Darf der Vermieter noch Miete kassieren wenn bereits Nachmieter einzieht und auch bezahlt für das gleiche Monat?
Hallo, ich habe meine Wohnung zu Ende November gekündigt mit 3-monatiger gesetzlicher Frist. Zum 1. November zieht allerdings schon die nachmieterin ein, da ich bereits aus der Wohnung draussen bin. Der Vermieter will nun von uns beiden für November die Miete kassieren. Darf er das? Wenn doch schon eine nachmieterin da ist, muss ich doch nicht mehr zahlen. Oder? Danke für eure Hilfe
12 Antworten
Wenn du Ende des Monats erst ausziehst.. beziehungsweise Ende November die Kündigungsfrist ausläuft, würde ich den Schlüssel gar nicht vorher rausgeben. Da du offiziell ja da noch wohnen würdest.
Geh zum Mieterbund, der darf nicht zweimal abkassieren.
Mieterbund ist unnötig. Einfach nicht mehr zahlen.
Nein, das darf er natürlich nicht.
Der Mietvertrag ist vorzeitig beendet, wenn die Wohnung bereits von anderen genutzt wird. Diejenigen haben dann auch die Miete zu zahlen.
Doppelte Miete steht ihm natürlich nicht zu, und für eine Wohnung, die von anderen bewohnt wird, brauchst du auch nichts zu bezahlen.
Guten Abend,
Miete zahlt immer nur der Mieter einer Wohnung. Wenn ein neuer Mieter bereits eingezogen ist, lässt sich daraus im Rahmen des konkludenten Verhaltens (schlüssiges Verhalten) bereits ableiten, dass dieser auch die Miete für den Monat November bezahlt.
Zwei Mal Miete zu verlangen ist nicht nur eine Unverschämtheit, es ist auch noch ein Verstoß gegen die gültigen Geschäftssitten.
Ich hätte an deiner Stelle den Schlüssel bis Ende November gar nicht rausgegeben! Zumindest nicht, ohne ein Abkommen mit dem Nachmieter abgeschlossen zu haben, dass dieser dafür die Monatsmiete November übernimmt. So wärst du rechtlich auf der sicheren Seite gewesen.
Jetzt würde ich zum Mieterbund gehen und dem Vermieter mit Zivilklage drohen. Wenn das nichts hilft, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen,
Appledev
Stud.Jur
Hallo Stud.Jur, ich glaube, da musst Du noch ein bisschen...
Sobald im Verlauf eines endenden Mietverhältnisses die Wohnung schon vorzeitig zurück gegeben wird und diese dann sogar von jemand anderen genutzt wird, also z. B. vom Vermieter renoviert wird oder aber von einem neuen Mieter bezogen wird, darf der Vermieter keine Miete mehr vom vorherigen Mieter kassieren.
Zwei Mal Miete zu verlangen ist nicht nur eine Unverschämtheit, es ist auch noch ein Verstoß gegen die gültigen Geschäftssitten.
Richtig! Und genau deshalb ist es illegal, und wird als ungerechtfertigte Bereicherung bezeichnet, was auf jeden Fall dazu führen würde, dass die doppelt erhaltene Miete an den Nichtmehr-Nutzer zurück gezahlt werden müßte.
Ich hätte an deiner Stelle den Schlüssel bis Ende November gar nicht rausgegeben! Zumindest nicht, ohne ein Abkommen mit dem Nachmieter abgeschlossen zu haben, dass dieser dafür die Monatsmiete November übernimmt. So wärst du rechtlich auf der sicheren Seite gewesen.
Falsch. Natürlich hätte ich als Mieter auf jeden Fall den Schlüssel abgegeben, schon allein, um wenigstens die Chance auf Vermeidung von wenigstens einmal doppelter Miete zu wahren.
Ein schriftliches Abkommen ist unnötig und rechtlich ist FS auch so auf der sicheren Seite.
Mietzahlung ist eine aktive Handlung. Man kann den Dauerauftrag beenden und damit die Zahlung ab November einstellen. Wenn es dann später um die Rückzahlung der Kaution geht, sollte man möglichst auch selbst einen Nachweis dafür haben, dass ab November schon jemand anders in die Wohnung gezogen war. Foto vom Namensschild, vom Umzugswagen etc.
Ach ja, den Mieterbund brauchst Du dafür nicht.
Hallo bwhoch,
Danke für deine umfangreichen Ergänzungen. Meine Aussage, dass ich den Schlüssel noch nicht oder nicht ohne schriftliche Bestätigung abgegeben hätte, bezog sich auf die Beweislast.. Allerdings habe ich mir gestern Abend nach dem 4. Bier nicht mehr durch den Kopf gehen lassen, dass der Umstand, dass ein neuer Mieter in der Wohnung ist, bereits Beweis genug sein sollte :D
Nichts für Ungut, du hast es ja für mich korrigiert :)
LG,
Appledev
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hab den Schlüssel noch nicht abgegeben. Eben weil ich der Meinung bin, dass der Vermieter unrecht hat. Allerdings war ich mir unsicher und ich dachte ich muss mich erst eekundigen.
Da muss ich nochmal mit ihm reden. Ich hoffe ich kann mich so mit ihm abstimmen.
Natürlich darf er das nicht!
Du zahlst regulär bis zum Ende deiner Mietzeit.
Wenn der Nachmieter eher rein geht, kannst du dich mit ihm finanziell natürlich anders einigen.
Du zahlst regulär bis zum Ende deiner Mietzeit.
Das stimmt so nicht, wenn du den Ablauf der KF meinst. Ab Neuvermietung, auch binnen der KF, entfällt die Mietzahlung für den Fragesteller.
Nein, das wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Schau mal hier rein, da sind wichtige Infos:
da brauchst du nicht hoffen. Ich würde dem Vermieter klipp und klar sagen, dass du nur damit einverstanden bist, den Schlüssel abzugeben, wenn er dir schriftlich gibt, dass er dich damit von der Pflicht zur Zahlung der Monatsmiete November 17 entbindet.