Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

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Gibt es ein Testament? Einen Erbschein? Hast du deine Adresse wirklich an das Amtsgericht geschickt? War in der Anfrage von Forderungen oder Erbschaft die Rede? MAch dich schlau, ob da noch andere Forderungen kommen könnten. Wenn ja such nen Anwalt/Notar auf und kläre das. Ist es nur die Telefonrechnung, dann schreib denen, dass du keinen Vertrag mit denen hast. Alles andere sollen die ggf. gerichtlich einfordern. Da müssen die dann beweisen, dass du gesetzlicher Erbe bist, etc. Schätze die werden dich nur noch eine zeitlang mit Mahnungen bewerfen und maximal nen Mahnbescheid schicken, dem du ohne Begründung widersprichst.

ZootWoman 
Beitragsersteller
 31.05.2010, 11:37

Kein Testament, kein Erbschein, kein nix außer natürlich ner Sterbeurkunde, die ich aber auch nicht persönlich besitze sondern in verwahrung meines Vaters ist. Und ja ich hab das da ganz sicher hingeschickt, war das ein Fehler?? Wovon die rede war weiß ich nicht wirklich, meine Oma meinte nur, die wollen unsere Adresse, mehr konnte sie mir auch nicht sagen, würde behaupten sie hat da noch weniger Ahnung als ich und außerdem ist sie auch nicht ganz zurechnungsfähig, jedoch die einzige Person die mir überhaupt was sagen konnte.

Werd aber dann nun mal zusehen, dass ich zum Amtsgericht komme!! Vielen Dank auf jeden Fall, mir ist gerad nicht mehr ganz so unwohl bei dem Gedanken an die Rechnung!!

Subbernase  11.05.2011, 20:04
@ZootWoman

Wie ist es nun ausgegangen?

Wir sind in einer ähnlichen Situatuion und brauchen schnell Infos... Muss man offiziell angeschreiben werden oder läuft die 6 Wochenfrist ab dem Besuch der Beerdigung (danach kann ich ja nicht sagen, dass ich davon nichts wusste)...

Geh zum Amtsgericht und schlage das Erbe aus. Dann hast du deine Ruhe. Das Inkassobüro versucht nur an sein Geld zu kommen. Du kannst es natürlich auch aussitzen,und wirst immer wieder Post bekommen. Also ausschlagen.

Da das Erblassgericht Ihre Adresse hat, ist davon auszugehen, dass Sie irgendwann mal als Erbin angeschrieben werden. Nach dieser offiziellen Mitteilung kann man sich entscheiden das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Wenn man ganz sicher gehen will, kann man auch persönlich mit der Sterbeurkunde und eigenem Personalausweis zum Erblassgericht gehen und dort das Erbe ausschlagen. Mit offizieller Bekanntgabe des Todes hat man eine Frist von 6 Wochen.Für mich steht nun die Frage: Ist es schon offiziell "genug" wenn man zur Beerdigung war oder muss das Gericht die offizelle Erbfolge bekannt geben.Erkundigen Sie sich umgehend beim Erblassgericht!!!!

ZootWoman 
Beitragsersteller
 02.06.2010, 08:12

Also: Ich war dann gestern beim Amtsgericht und die haben mir gesagt ich soll aufgrund von Terminmangel mal zackig zum Notar, was ich tat. Diese sagte mir dann, dass das Amtsgericht/Nachlassgericht keine Mitteilungen herrausschickt, wenn kein Grund Testament/Nachlass oder sonstiges vorliegt. Sie hat dann gestern ein Schreiben an das Nachlassgericht aufgesetzt und ich muss da heut zum unterschreiben nochmal hin und dann werden wir sehen, da sie sagte, dass das was wir nun hättten eher dürftig wäre und ich von dem Tod wusste (Beerdigung).

Was man nicht alles mit 20 Jahren selber wissen muss..

Ich werde sehn, was dabei raus kommt, aber vielen Dank für die Antwort!!

Nein,es ist nicht zu spät! Ab zum Amtsgericht und Erbe ausschlagen.Das gleiche gilt für deinen Bruder. Falls Rechnungen kommen,verweise auf das Aktenzeichen vom Amtsgericht. Allerdings,wenn später zufällig doch Vermögen auftaucht bekommt IHR nichts. Überlege also genau,ob da nicht doch etwas ist. Lebensversicherung oder Ähnliches...........