Renovierung Wohnung durch Erben?


16.11.2021, 13:05

AKTUELL:

JETZT will Vermieter die Fenster auf Kosten der Erben austauschen lassen, da diese (Holzfenster) in einem "desolaten Zustand seien", nie oder selten geputzt worden seien (unwahr !) und so niemandem zugemutet werden könnten (Fenster sind mind. 20 Jahre alt...)...

So langsam wird es unerträglich :( ....

Renick  06.11.2021, 14:31

Bezieht sich die Frage auf eine Wohnung in Deutschland oder einem anderen Land?

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:34

Deutschland, warum fragst du?

13 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Nein. Das geht sicherlich zu weit, ohne jetzt genau zu wissen, was der Vermieter machen will. Gemäß §538 BGB gehen Abnutzung und Verschlechterung der Wohnung durch normale Benutzung immer zulasten des Vermieters.

Allenfalls kann der Vermieter das Tapezieren und/oder Streichen der Wände und Heizkörper verlangen, mehr nicht. Dafür ist aber erforderlich, dass eine entsprechende rechtswirksame Vereinbarum im Mietvertrag steht. Das wäre zunächst mal nachzulesen.

Der Vermieter wäre bei einer Sanierung zulasten eines Mieters im Vorteil. Er hätte eine nagelneue Installation und wäre besser gestellt als vor der Vermietung. Das darf nicht sein, das würde jeglichen Rechtsgrundsätzen widersprechen. Damit kommt er nicht durch.

Ich habe nach dem Land gefragt, weil der Begriff Hospiz auch in Österreich sehr verbreitet ist, und dort wäre die Rechtsgrundlage ein wenig anders.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 20:34

Vielen lieben Dank... wir werden jetzt den Termin beim Mieterschutzbund abwarten. Der Vermieter hat jetzt schon so viele Vorteile (kann bereits in die Wohnung, Wohnung komplett geräumt, besenrein, Kellerräume und Garagen frei, zur Wohnung gehörende Küchenzeile wurde von uns für Vermieter entsorgt....)

Ich hoffe alles wird gut...

Renick  06.11.2021, 21:03
@Schoko1711
wir werden jetzt den Termin beim Mieterschutzbund abwarten

Ich bin sicher, dass man es euch dort so bestätigen wird wie ich geschrieben habe. Daher keine Sorge!

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 21:05
@Renick

🙏🏼

JETZT will Vermieter die Fenster auf Kosten der Erben austauschen lassen, da diese (Holzfenster) in einem "desolaten Zustand seien"

Auch damit wird der Vermieter nicht durch kommen. Das bekommt er auch gerichtlich nicht durchgesetzt. Lass dich nicht verrückt machen. Du musst ihm noch nicht mal auf so etwas antworten. Du hast sicherlich wichtigeres zu tun, also mit dem Vermieter darüber zu diskutieren.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 16:50

Danke dir so sehr ... es geht langsam wirklich an die Reserven. DANKE!!!

Renick  16.11.2021, 17:11
@Schoko1711

Lass es dir sonst wo vorbei gehen, ist es nicht wert. Er wird dann früh genug sehen, dass kein Geld kommt wenn er seine Rechnung schickt. Dann wird er sich sicherlich beraten lassen und erfahren, dass er da nichts machen kann.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 15:56
@Renick

🙏🏼Danke dir... ich hab ihm jetzt geschrieben das wir alles erforderliche erledigt. Er wollte sich melden wenn Nachmieter gefunden wurde. Ansonsten ist das Ding Ende Januar gegessen. Wir versuchen jetzt mal "abzuschalten"... Danke dir sehr!!

Geht zum Mieterbund.

Natürlich kann der Vermieter nur die Schönheitsreparaturen verlangen, wenn die nicht eingehalten wurden. Das wären dann deutlich unter 1.000€.

Der Vermieter, scheint mir, möchte sich seine Wohnung nun vergolden lassen. Das würde ich nicht zulassen.

Als der Mieter bei meinen Eltern verstorben ist wurden nur neue Tapeten und die Arbeit in Rechnung gestellt, mehr nicht. Also laßt euch nicht verarschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:21

Wir werden Dienstag zum Mieterbund gehen... Vielen lieben Dank!!!

christl10  06.11.2021, 14:22
@Schoko1711

Ja mach das und laß Dich gut beraten. Zeig dem Vermieter die rote Karte!

