Freund verursacht Schaden in Mietwohnung - Versicherung bezahlt Schaden, und wer die Reparatur?
Hallo, habe mal eine etwas komplexere Frage.... Ein Freund hat in meiner Mietwohnung (ich bin der Mieter) eine Tür beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung wurde informiert, der Schaden begutachtet. Die Versicherung hat einen "Zeitwert" für die Tür an meinen Vermieter überwiesen. Ich habe den Vermieter informiert und er hat gefragt, ob ich die Tür schon habe reparieren lassen. Ich sagte nein. In einer Woche ziehe ich halt aus und meine Frage ist jetzt: Ist die Bezahlung der Versicherung nun ein Zeichen für mich, dass ich mich nicht mehr drum kümemrn brauche? Der bezahlte Betrag wird nicht Ansatzweise die Reparaturkosten decken. Bin ich verpflichtet noch etwas mit draufzuzahlen?
Bin dankbar für alle Hinweise und Antworten, MFG
9 Antworten
Du kannst in einer Woche ganz beruhigt ausziehen. Die gezahlte Entschädigung entspricht dem, was dein Freund gemäß BGB hätte bezahlen müssen. Eine gebrauchte Tür wurde beschädigt. Die gezahlte Summe entspricht dem Gegenwert einer gebrauchten Tür oder der entsprechenden Reparatur der gebrauchten Tür. Dein Vermieter hat das Geld bekommen und wohl auch behalten. Er sollte als Eigentümer auch die Reparatur veranlassen. Wenn es jetzt schon absehbar ist, daß die Kosten höher werden, dann sollte der Vermieter nochmal mit der Versicherung sprechen (ggf. ein Reparaturangebot bei der Versicherung einreichen). Eigentlich bist Du aus der Nummer raus, denn die Tür gehört dem Vermieter/Eigentümer und den Schaden hat Dein Freund verursacht. Wofür will Dein Vermieter Dich verantworlich machen ? Das Du einem Freund erlaubt hast Dich zu besuchen oder Du die Wohnung nicht zu einer "Gummizelle" umgebaut hast, damit nix kaputt geht ?
Das BGB, die Rechtsprechung, meine Erfahrung und meine Regulierungsvollmacht. Zumindest die beiden ersten Punkte kann man im web finden ;)
das ist korrekt. besser hätte ich es nicht sagen können ;-)
Viele Antworten hast Du bekommen. Zusammenfassend versuche ich Dir Rat für Dein Verhalten beim Auszug zu geben. Vermieter hat Geld für Schadensausgleich bereits bekommen. Also ist er derjenige, der den Schaden reparieren lassen muss. Entscheidet er sich (möglicherweise sinnvoll) für den Einbau einer neuen Tür, entstehen ihm Mehrkosten, aber er hat auch mehr davon. Will er Dich dennoch für die Mehrkosten haftbar machen, wendest Du Dich an Deine Versicherung. Dieser erzählst Du die Vorgeschichte. Deine Versicherung kommt möglicherweise zu dem Schluss, dass man den Schaden besser hätte regulieren können, als es die Versicherung Deines Freundes tag und legt vielleicht noch was dazu. Alleinschon, um einem guten, vielleicht bisher schadensfreien Kunden, einen Gefallen zu tun. Lehnt sie jedoch den Ausgleich ab mit Hinweis auf die bereits erfolgte korrekte Regulierung, kannst Du den Vermieter bitten, Dich wegen evt. Klage direkt an Deine Versicherung zu wenden. Insofern wirkt Deine Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung. Wenn diese erfolgreich den Haftungsanspruch abwehrt, ist er auch für Dich abgewehrt.
