als Mieter Türschloß austauschen und Vermieter muß wegen Notfall in Wohnung?

10 Antworten

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Wegen einem Wasserrohrbruch muß er nicht in die Wohnung. Jedenfalls nicht sofort.

Da stellt man den Hauptwasserhahn ab und Ruhe ist erst mal.

Sollte es trotzdem Notwendig sein in Deine Wohnung zu müssen, weil genau darin ein Wasser- oder Heizungsrohr geplatzt ist und Du länger abwesend bist, wird ein kluger VM die Tür sicher nicht gewaltsam aufbrechen sondern einen Schlüsseldienst rufen.

Das in einer Wohnung ein Wasser- oder Heizungsrohr platzt ist aber sehr unwahrscheinlich. Dazu müßten in der Wohnung schon Minusgrade herrschen.

In dem Fall müßte der Mieter für mehr als nur den Schaden an der Tür aufkommen.

Es empfiehlt sich aber bei einer Person seines Vertrauens einen Schlüssel zu hinterlegen und dem VM deren Telefonnummer zu geben. Aber wirklich nur im Falle längerer Abwesenheit wie z. B. mehrwöchichgem Urlaub.

ich darf als Mieter das Türschloss in meiner Mietwohnung tauschen, das kann man überall nachlesen.

Das hast Du richtig gelesen.

Doch was ist wenn ein Notfall eintritt (z.B. Wasserrohrbruch in meiner Abwesenheit) und der Vermieter muss in meine Wohnung. Dazu muss er die Türe aufbrechen lassen, da er ja keinen Schlüssel von mir bekommen hat(das ist ja auch der Grund warum ich das Schloss austauschen will).Wer, denkt ihr, muss die Kosten für das aufbrechen der Türe und eventuelle Schäden die durch die Verzögerung der Wohnungstüröffnung in der Wohnung entstanden sind übernehmen?

Dann musst Du ggf. die Kosten übernehmen.

Fährst Du z.B. in den Urlaub, dann ist es gut wenn man einem Freund den Schlüssel gibt un d den Vermieter darüber informiert, dass er sich im Notfall an den Bekannten wenden kann.

  1. Möglichkeit, wäre: Dem Vermieter einen versiegelten Umschlag mit dem Schlüssel zu geben und ihn darauf hinweisen, dass er ihn nur im Notfall benutzen darf und diesen Notfall dann auch nachweisen muss.

MfG

Johnny

das sind immer wieder unwirksame Klauseln die ein Vermieter als "Absicherung" wollen!!! du brauchst nicht jedesmal, wenn du für 'ne Zeit nicht zuhause bist, den Vermieter Schlüssel überlassen und auch nicht anderen..... wenn mal ein Rohrbruch oder ein Brand auftritt dann kommt in der Regel doch eh die Feuerwehr... zwar steht das in jedem Mietvertrag als Klausel, ist aber total unwirksam

Die Lösung mit dem Schlüssel in einem versiegelten Umschlag ist das Ideale. Vorteil: Der Vermieter hat sofort Zugriff auf den Schlüssel und ist beruhigt. Er weiß aber auch, dass das Öffnen des Umschlags ohne Notfall einen Vertrauensbruch darstellt, den er nicht begehen wird. Kontrolle: Immer, wenn der Vermieter kommen will, um die Wohnung zu besichtigen, muss er auch den verschlossenen Umschlag mitbringen.

Du, da Du gewährleisten musst dass der Vermieter oder eine andere Person deines Vertrauens im Notfall die Wohnung betreten kann. Am besten den Zweitschlüssel bei einem Bekannten abgeben und dem Vermieter die Kontaktdaten für den Notfall überlassen. Wenn er das dann nicht nutzt muss er für die aufgebrochene Tür aufkommen.

vogerlsalat  31.05.2014, 08:17

Muss man wirklich gewährleisten, dass jemand in die Wohnung kann? Ich kenne das hier in Ö nicht. Welchen Notfall soll es geben? Rohrbruch? Da gibt es einen Hauptwasserhahn und wenns brennt schafft sich die Feuerwehr schon den Zutritt. Andere Notfälle fallen mir nicht ein.

anitari  31.05.2014, 08:39
da Du gewährleisten musst dass der Vermieter oder eine andere Person deines Vertrauens im Notfall die Wohnung betreten kann.

In welchem § oder welcher Bestimmung/Vorschrift steht das.