Versiegelte Wohnung wann zugänglich?
Mein Vater hat sich das Leben genommen. Mein Bruder und ich sind die rechtl. Erben. Er war rechtskräftig geschieden. Wir hatten seit Jahren keinen Kontakt mehr, daher weiß ich nichts über seine finanzielle Situation. Nun hat das Ordnungsamt nachträglich die Wohnung versiegelt, da jemand Unbefugtes versucht hat die Wohnung zu betreten (was nicht geklappt hat, da die Vermieterin das Schloss der Eingangstür gewechselt hat). Ich muss mir einen Überblick über seine finanzielle Situation verschaffen, um zu entscheiden, ob ich das Erbe annehme oder nicht(6 Wochen Frist). Ich muss doch auch Versicherungen, Verträge etc. kündigen. Das ist mir nicht möglich, da ich nicht in die Wohnung darf und gar nicht erfahren kann was er alles hatte. Wie soll ich nun fortfahren? Werden Fristen verlängert aufgrund der Versiegelung?
4 Antworten
Werden Fristen verlängert aufgrund der Versiegelung?
Nein.
Wie soll ich nun fortfahren ?
Naja im Zweifel können Sie das Erbe annehmen und müssen falls der Nachlass überschuldet ist, eine Nachlassinsolvenz beantragen. Das ist im Falle eines Falles natürlich mit mehr Aufwand und Risiko verbunden als eine Ausschlagung, aber wenn die Ausschlagen, kriegen Sie auch nichts, falls Vermögen vorhanden ist.
Warum sprichst Du nicht - unter Vorlage des Erbscheins - das Ordnungsamt darauf an? Die sollten Dir doch sagen (können), wann die Wohnung wieder frei gegeben wird.
Mit welcher konkreten Begründung hat denn das Ordnungsamt die Wohnung versiegelt? Was sagt das Ordnungsamt, wie lange das noch dauert?
Trotzdem unbedingt beachten: Wenn Du mit dem Gedanken spielst, das Erbe auszuschlagen, darfst Du nichts aus der Wohnung entnehmen, keine Verträge kündigen etc. Sonst kann es sein, dass Du nicht mehr ausschlagen darfst!
Wenn du das Erbe ablehnst geht dich das alles nichts an. Dann dafst du nicht mal den Müll aus der Wohnung bringen. Setze dich mit dem Ordnungsamt in Verbindung ob du in die Wohnung darfst.