Kellerschlüssel der neuen Wohnung noch nicht erhalten. Was tun?

6 Antworten

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Schreibt 1 E-Mail an den Vermieter. Sagt ihm darin, dass ihr nun den mitgemieteten Kellerraum samt Schlüssel zugewiesen haben wollt und ergänzt, dass ihr den zusätzlichen Platz z. B. zur Lagerung für Umzugsverpackungen benötigt (damit es dem Vermieter plausibler und dringlicher erscheint). Bleibt möglichst freundlich im Tonfall, setzt ihm aber dennoch eine Frist von 14 Tagen. Sagt, dass ihr eure Mietzahlung ja auch pünktlich leistet.

Ich muss aber "vorwarnen", dass bei mir in genau gleichem Fall, des ausstehenden Kellerschlüssels mit Mail-Verlangen mein Vermieter sogleich den Umgangston in seinen Mails von "Hallo Herr ..." auf "Sehr geehrter Herr ..." änderte und dieser MICH zur Änderung meines Umgangstones (> lächerlich) aufforderte.

Ich hatte zuvor per Mail gesagt, dass mir noch der Kellerschlüssel fehlt. Der Vermieter antwortete zunächst 14 Tage nicht. Nach meiner 2. Mail mit dann Fristsetzung wurde das Vermieterpärchen unfreundlich und drohte mir bei Schlüsselübergabe sogar mündlich mit plötzlicher Eigenbedarfs Kündigung (um Macht zu demonstrieren und mich vemutlich einzuschüchtern). Ich hielt dieses Gebahren danach noch in einer weiteren Mail an die Vermieter schriftlich fest um beweisbarere Argumente zu haben, falls der Vermieter mit seinem EigenbedafsFake tatsächlich ernst machen sollte.

Der Vermieter ist letztlich immer der Stärkere, aber man sollte trotzdem deshalb nicht auf sein Recht verzichten.

Viel Erfolg auf euer Kellerabteil

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Asura44 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 22:09

Vielen Dank!

Wie würdest du weiter vorgehen, wenn nach den 14 Tagen noch nichts passiert ist?

pool56  06.01.2019, 14:50
@Asura44

Hallo Asura44!

Gern geschehen. Google doch Mal oder HIER entsprechende Frage NACHSCHIEBEN (möglichst mit m²-Angaben), um WIE VIEL % man die MIETE KÜRZEN darf, wenn eben der mitgemietete Kellerraum nicht zur Verfügung gestellt wird. ...und kündige diese danach dem Vermieter für den folgenden Monat (NICHT für vergangene Monate) an, falls er sich weiter weigert den Mietvertrag vollständig zu erfüllen. Es dürfte sich aber nur um wenige % angesichts eines kleinen Nebenraumes im Keller handeln.

Wenn ihr den Keller-Platz benötigt solltet ihr ihn definitiv einfordern, DENNOCH immer im Hinterkopf behalten, dass euch der ""liebe"" Vermieter dafür auf die 'rote Liste' setzen kann bzw. wird. Diese Dumpfbacken sind nun Mal am stärkeren Ende.

FALLS ihr oder zumindest der Hauptmieter von euch wie ich (63)(hiermit habe ich mich geoutet ;-) ) nur GRUNDSICHERUNG (z.B. Sozialhilfe) als Einkommen bezieht, SOLLTE sie/er ganz einfach zum örtlichen AMTSGERICHT gehen. Zuvor Personalausweis + SoziBescheid einstecken und zur RECHTSBERATUNGSSTELLE des AG's gehen (oft nur bis 12:00 Uhr geöffnet). Dort dem Rechtshelfer (oder ähnlichem) euer berechtigtes KellerAnliegen (MIETRECHT!) schildern und 1 BERATUNGSSCHEIN für 1 RECHTSANWALT eurer FREIEN WAHL verlangen. Danach TERMIN mit RA (am besten per E-Mail) anfragen (mit kurzer FallSchilderung). FÜR SoziEmpfänger kostet der RA (unabhängig vom Erfolg einer Klage gegen den Vermieter) NUR 15€-Beteiligung !

Aber auch als Normalverdiener solltet ihr einen RA in Betracht ziehen. Ich habe (meine Lebenserfahrung) festgestellt, dass viele Firmen, Beamte und auch Vermieter ERST DANN meinen antworten zu müssen, NACHDEM sie 1 bis 2x Post vom GegenAnwalt bekommen haben UND ihnen klar wird, dass NUN unmittelbar 1 Anklage bevorsteht, wenn sie JETZT nicht schnellstmöglich auf die berechtigte Forderung eingehen.

Gruß aus Kassel

Asura44 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 19:36
@pool56

Nochmals vielen herzlichen Dank!

