Darf ich vor Einzug Möbel in die Wohnung stellen?
Guten tag,
ich habe mit meinem Vermieter einen Mietvertrag zum 1.6.18 geschossen, geplantet Einzug ist aber erst am 1.9.18.
Im Mietvertrag steht das bei Bedarf auch früher eingezogen werden kann. Aktuell zahle ich bereits die hälfte der Warmmiete bis zum Einzug. Darf ich jetzt schon Möbel und Gegenstände in die Wohnung stellen? Immerhin fließt ja bereits Geld. Ich wohne noch in der alten Wohnung bis zum 1.9.18.
Desweiteren möchte der Vermieter einen weiteren Heizkörper vor Einzug anbringen lassen. Darf er das oder muss er das mit mir absprechen bezüglich betreten der Wohnung , denn der Mietvertrag läuft bereits? Einen Schlüssel besitze ich schon.
MfG
Vielen Dank
6 Antworten
Wenn du ab 1. Juni Miete zahlst, darfst du auch ab diesem Tag Möbel reinstellen. Dass du erst am 1. September einziehst, spielt dabei keine Rolle.
Die Installation des Heizkörpers solltest du zulassen/dulden. Er soll sicher für eine ausreichende Beheizung im Winter sorgen.
Dein Vermieter ist mehr als umgänglich.
Rechtlich gesehen hätte er ab Vertragsbeginn die volle Miete verlangen können.
Jetzt stelle die Möbel so, das man die Heizung ohne Probleme anbringen kann, Du willst es Dir mit dem Vermieter bestimmt nicht verscherzen.
Wenn alles fertig ist und Du richtig einziehst, dann tausche den Schließzylinder der Wohnungstür.
Wenn der Vermieter dir mitgeteilt hat, dass ein neuer Heizkörper in die Wohnung kommt musst du ihm natürlich die Chance geben, diesen einzubauen..
da ein Vermieter keine Schlüssel von deiner Wohnung haben darf muss er den Termin mit dir abstimmen.
sollten deine Möbel dem Heizungsmonteur nicht im Weg stehen kannst du sie reinstellen
Gibt es irgendwelche Vereinbarungen zwischen dir und dem Vermieter, warum du bisher nur die halbe Miete bezahlst?
Sorry falsch verstanden, im Mietvertrag ist geklärt halbe Miete bis zum einzug weil ich ihm gesagt habe das ich keine zwei volle mieten bezahlen kann somit wurde dann ein betrag von 160 euro aus gemacht in denen miete und nk enthalten sind
.....und du behauptest, dein Vermieter sei nicht umgänglich? Jeder andere hätte von dir die volle Miete verlangt!
Ich habe auch kein Problem den Handwerker rein zu lassen, allerdings schrieb er mir in einer Email das er die nächsten Tage irgendwann vorbei kommt und den heizkörper mit dem schlüssel des Vermieters einbaut.
Dein Vertrag läuft doch bereits. Der Vermieter darf keinen Schlüssel zu deiner Wohnung haben, oder hat er den mit deinem Einverständnis? Nun ist er dir mit der Mietzahlung erheblich entgegen gekommen. Bei deinem entgültigen Einzug solltest du unbedingt den beim Vermieter befindlichen Schlüssel verlangen oder besser noch den Schließzylinder austauschen, sollte der Vermieter den Schlüssel ohne deine Zustimmung haben.
Wann du einziehst, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ab wann der vereinbarte Mietbeginn gilt und dass du Miete zahlst.
Stelle deine Kartons mit wertvollem Inhalt in einen abschließbaren Raum.
ich denke schon dass das geht ,frag doch einfach mal deinen Vermieter und erklär ihm deine Sicht :)
Nein im Mietvertrag ist nichts geklärt.Leider ist der Vermieter auch nicht sehr umgänglich und lässt schlecht mit sich reden. Ich habe bereits einige Teile in die Wohnung gebracht. Hatte gestern ein Gespräch mit der Verwalterin der Immobilie und sie meinte ich hätte eigl noch keinen Schlüssel haben dürfen weil ich ja zum 1.9 einziehe, aber der vertrag bereits ab 1.6 geht halte ich das für quatsch.. Ich habe auch kein Problem den Handwerker rein zu lassen, allerdings schrieb er mir in einer Email das er die nächsten Tage irgendwann vorbei kommt und den heizkörper mit dem schlüssel des Vermieters einbaut. Mir stellt sich die Frage ob es zu streitigkeiten kommen kann wenn dort schon sehr viele möbel und kartons stehen weil ich ja offziell noch nicht dort wohne. Wie gesagt ich zahle die hälfte der Miete darf ich dann nicht auch etwas der Wohnung nutzen ? Ich möchte ja jetzt auch nicht den rest der miete nachzahlen müssen wenn ich gar nicht drin gewohnt habe