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:25
@christl10

Danke 🙏🏼... wir haben alles so gut vorbereitet und jetzt kommt er mit sowas ...

christl10  06.11.2021, 14:28
@Schoko1711

Bitte scheue Dich nicht die 80€ Mitgliedergebühr für den Mieterbund zu zahlen. Dafür kannst Du den Mieterbund immer wieder mit Fragen löchern. Ein Anwalt will nur für eine einzige Beratung 240€ haben und das immer wieder.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:32
@christl10

Sind noch im Mieterschutzbund, Gott sei Dank!!! Eltern hatten vor 2 Jahren ähnliches Problem mit altem Vermieter

Hier ist zu prüfen, was dazu im Mietvertrag steht. Renovierun g/Schönheitsreparaturen sind nur dann mieterseitig durchzuführen, wenn wirksam vereinbart, nach jetzigem Rechtsstand .

Dazu bedarf es der Einsicht in den Mietvertrag. Vermutlich sind, wenn überhaupt vereinbart, die Klauseln unwirksam (geworden).

Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen, wie alle Reparaturen, Sache des Vermieters, es sei denn, es gibt rechtswirksame dem entgegenstehende Vereinbarungen.

Also: Bitte Foto oder wörtliche Wiedergabe des Textes der Klauseln. Danach abschließend mehr von mir.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 20:38

Suche ich morgen raus!!!!!

Eine allgemeine Sanierung ist sicher unzulässig.

Allerdings können einige Dinge schon sein, teilweise weil sowas im Mietvertrag steht!

Wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde, kann zB entsprechendes gefordert werden (also zB frisch gestrichen). Wenn man etwas grundlegend verändert hat (individuelle FotoTapete? 20 Jahre starker Raucher?) kann es auch sein, dass man tapezieren muss.

Angebohrte Fliesen? Abgeschlagene oder gesprungene Waschbecken? Versaute Spüle oder Wanne? Defekte Türen, oder Schlösser?

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:06

Nein, keine baulichen Veränderungen. Halt alte Tapete an der Wand. Fußboden elegant ist eh Vermietersache.... sehr schwierig, weil es uns emotional sehr schlecht geht und wir für den Vermieter schon so viel vorbereitet haben ....

Lurch123532  06.11.2021, 14:09
@Schoko1711

aber ihr hättet doch das Geld aus dem Erbe und bräuchtet euch dann um nichts zu kümmern.

Räume vom Malter tapezieren zu lassen und Decken streichen ist recht teuer. Falls dein Bruder noch ein Raucher war, dann muss da noch deutlich mehr gemacht werden.

Spikeman197  06.11.2021, 14:10
@Schoko1711

Tut mir leid für Euch...

Man kann nur raten, den Mietvertrag einzufordern und mal zum Mieterbund zu gehen.

Meine Eltern mussten nach 12 Jahren mit 74/85 gerade aus ihrer Wohnung raus und haben zB die neue komplett streichen lassen. Da war der Flur gelb, in der Küche orange Streifen und überall Kanten von Möbeln und Bilder - normal halt! Aber zahlen tut ihnen das niemand! Kommt auf den Mietvertrag an!

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:20
@Lurch123532

Kein Raucher. Und das Geld geht für die Beerdigung komplett "drauf" .....

Lurch123532  06.11.2021, 14:21
@Schoko1711

Dann schlagt das Erbe doch aus und hier habt keine weitere Arbeit mehr damit.

Ansonsten lasst euch eine Kostenvoranschlag vom Vermieter zeigen. Die Miete muss aber ja auch noch für 3 Monate weiter gezahlt werden. Da kommt ja auch schon einiges zusammen.

Schoko1711 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 14:24
@Lurch123532

Erstes kommt nicjt in Frage. Und natürlich wird die Miete für leerstehenden Wohnung bezahlt bis Ende MV. Aber dann noch sanieren??? :(

Lurch123532  06.11.2021, 14:26
@Schoko1711

Es kommt einiges zusammen für 2 Zimmer, Flur, Küche, Bad.

Lass dir den Kostenvoranschlag zeigen. Du kannst die Renovierung auch selber in Auftrag geben, wenn du damit günstiger kommst.