Mein Mieter ist gestorben, nun wer zahlt die Miete jetzt, die Polizei hat die Tür gesperrt.
Hallo, mein Mieter ist gestorben, nun ist der Mietvertrag jetzt immer noch ofen? habe vieles hier im netz gelessen, das die erben das Mietvertrag automatik erben, ja aber wenn der Mieter keine erben hat was pasiert dann? wer zahlt die Miete, darf ich überhaupt die wohnung betretten, die Haus tür ist von der Polizei imoment versiegelt und gesperrt, also abwarten , wie lange dauert bis sich alles wieder beruhigt.... hat jemand so mal eine erfahrung gemacht.
9 Antworten
Leider ist das nicht so einfach!!! Zuerst sollte man sich schnell mit den Erben in Verbindung setzten. Den eigentlich verfällt der Mietvertrag, da es ja keinen verantwortlichen Ansprechpartner gibt. Man sollte sich bei einen Anwalt beraten lassen, weil es hier auf viele Sondersituationen zutrifft !!! Aber vorerst zahlt keiner Miete.
Aber ganz wichtig: Wenn die Polizei die Wohnung versiegelt, dann ist meisten ein Verbrechen mit im Spiel. Also AUF KEINEN FALL die Wohnung betreten oder sonst. Das gibt sonst riesigen Ärger oder bei einem Verbrechen macht man sich verdächtig.
Aber am besten sollte man einen Anwalt hinzuziehen. Denn hier ist die Situation zu besonders.
Mein Mieter war schon seit einer längerer zeit Krank, wurde auch letzte woche mit Krankenwagen abgeholt, ist selber von Krankenhaus wieder heim gekommen wollte nicht im Krankenhaus bleiben laut Nachbaren, wurde auch von der Nachbarin gefunden in der Wohnung, sie hatte auch eine Schlüssel von der wohnung, da er ihn ab und zu besucht hat und nach geschaut hat wie es ihn geht
Im Todesfall eines Mieters hat auch der Vermieter ein Recht auf außerdordentliche Kündigung. Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html Du wirst die kurze Zeit wohl abwarten müssen, bis die Wohnung wieder von der Polizei freigeben ist, um neu zu vermieten. Diese Freigabe kann eigentlich nur ein paar Tage dauern, wenn denn der Mieter auf natürliche Weise verstorben ist.
Du wirst die kurze Zeit wohl abwarten müssen, bis die Wohnung wieder von der Polizei freigeben ist, um neu zu vermieten.
Falsch, hier steht, wie man es machen kann/muss:
Wie gesagt, wenn sich heraustellt, das der Mieter eines natürlichen Todes gestorben ist, dann wird die Wohnung sicher wieder recht schnell von der Polizei freigegeben. Ehrlich gesagt, finde ich allein schon Deine Annahme, dass Erben/Angehörige die Miete für einen Toten weiterbezahlen sollen, sehr sehr pietätlos. Total daneben.
Sollte es aber Erben geben, können diese einen Anspruch auf Forsetzung des Mietvertrages erheben. Wenn die Erben keine Mitmieter waren (wie in diesem Fall), darf der Vermieter mittels Sonderkündigungsrecht (gesetzl. Kündigungsfrist) kündigen, wenn er das möchte.
Was nach Freigabe der Wohnung zu tun/ zu klären ist: wie wird die Whg. geräumt?
Wende dich direkt an die Polizei und frage dort nach, warum die Haustür solange versiegelt ist.
Was dem Vermieter aber nicht hilft.
Er darf nicht in die Wohnung.
die Polizei hat die Wohnung versiegelt, also kann sie auch sagen, was weiter passiert.
Dein Mieter zunächst einmal nicht. Wenn niemand da ist, der die Miete übernimmt, dann zahlt auch niemand dfie Miete. Logisch oder? Nein Du darfst die Wohnung nicht betreten. Ist doch auch logisch oder? Wir müssen niocht automatisch dieselben Erfahrungen haben, wie die Fragesteller. Und wenn, dann ist die Sachlage bei Jedem anders. Die Ermittlungsbehörden werden Dir sagen, ab wann die Wohnung freigegeben ist.
Bitte sofort zum AG und einen Nachlaßpfleger bestellen. Der kümmert sich und löst den Mietgegenstand auch auf bzw. erteilt die Erlaubnis dies selbst vorzunehmen, so zumindest in unseren Fällen. Meist kommt keine Miete und somit ran und keine Zeit verlieren.
Das muss nicht mal ein Verbrechen sein, auch wenn jemand allein zu Hause verstirbt und die Todesursache nicht durch einen Arzt geklaert ist.