Müssen wir zahlen für schaden des Vormieter?

7 Antworten

Wenn es nicht im Übergabeprotokoll steht, werdet ihr diesen Schaden beheben lassen müssen

Lara282 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 18:48

Können die denn jetzt sich quasi die teuerste Tür auf dem Markt zulegen und wir bezahlen die oder wie läuft das ab?

Gerste94  27.09.2016, 18:51
@Lara282

es muss nur der schaden behoben werden, also wenn dies nur durch austausch der tür möglich ist, dann muss eine gleichwertige neue Tür gekauft werden.

Lara282 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 19:28
@Gerste94

Entschuldigung das ich nochmal störe.

wir haben  gerade mit unserem Vormieter telefoniert und er meint er hätte zu unseren Vermietern gesagt, dass das schon zu lange her ist und er es nicht mehr wüsste. Dann meinte er zu uns noch dass er aber irgendwie etwas im Hinterkopf habe, dass mit der Tür mal was war,  und dass es sein kann dass das schon bei seinem Einzug war. 

Der Vermieter hat uns allerdings gesagt, der Mieter hätte gesagt dass dieser Schaden vorher noch nicht dagewesen wäre. 

Ändert sich dadurch die Sachlage? 

DerHans  27.09.2016, 19:41
@Lara282

Natürlich NICHT. Der Vermieter darf sich selbstverständlich nicht "bereichern". Aber eine Innentür gleicher Güte reduziert um "alt für neu" ist die Schadenshöhe.

Grundsätzlich gilt der Zeitwert einer beschädigten Sache.

DerHans  27.09.2016, 19:43
@Lara282

Nur wenn der Vormieter SCHRIFTLICH bestätigt, dass dieser Schaden bereits bei seinem Auszug vorhanden war, habt ihr eine Chance. Konsequenterweise muss er dann zahlen

bwhoch2  28.09.2016, 09:21
@DerHans

Konsequenterweise muss er dann zahlen

Wenn das aber zu lange her ist, ist der Anspruch verjährt.

Protokolieren wäre besser gewesen, so könnte das in einen teueren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ausarten!?!

Der Richter wird die Einstellung eines Vaters zum eigenen Sohn bei dessen Aussage zu würdigen wissen.

... aber genau für solche Fälle leistet sich ein Mieter doch eine PH (nur für N.U. PHV) für so rd. 35,00 EUR/Jahr und somit soll die das ordnen. Viel Glück.

Falls es interessiert. Wir hatten einen Brief der Firma bekommen dass wir von den 600 euro kaution aufgrund verschiedener Dinge nichts zurückbekommen, worauf wir einen Anwalt eingeschaltet haben, der ein Schreiben aufgesetzt hat, in dem er schrieb, dass uns keine Zeit gegeben wurde, die Schäden zu reparieren und deshalb alle ansprüche abgelehnt werden. Am ende haben wir von den 600 € die hälfte ungefähr wiederbekommen und 80€ wurden noch einbehalten für eventuelle nebenkostennachzahlungen. 

Am ende kam raus, das der Vor-vormieter auch schon für diese Tür, mit der selben Macke zahlen musste. 

Zurzeit sucht der damalige Mieter eine Rechnung von damals, damit wir jetzt Anzeige erstatten können. 

Vielen Dank für alle Antworten.

Wenn dein Freund keine Möglichkeit hat zu beweisen, das der Schaden schon vor seinem Einzug vorhanden war (eventuell Fotos gemacht beim Einzug) ist er haftbar für den Schaden! Er hätte damals darauf bestehen müssen, dass der Schaden in das Übergabeprotokoll aufgenommen wird.