Wir werden es mal mit dem RA versuchen.

pool56  13.01.2019, 14:16
@Asura44

Schönen guten Tag ihr Lieben (sag' ich jetzt einfach Mal so unter netten Menschen).

Das Leben ist einfach noch ein bisschen schöner, wenn AUCH heutzutage zumindest einige Mitmenschen es bevorzugen, FREUNDLICH + ein bisschen RESPEKTVOLL mit einander umzugehen. Wenn man es dann noch EHRLICH meint ist doch immer die Grundlage für ein gutes Miteinander gegeben. Ich will nicht unnötig rumsülzen, aber wenn man erst Mal 50 ist oder noch mehr wenn man wie ich kürzlich 63 geworden ist, HAT man oder Frau ;-) eben sehr viel Lebenserfahrung. Und gerade hier bei Rechtsfragen kann man gern seine eigene Erfahrung weitergeben.

WENN ihr den Platz im Keller BENÖTIGT, ist eure Entscheidung pro RA absolut richtig. ...und ihr seid das ist uns bewusst, die SiegerPartei.

Ich erlaube mir noch 1 Tipp in Punkto RA-Auswahl:

Solltet ihr NOCH keinen GUTEN(meint LeistungFähigen) RA haben (meiner in Kassel wird zuuu weit weg sein), kommt es gerade bei SO einem eindeutig klaren Mini-Rechtfall/-Begehren NICHT darauf an, dass der RA auch FACHANWALT für (hier) Mietrecht ist (er wird es 'beherrschen'), SONDERN viel WICHTIGER um euch erfolgreich helfen/vertreten zu können, ist es, DASS der RA euch genug Zeit zur Schilderung gibt und ihr geradezu FÜHLT, dass er sich GUT um eurer Anliegen kümmern wird.

ICH arbeite immer sehr gut vor(kenne ja mein jeweiliges Rechtsanliegen am Besten), mein RA hört dann genau zu und macht kurze Notizen zum Wichtigsten. Und in den letzten Rechtsfällen kam es nach jeweils 1 bis 2 RA-Briefen (mit den betreffenden Gesetzesparagraphen UND AnwaltsTaktik = Mal fordernd, DANN nochmal freundlich begründet, warum die Gegenpartei keine Siegchance haben wird/kann) zur Einsicht (eben kurz VOR Klage), dass man NUN Rechtseinsicht zeigen muss, wenn man nicht unnötig teuer draufzahlen will. ICH kann mich auf meinen RA so gut verlassen, dass ich seine Briefe/Forderungen an unsere Gegenpartei nicht einmal vorher lesen brauche. Er schreibt diese vollkommen richtig (in meinem Sinne). Mein RA und ich harmonieren fast blind, wie man so sagt.

Übrigens auch mein RA stöhnt vermutlich (heimlich ;-) ), WEIL ich nicht KURZ kann. :-D

...und ich bleibe - klar doch - hier ansprechbar. Bin aber eben nur alle paar Tage auf der site, wenn ich mir eine Frage anschauen will UND sehe so ERST DANN das Glockensymbol mit 1ner neuen Nachricht.

Tschüssi

Noch ist nicht der 1.12. somit ist es ein reines Entgegenkommen wenn Du die Schlüssel schon zuvor bekommst / bekommen hast.

.

Du kannst versuchen Deinen Vermieter zu erreichen. Einen Anspruch auf den Schlüssel hast Du vor dem 1.12. nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

habt ihr denn mittlerweile den Keller ausfindig gemacht? Wenn ja, probiert einfach den Haustürschlüssel, so ist das zumindest bei uns, der passt dort auch.

Es kann natürlich auch sein, das der Keller an sich frei begehbar ist du ihr evtl in einer privaten Parzelle nur ein Hängeschloss anbringen müsst.

Asura44 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 12:06

Wenn man den Keller betritt findet man ganz viele einzelne "Kämmerchen", welche sowohl abgeschlossen als auch mit der jeweilig dazugehörigen Wohnung beschriftet sind. Durch das Ausschlussverfahren, vermuten wir welcher unserer sein könnte, sind uns aber nicht 100%ig sicher. Ein Vorhängeschloss ist dort angebracht.

Laury95  28.11.2018, 13:40
@Asura44

Seid ihr sicher, dass ihr überhaupt einen Kellerraum besitzt?

Du hast Anspruch auf einen Keller ab dem 1.12. vorher nicht. Wende Dich am Besten an den Vermieter, wenn Du die Hausverwaltung nicht erreichst.

Bis zum 1. Dezember ist ja noch zeit. Erst ab dem 1.12. hast du einen Anspruch auf den Schlüssel.