Versiegelte Wohnung wann zugänglich?

4 Antworten

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Werden Fristen verlängert aufgrund der Versiegelung?

Nein.

Wie soll ich nun fortfahren ?

Naja im Zweifel können Sie das Erbe annehmen und müssen falls der Nachlass überschuldet ist, eine Nachlassinsolvenz beantragen. Das ist im Falle eines Falles natürlich mit mehr Aufwand und Risiko verbunden als eine Ausschlagung, aber wenn die Ausschlagen, kriegen Sie auch nichts, falls Vermögen vorhanden ist.

Annika177 
Beitragsersteller
 19.01.2014, 11:30

Vielen Dank für die Antwort. Heisst das ich nehme das Erbe an, weil ich nicht weiss, ob Schulden da sind und sollte dass dann der Fall sein, schlage ich nachträglich aus?

sassenach4u  20.01.2014, 13:26
@Annika177

Nein, ausschlagen geht dann nicht mehr. Sie müssen dann Nachlassinsolvenz beantragen, d.h. die Insolvenz bezieht sich dann nur auf die Schulden des Erblassers, damit kann man nicht an ihr Vermögen heran, falls sie welches haben. Und sie müssen nicht die Schulden ihres Vaters tilgen.

Warum sprichst Du nicht - unter Vorlage des Erbscheins - das Ordnungsamt darauf an? Die sollten Dir doch sagen (können), wann die Wohnung wieder frei gegeben wird.

Silverstring  18.01.2014, 16:30

unter Vorlage des Erbscheins

Man kann nicht einen Erbschein beantragen (und somit das Erbe annehmen) UND das Erbe ablehnen. Entweder oder.

Annika177 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 13:04

Ich weiss noch gar nicht, ob ich das Erbe annehme. Das kann ich nur entscheiden, wenn ich mich über die "Lage" informiert habe und das kann ich eben nicht, weil ich mir keinen Überblick verschaffen kann

Mit welcher konkreten Begründung hat denn das Ordnungsamt die Wohnung versiegelt? Was sagt das Ordnungsamt, wie lange das noch dauert?

Trotzdem unbedingt beachten: Wenn Du mit dem Gedanken spielst, das Erbe auszuschlagen, darfst Du nichts aus der Wohnung entnehmen, keine Verträge kündigen etc. Sonst kann es sein, dass Du nicht mehr ausschlagen darfst!

Annika177 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 13:02

Das Ordnungsamt hat versiegelt, weil es einen anonymen Anruf gab (ich glaube die Nachbarin) das jemand Unbefugtes die Wohnung betreten wollte. Das ordnungsamt geht von 6-8Wochen aus...mindestens.

SaVer79  18.01.2014, 14:19
@Annika177

Das kann so nicht sein.....ich erkenne keinen Grund, warum eine Wohnung versiegelt sein sollte, wenn ein Berechtigter (hier ein potenzieller Erbe) die Wohnung betreten möchte....irgendwas stimmt mit diesem Sachverhalt nicht! Das Sicherungsbedürfnis gegen Eindringlinge endet dann, wenn ein Berechtigter die Wohnung "in Besitz nimmt". Was will denn das ORdnungsamt in den folgenden Wochen bis zur Freigabe tun?

Annika177 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 17:50
@SaVer79

ein Unbefugter wollte die Wohnung betreten, nicht ich. Ich denke, dass seine Exfrau und/oder deren Kinder die Wohnung betreten wollten. Das sind zumindest die einzigsten die einen Schlüssel hatten (die Kripo hat fälschlicherweise denen den Schlüssel ausgehändigt).Die Nachbarin wusste das und hat anonym angerufen...zumindest ist das für mich die einzigste logische Erklärung. Das Ordnungsamt hat auf Anweisung des Nachlassgericht die Wohnung verschlossen.

Wenn du das Erbe ablehnst geht dich das alles nichts an. Dann dafst du nicht mal den Müll aus der Wohnung bringen. Setze dich mit dem Ordnungsamt in Verbindung ob du in die Wohnung darfst.

Annika177 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 09:31

Das Ordnungsamt hat die Wohnung versiegelt. Ich darf nicht rein... Auch nicht unter Aufsicht, sagte die zuständige Bearbeiterin. Das Erbe ausschlagen, wenn ich doch gar nicht weiß, was ich erbe?! Ich möchte zumindest die Beerdigungskosten "rauskriegen", die ich tragen muss (laut Ordnungsamt)

Annika177 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 09:28

Das Ordnungsamt hat die Wohnung versiegelt. Ich darf nicht rein... Auch nicht unter Aufsicht, sagte die zuständige Bearbeiterin. Das Erbe ausschlagen, wenn ich doch gar nicht weiß, was ich erbe?! Ich möchte zumindest die Beerdigungskosten "rauskriegen", die ich tragen muss (laut Ordnungsamt)