Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger
Ich stehe vor folgender Situation:
Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.
Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.
Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!
6 Antworten
Gibt es ein Testament? Einen Erbschein? Hast du deine Adresse wirklich an das Amtsgericht geschickt? War in der Anfrage von Forderungen oder Erbschaft die Rede? MAch dich schlau, ob da noch andere Forderungen kommen könnten. Wenn ja such nen Anwalt/Notar auf und kläre das. Ist es nur die Telefonrechnung, dann schreib denen, dass du keinen Vertrag mit denen hast. Alles andere sollen die ggf. gerichtlich einfordern. Da müssen die dann beweisen, dass du gesetzlicher Erbe bist, etc. Schätze die werden dich nur noch eine zeitlang mit Mahnungen bewerfen und maximal nen Mahnbescheid schicken, dem du ohne Begründung widersprichst.
Geh zum Amtsgericht und schlage das Erbe aus. Dann hast du deine Ruhe. Das Inkassobüro versucht nur an sein Geld zu kommen. Du kannst es natürlich auch aussitzen,und wirst immer wieder Post bekommen. Also ausschlagen.
Da das Erblassgericht Ihre Adresse hat, ist davon auszugehen, dass Sie irgendwann mal als Erbin angeschrieben werden. Nach dieser offiziellen Mitteilung kann man sich entscheiden das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Wenn man ganz sicher gehen will, kann man auch persönlich mit der Sterbeurkunde und eigenem Personalausweis zum Erblassgericht gehen und dort das Erbe ausschlagen. Mit offizieller Bekanntgabe des Todes hat man eine Frist von 6 Wochen.Für mich steht nun die Frage: Ist es schon offiziell "genug" wenn man zur Beerdigung war oder muss das Gericht die offizelle Erbfolge bekannt geben.Erkundigen Sie sich umgehend beim Erblassgericht!!!!
Nein,es ist nicht zu spät! Ab zum Amtsgericht und Erbe ausschlagen.Das gleiche gilt für deinen Bruder. Falls Rechnungen kommen,verweise auf das Aktenzeichen vom Amtsgericht. Allerdings,wenn später zufällig doch Vermögen auftaucht bekommt IHR nichts. Überlege also genau,ob da nicht doch etwas ist. Lebensversicherung oder Ähnliches...........