Türrahmen und Tür kaputt. Wer zahlt?

3 Antworten

Wenn es vorher schon kaputt war, müsst ihr eigentlich nichts zahlen. Außerdem muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Mietwohnung in einem guten Zustand ist, da es ihm ja schließlich gehört.

Lowtop 
Beitragsersteller
 25.03.2013, 13:39

Unsere Angst ist jetzt nur, dass der Vermieter auf unwissend macht und sagt,d ass wir sie mutwillig zerstört haben, oder so. Die Menschen sind ja leider Gottes heute nicht mehr so ehrlich. ^^

bwhoch2  25.03.2013, 19:17
@Lowtop

Mutwillig zerstört nicht, aber den Schaden nicht gemeldet, sodass man sich nicht um Behebung kümmern konnte. Dadurch ist jetzt ein deutlich größerer Schaden entstanden. Also wenigstens teilweise wird man Euch zur Kasse bitten, wenn es blöd läuft.

Bescheid sagen reicht nicht. Zeigt den Mangel schriftlich an (Einwurfeinschreiben mit Schilderung und unter Bezugnahme auf die Vorgeschichte) und stellt Frist von 4 Wochen zur Abstellung. Miete mindern geht nicht mehr da verfristet. Anspruch auf Reparatur besteht unbefristet. Gerät der Vermieter in Verzug, dürftet ihr selbst den Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung mit der ganzen Vorgeschichte. Bei der Schadensregulierung wird die Versicherung versuchen möglichst den Schaden auf den Vermieter abzuwälzen. Es könnte dann ev. einen Vergleich geben, den du nicht bezahlen musst, falls deine Haftpflicht den Schaden an der Mietsache deckt.

albatros  25.03.2013, 16:55

Die HV wird das garantiert nicht bezahlen!

bwhoch2  25.03.2013, 19:19
@albatros

Du kennst doch die Versicherung gar nicht. Es gibt solche und solche und wenn man einen Agenten hat, der das gut mit seiner VG regelt, dann wird vielleicht ein ordentlicher Teil von der Versicherung bezahlt, nämlich der Teil, für den man verantwortlch ist, weil man nicht nachdrücklich schriftlich den Schaden gemeldet hat. Also mit Garantien wäre ich etwas zurück haltend.