Türrahmen und Tür kaputt. Wer zahlt?

3 Antworten

Wenn es vorher schon kaputt war, müsst ihr eigentlich nichts zahlen. Außerdem muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Mietwohnung in einem guten Zustand ist, da es ihm ja schließlich gehört.

Bescheid sagen reicht nicht. Zeigt den Mangel schriftlich an (Einwurfeinschreiben mit Schilderung und unter Bezugnahme auf die Vorgeschichte) und stellt Frist von 4 Wochen zur Abstellung. Miete mindern geht nicht mehr da verfristet. Anspruch auf Reparatur besteht unbefristet. Gerät der Vermieter in Verzug, dürftet ihr selbst den Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung mit der ganzen Vorgeschichte. Bei der Schadensregulierung wird die Versicherung versuchen möglichst den Schaden auf den Vermieter abzuwälzen. Es könnte dann ev. einen Vergleich geben, den du nicht bezahlen musst, falls deine Haftpflicht den Schaden an der Mietsache deckt.