Nachforderung Stromkosten vom Vermieter?
Hallo Zusammen,
ziehe nach 6 Jahren Miete von meiner alten Wohnung aus. Bei Einzug hat der Vermieter und ich einen Mietvertrag gemacht und den aktuellen Stromzähler notiert. Ich fragte bei Einzug wie wir es mit den Strom machen, da meinte der Vermieter, das machen wir schon irgendwie. Hab dann nach die ersten zwei Jahre nichts von Ihm bzgl. Strom gehört und auch ehrlich gesagt es iwann vergessen, dachte dann das es anscheinend in der Warmmiete mit inbegriffen ist. Nun bei Auszug (6 Jahre später) meinte er, dass ich den Strom für die 6 Jahre nachbezahlen muss. Er hat seit 6 Jahren den Strom selber bezahlt, aber nie ein Wort darüber verloren. Was hätte er gemacht, wenn ich 50 Jahre drin gewohnt hätte, dann müsste ich bei Auszug Privatinsolvenz anmelden :D
Außerdem sind 2 Räume dabei, die auf den Stromzähler von der Wohnung laufen, aber ich nicht mit angemietet habe und der Vermieter genutzt hat.
Ist diese Forderung rechtens und kann er die kompletten 6 Jahre Stromkosten von mir nachträglich verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
- den Sachverhalt sofort beim Mieterverein erklären und dort nachfragen, wie zu verfahren ist
- was steht bezüglich Strom- und Nebenkosten in Deinem Mietvertrag?
Dann ist es schon richtig, daß Du Deinen Strom selbst zahlen musst (so wie 99% aller Haushalte).
Wenn aber nicht zu Dir gehörende Räume auch über Deinen Zähler laufen, ist das ein echtes Problem. Wende Dich unbedingt an einen Anwalt für MIetrecht oder den Mieterverein.
Zuerst muss Du schauen, was im Mietvertrag zu den Nebenkosten steht. Sind die Nebenkosten nicht genauer beschrieben, hat der Vermieter Pech gehabt.
Der Vermieter muss zum zweiten eine ordentliche Nebenkostenabrechnung vorlegen, in der berücksichtigt ist, welche Räume von welchem Zähler gemessen werden. Der Vermieter darf nur Kosten abrechnen, die seit Jahresbeginn 2017 angefallen sind - und auch halt auch nur, wenn es im Mietvertrag steht.
Vielleicht kannst Du Dich mit dem Vermieter auch anderweitig einigen. Immerhin sind es Kosten, die tatsächlich angefallen sind.
Handelte es sich um eine Inklusivmiete oder um eine Nebenkostenpauschale, muss gar nicht abgerechnet werden.
"Wasser und Heizung, war alles in der Miete mit drin"
Diese Bemerkung ist so schön ungenau, dass ein vernünftiger Rat nicht möglich ist.
Es gilt zu klären, ob dein Mietvertrag ein Inklusiv-, Teilinklusiv- oder ein Vertrag mit separat zu zahlenden Betriebskosten in Form monatlicher Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung ist.
Daher musst du hier offenlegen, wie die Gesamtmiete gegliedert ist, welche Betriebkostenvorauszahlungen in welcher Höhe geleistet werden oder nicht verlangt werden, wie eventuell die Umlageschlüssel bestimmt sind.
Ich vermute, dass du eine Inklusivmiete zahlst, die keine Abrechnung verlangt. Dann könnte auch der Stromverbrauch inkludiert sein. Vielleicht kannst du entsprechende Abschnitte des Mietvertrages hier vorstellen.
Das ist doch alles ganz einfach: Mindestens 2, vielleicht 3 Jahre sind schon verjährt und für den Rest kann der Vermieter auch keine Erstattung verlangen, da er keinerlei Nachweis darüber bringen kann, wieviel von dem Strom, der für die Wohnung gezählt wurde, vom Mieter verbraucht wurde. Er hatte 2 Zimmer selbst in Gebrauch und was er da drin alles mit Strom gemacht hat, wurde vermutlich nicht separat mit geeichten Zählern gemessen. Er kann nichts beweisen und schon gar nicht wieviel der Mieter verbraucht hat und deswegen kann er sich seine Forderung in die Haare schmieren.
Die Forderung ist nicht rechtens. Abgesehen davon, dass mindestens 2 oder 3 Jahre schon verjährt sind und man sich auch noch den Kopf darüber zerbrechen kann, ob der Stromverbrauch von 2016 überhaupt noch verlangt werden kann, scheitert die Forderung des Vermieters daran, dass er zwei Räume, die über den Zähler Deiner Wohnung gelaufen sind, selbst genutzt hat und vermutlich nicht gezählt hat, wieviel Strom er verbraucht hat. Er kann also nicht exakt belegen, wieviel Strom Du verbraucht hast und kann schon deswegen keine Forderung stellen.
Da bist Du aber mal ordentlich naiv reingegangen in die ganze Sache... "Das machen wir schon irgendwie" ist niemals eine gute Vertragsgrundlage.
Vor allem wegen der Räume, die Du mitbezahlst aber nicht nutzt ist das Ganze nochmal schwieriger. Was sagt der Mietvertrag denn zu den Nebenkosten? Wie wurde das Wasser abgerechnet? Wie die Heizung?
Generell würde ich mal beim Mieterbund vorstellig werden und mal leise nachfragen, was man da macht...
Wasser und Heizung, war alles in der Miete mit drin.
Trotzdem musst Du doch mal eine Abrechnung bekommen haben? Was, wenn Du viel weniger verbraucht hast, als Du pauschal in der Miete bezahlt hast?
Da steht lediglich der Stromzähler vom Einzug drin aber nichts weiteres was den Strom betrifft. Bei Wasser und Heizung, ist es vermerkt, dass es hier um Warmmiete handelt und diese Kosten in den Mietpreis inbegriffen sind.