vorzeitige Aufhebung des Mietverhaeltnisses meint.
Wenn er wirklich einen Mietaufhebungsvertrag anbieten wollte (nichts anderes waere es), haette er das auch klar sagen muessen. Dann haette ich mir ueberlegt, ob ich darauf eingehen moechte oder das Mietverhaeltnis doch lieber durch die Kuendigung beenden und die Mietsache erst - wie gesetzlich geregelt - danach zurueck geben will. Das waere dann bei einer Kuendigung zum 31.12. fruehestens am 2. Januar.
Seinen Aufwand darf der Vermieter dir nach meiner Einschaetzung nicht in Rechnung stellen. Ich wuerde eine entsprechende Rechnung auch nicht bezahlen.
Leider gibt es nicht zu bezahlen, die behalten sich das bei der Kautionsrückzahlung einfach ein. Es wurde nie vereinbart die Wohnung vorzeitig aufzugeben. Für mich hieß es nur, dass es schauen wollte, ob man die Wohnung zum 01. dann übergeben kann. Wir werden das jetzt über den Mieterschutzverband laufen lassen. Mal sehen was bei rum kommt.
Da wuerde ich erst einmal gar nichts machen und abwarten, ob der Vermieter dann tatsaechlich etwas von der Kaution einbehaelt. Dann kann man ja weitersehen und erforderlichenfalls auf Auszahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages klagen.
Das ist vielleicht so üblich, aber es gibt kein Gesetz dass das genau so vorschreibt und in der Praxis gibt es sehr häufig Abweichungen.
Bspw. hätte in Eurem Fall eine Vereinbarung lauten können:
Ok, Wohnung besichtigt, alles in Ordnung. Räumt jetzt noch Eure letzten Sachen raus und gebt dann den Schlüssel an einer bestimmten Adresse bis zum xx.xx.xxxx spätestens ab.
Der Vermieter hätte dann die Möglichkeit einer Nachkontrolle z. B. dann, wenn er die Wohnung an die neuen Mieter übergibt. Risiko: Es wird nachträglich noch was gefunden, was man nun den alten Mietern noch in die Schuhe schieben kann. Das Risiko kann man aber eingehen, wenn vorher alles in Ordnung war.
Da es in der Regel zu einem Mietvertrag keine weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt, in denen Gebühren für bestimmten Mehraufwand festgelegt sind, ist es reine Willkür, wenn Euer Vermieter nun noch einmal 150 € haben will. Er müsste nun schon belegen, dass er Euch vorher darauf aufmerksam gemacht hat oder dass die 150 € eine Erstattung ist für einen Aufwand erforderlich war, der auch tatsächlich stattgefunden hat. Wenn es nur darum ging, dass wegen einer weiteren halben Stunde ausräumen, die Abnahme nicht abgeschlossen werden konnte, ist das doch ziemlich mieses Verhalten des Vermieters.
Wir, private Vermieter, hätten den Mietern gesagt, ok, ich gehe jetzt in ein Café und in einer halben Stunde bin ich wieder da und übernehme den Schlüssel.
Kein Vermieter hat einen Aufwand für den er 150 € geltend machen könnte! Das ist das Problem des Vermieters wie er die Zeit organisiert, vor allem wenn der Mietvertrag ja noch 5 Tage läuft.
Ganz so würde ich das nicht sehen. Bei Wohnungsunternehmen kommt so etwas sehr schnell zustande, wobei dennoch die Frage bleibt, ob solche Kosten auch wirklich weiter gegeben werden können.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei einer Abnahme immer mal wieder zu Beanstandungen kommen kann, die eine Nacharbeit durch die Vermieter erfordern und demzufolge auch einen Wiederholungstermin. Sonst könnte man sich den Aufwand nämlich sparen. Wie soll ein Mieter auch immer schon im Voraus wissen, welchen Zustand der einzelnen Teile einer Wohnung der Vermieter genau erwartet.
So sehe ich es im Prinzip ja auch. Mängel gibt es fast immer, von daher kann der Vermieter ja nicht wirklich zweifelsfrei davon ausgehen, dass nur dieser eine Termin notwendig ist.
Bei den Kosten sehe ich es so. Die Verwaltung steht in keinem vertraglichen (direkten) Verhältnis zum Mieter. Von daher wird es der HV nicht möglich sein, die Erstattung von Kosten zu verlangen. Der Richter wird darauf hinweisen, dass die HV ja Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist und deshalb auch von diesem zu bezahlen wäre.
Hallo,
hierzu hat der Bundesgerichtshof 1990 eine Entscheidung getroffen :
"Abzugeben sind zum Vertragsende alle Schlüssel aus dem Mietverhältnis"
Gruß
Aber Vertragsende wären ja erst ein paar Tage später ?
Das ist Grundsätzlich korrekt.
Offensichtlich scheiden sich hier die Geister. Ich selbst bin der Ansicht, dass der Tag der Wohnungsabnahme nicht zwangsläufig auch Tag der Schlüsselübergabe ist. Bei der Wohnungsabnahme kann der Vermieter ja durchaus noch etwas zu bemängeln haben und eine Nachbesserung verlangen.
Aber wenn ja noch Reperaturarbeiten von nöten gewesen wären, hätten wir die Schlüssel ja auch noch behalten?