Türrahmen und Tür kaputt. Wer zahlt?
Hallo,
Meine Freundin 23 und ich 22 wohnen seit circa 2 Jahren in einer Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Beim einzug vor 2 Jahren war der Rahmen der Badezimmertür kaputt. Die Vormieter haben den Schaden soweit behoben, dass die Tür nach circa 2 Wochen auf dem Boden geschliffen hat. Wir haben das natürlich dem Vermieter, dem Hausmeister und auch dessen Vertretung diesen Schaden gemeldet. Da hat sich keiner drum gekümmert. Leider haben wir das nicht schriftlich gemacht. Jetzt ist die Tür oben aus der Angel gebrochen (wahrscheinlich weil die obere angel die ganze Zeit die ganze Tür halten musste). Biem aufmachen ist sie jetzt schließlich mit dem unteren ende gegen den Rahmen geknallt und gebrochen.
Jetzt zu meiner Frage: Müssen meine Freundin und ich diesen Schaden jetzt selber bezahlen, also Rahmen und Tür, oder muss der Vermieter den Schaden selber tragen, weil er sich nciht drum gekümmert hat?
Wir haben ja bei 3 verschiedenen Leuten bescheid gesagt. Das doofe ist nur, dass Der Hausmeister dem wir damals bescheid gegeben haben inzwischen verstorben ist, die Vertretung von ihm damals arbeitet nciht mehr bei der Wohnungsbaugesellschaft und die zuständige Vermieterin weiß wahrscheinlich inzwischen nichts mehr davon.
3 Antworten
Wenn es vorher schon kaputt war, müsst ihr eigentlich nichts zahlen. Außerdem muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Mietwohnung in einem guten Zustand ist, da es ihm ja schließlich gehört.
Mutwillig zerstört nicht, aber den Schaden nicht gemeldet, sodass man sich nicht um Behebung kümmern konnte. Dadurch ist jetzt ein deutlich größerer Schaden entstanden. Also wenigstens teilweise wird man Euch zur Kasse bitten, wenn es blöd läuft.
Bescheid sagen reicht nicht. Zeigt den Mangel schriftlich an (Einwurfeinschreiben mit Schilderung und unter Bezugnahme auf die Vorgeschichte) und stellt Frist von 4 Wochen zur Abstellung. Miete mindern geht nicht mehr da verfristet. Anspruch auf Reparatur besteht unbefristet. Gerät der Vermieter in Verzug, dürftet ihr selbst den Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung mit der ganzen Vorgeschichte. Bei der Schadensregulierung wird die Versicherung versuchen möglichst den Schaden auf den Vermieter abzuwälzen. Es könnte dann ev. einen Vergleich geben, den du nicht bezahlen musst, falls deine Haftpflicht den Schaden an der Mietsache deckt.
Die HV wird das garantiert nicht bezahlen!
Du kennst doch die Versicherung gar nicht. Es gibt solche und solche und wenn man einen Agenten hat, der das gut mit seiner VG regelt, dann wird vielleicht ein ordentlicher Teil von der Versicherung bezahlt, nämlich der Teil, für den man verantwortlch ist, weil man nicht nachdrücklich schriftlich den Schaden gemeldet hat. Also mit Garantien wäre ich etwas zurück haltend.
Unsere Angst ist jetzt nur, dass der Vermieter auf unwissend macht und sagt,d ass wir sie mutwillig zerstört haben, oder so. Die Menschen sind ja leider Gottes heute nicht mehr so ehrlich. ^^