Ich würde an deiner Stelle zunächst abwarten, wie der Vermieter reagiert. Wenn er der Meinung ist, dass die Tür ohnehin schon einige Schäden hat, und er sie nach deinem Auszug durch eine neue Tür ersetzen will, kann er den Teilbetrag von der Versicherung behalten, und genau so vorgehen: Nach deinem Auszug wird eine neue Tür eingebaut. Wenn du gerne eine reparierte Tür hättest, musst du ihn darum bitten. Wenn er es ablehnt mit der Begründung, dass die Reparaturkosten höher seien als die Kompensation der Versicherung, musst du die Differenz bezahlen, und kannst sie von deinem Freund zurückfordern. Wenn der das nicht zahlen will, bleibt dir den Gang zum Gericht. Aber willst du das wirklich? Im Allerschlimmsten Fall kann der Vermieter von dir verlangen, dass du die Tür instandsetzt, aber dann sollte er dir den Versicherungsbetrag überweisen.
Danke für die (späte) Antwort, um den Fall aufzuklären: Habe mich vom Mieterschutzbund beraten lassen. Mit der Zahlung des Zeitwertes ist der Schaden beglichen. Für die Reperatur muss der Vermieter aufkommen, weder der Freund noch der Mieter können hierfür zur Kasse gebeten werden. Ein Brief vom Mieterschutzbund hat dem Vermieter als Argument gereicht :) VG
Du hast zwar ein Recht auf Besuch aber haftest auch für die Schäden, die deine Besucher verursachen. Warum? Weil es DEINE Wohnung ist und du für alles haftbar gemacht werden kannst was deinen Wohnraum betrifft. Wenn z.b. einer deiner Besucher im Haus randaliert oder Leute belästigt haftest du genauso dafür. Du hast zu sorgen, dass sowas nicht vorkommt. Was er auf der Strasse macht, kann dir egal sein, aber für deine Besuche bist du selber verantwortlich. Du kannst den Schaden bei deinem Freund wieder einklagen.
finde ich ebenso fragwürdig wie die antwort von Heimwerker, die sehr gut und seriös von tomhi kommentiert wurde. Ich bin nicht in vollem Umfang für meinen Besuch verantwortlich, ich bin doch nicht der Vormund! ich muss ihn rausschmeißen wenn er randaliert, aber wenn er vorsetzlich oder ausversehen etwas kaputt macht ist es völlig irrelevant wem die wohnung gehört. Ich bin auch der Meinung dass der verantwortlich ist, der den Schaden verursacht hat. Wenn der Schaden allerdings durch die Versicherung abgedeckt wurde, wer zahlt die Reparatur?
Und was glaubst du an wem sich dein Vermieter wenden wird, wenn in deiner Wohnung Schäden durch deine Besucher entstehen, dein Besuch auf Nimmerwiedersehn verschwindet? An dich natürlich, falls du ausziehst etc... Wenn du willst, dass dein Besuch den Schaden bezahlt, musst du ihn schon anzeigen.
Wer die Reparatur zahlt?, der das Geld von der Versicherung erhalten hat, also dein Vermieter. Dafür hat er auch das Geld bekommen.
da es sich um einen freund handelt ist anzeigen nicht mittel der wahl, aber die antwort ist gut, thx
Gegenüber dem Vermieter haftet immer der Mieter als Besitzer der Wohnung für Schäden, die seine Besucher anrichten. Ein "Schaden" beinhaltet selbstverständlich die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der beschädigten Sache, also die Reparatur. Wäre die Sache (Tür) zu ersetzen, wäre der Zeitwert zugrunde zu legen. Geht sie zu reparieren, ist mit der Zahlung der Reparaturkosten alles erledigt. Was sollte denn hier noch zu berechnen sein? Die Versicherung hat die Reparatur bezahlt, das war's. "Ich habe fertig".
Du hast Glück, dass deine Versicherung gezahlt hat, da du versichert bist und nicht dein Freund. Sie hätte sich weigern dürfen und auf die Versicherung des Freundes verweisen können. Das ändert aber nichts daran, dass du gegenüber dem Vermieter haftest. Dir gegenüber haftet dein Freund.
es hat die versicherung des freundes bezahlt, nicht meine, hätte ich explizit erwähnen sollen. aber danke für die antwort!
Diese Antwort ist mir natürlich am liebsten :D Die Meinungen dazu sind aber sehr geteilt, gibts dafür rechtliche Belege oder so? habe mit googlen nix gefunden was dazu passt...