Vermieter will Tür nach Auzug ersetzt haben

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Nein, musst du nicht. Denn du hast ein Übergabeprotokoll in dem der Mangel nicht aufgeführt ist. Deine Kaution hast du bereits komplett zurückerhalten. Eine aufgequollene Türzarge ist aber kein versteckter Mangel, den der VM erst nachträglich entdeckt haben könnte und dessen Reparatur er noch fordern könnte. Zudem muss er dir nachweisen, dass du allein für den Schaden verantwortlich bist. Das kann er nicht. Abgesehen davon hätte er dir die Möglichkeit geben müssen, den Schaden selbst zu beheben, sofern du ihn zu verantworten hast. Klar, dass du keine neue Türzarge einbauen kannst, aber du hättest z. B. jemanden finden können, der erheblich preiswerter ist. Ich würde ihm freundlich mitteilen, dass du nicht bereit bist, die Rechnung zu bezahlen, aus den o. a. Gründen. (Nur den letzten Satz, dass du einen preiswerteren Handwerker hättest finden können, lass bitte weg. Könnte dein VM als Schuldeingeständnis werten! Man weiß ja nicht , wie dein VM tickt!)

werbon  24.07.2013, 12:12

Nein, der Mieter ist bei einem verschuldeten Schaden nicht berechtigt eine Selbstvornahme durchzuführen. Er hat dann nur zu zahlen. Es ist also die Aufgabe des Vermieters Handwerker zu beauftragen.

PeytonSawyer91 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 12:03

Das Problem ist, dass ich dieses Übergabeprotokoll beim Auszug nicht bekommen habe sondern nur die Nachmieterin. Aber am Tag der Übernahme wurde der Mangel an der Tür nicht festgestellt.

werbon  24.07.2013, 12:08
@PeytonSawyer91

Dann sollte man sich eine Kopie dieses Protokolles bei der Nachmieterin holen.

PeytonSawyer91 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 12:12
@werbon

Die Kopie wird sie mir mit Sicherheit nicht mehr geben, da es ja bei der Übernahme sowieso etwas Stress gab . Habe sowieso das Gefühl, dass sie mir das anhängen will.

werbon  24.07.2013, 12:25
@PeytonSawyer91

Ok, dann wird der Vermieter seinen Anspruch auch begründen müssen. Siehe meinen anderen Beitrag. Rate hier unbedingt zu einem RA. Der Mangel war anscheinend ja beim Auszug noch nicht vorhanden. Und kommt erschwerend für den Vermieter hinzu das dem Nachmieter ein Verschulden treffen könnte?

PeytonSawyer91 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 14:04
@werbon

Ja, ich denke mal mein Vermieter kann ja selbst nicht genau sagen, wer den Schaden verursacht hat. Nur selber bezahlen will er auch nicht.

Ich denke, wenn der Schaden nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt ist und du bereits deine Kaution zurück hast, kann dein ehemaliger Vermieter nichts mehr fordern.

wenn du die kaution erhalten hast und bei der schlüsselübergabe keine mängel festgestellt wurden bist du aus der nummer eigentlich raus.

werbon  24.07.2013, 11:41

Die Verjährungsfrist sind 6 Monate. Nur wenn der Schaden beim Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll nicht aufgeführt ist kann der Mieter hier nicht zur Zahlung verpflichtet werden.

sunnyhyde  24.07.2013, 11:46
@werbon

hab ich doch geschrieben, keine mängel bei der schlüsselübergabe= wohnungsübergabe....

PeytonSawyer91 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 11:46
@werbon

Aber dieses Wohnungsübergabeprotokoll hat ja nur die Nachmieterin bekommen, mit mir hat er gar kein Protokoll gemacht beim Auszug.

sunnyhyde  24.07.2013, 11:51
@PeytonSawyer91

bei der schlüsselübergabe hast du kein überabeprotokoll verlangt? dann sieht es doch schlechter aus als gedacht. kommst du an das protokoll der nachmieterin ran? das wäre noch ne möglichkeit, wenn da dieser mangel nicht aufgeführt ist

PeytonSawyer91 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 12:01
@sunnyhyde

Das wird die Nachmieterin mir ja sicher nicht geben bzw mein Vermieter, zumindest nicht ehrlich und wird das nachtragen. Ich hatte aber eine Zeugin dabei, als die Wohnung übernommen wurde.. das dieser Mangel an der Tür nicht festgestellt wurde am Tag der Übernahme.

bwhoch2  25.07.2013, 18:56
@PeytonSawyer91

Mit dem Protokoll könnte Dir die Nachmieterin und der Vermieter theoretisch den Schaden anhängen. Man muss ihn nur nachtragen.

Das so gefälschte Dokument kann aber beanstandet werden. Noch dazu, wenn es einen Zeugen gibt und Du nicht unterschrieben hast. Da soll dann jemand erst einmal nachweisen, dass das nicht nachträglich hinzu gefügt wurde.

Lerne für die Zukunft daraus: Immer ein Übergabeprotokoll machen und eine Kopie sofort verlangen. Gibt es keinen Kopierer, schreibt man es eben zweifach und jeder Beteiligte, auch Zeugen unterschreiben dann.

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)

Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.