Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?
Hallo liebe Community,
ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.
Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.
Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.
Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.
Nun meine Frage(n):
Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu
Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)
(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)
- Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?
(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)
Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten
:)
10 Antworten
Ein Waschbecken gehört zur Mietsache also muß der Vermieter das reparieren lassen. Du kannst Ihm eine Frist setzen. Wenn er diese nicht einhält kannst du einen Handwerker kommen lassen, den der Vermieter bezahlen muß. Ich rate dir das mit hilfe des Mieterbundes zu machen. So wie du die Reaktion deines Vermieters schilders wird der die Rechnung nicht so einfach bezahlen.Viel Erfolg.
Wahrscheinlich ist es nur der Syphon ( vermutlich eine defekte Dichtung.
Wenn Du nicht warten willst lass es von einem Bekannten reparieren. Das ist kein großer Aufwand und kostet viel.Im Baumarkt findest Du Santärartikel!
Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu
Mangel
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen. So und nicht anders. Nicht warten. Nicht einfach nur mindern und nichts tun. Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, weil vernünftige Beweismittel nicht vorliegen. Und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht. www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Wer muss für den Schaden aufkommen?
Unter Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen zu Gunsten der Mietsache zu verstehen, die einen bestehenden vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache aufrechterhalten. Die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung der Mietsache ergibt sich aus § 535 BGB.
Diese Pflicht ist auf den Mieter von Wohnraum nur in engen Grenzen abwälzbar.
Das soll bedeuten,Ihr müsst im Mietvertrag schauen was dort bezüglich Reparaturen vereinbart ist.
- Falls da nichts steht muss der Vermieter zahlen!
Es ist wie immer bei Mängeln das selbe Lied: Mangel umgehend schriftlich per Einwurfeinschtreiben (nicht E+R!!) mitteilen. Dazu bist du sogar verpflichtet. Der Vermieter könnte dich ansonsten für Folgeschäden haftbar machen. In deinem Schreiben eine Frist von 7 Werktagen stellen und gleichzeitig ankündigen, dass du bei Verzug die Reparatur selbst beauftragen (Ersatzvornahme) und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das ist so der rechtlich korrekte Weg. Von einer Mietminderung rate ich ab. Dafür muss ein erheblicher Mangel vorliegen.
Einen Anwalt oder Mieterverein brauchst du dazu überhaupt nicht (jockl). Ich sehe hier auch keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes, da du ja nicht beeinflussen kannst, ob die Dichtung undicht wird oder nicht.
Das ist ein Mietmangel und der Vermieter ist dafür zuständig, dass in der WOhnung alles funktioniert. Wenn du schon so oft nachgefragt hast, dann bleibt noch, dass du selbst einen Installateur rufen kannst - das Geld musst du aber vorschießen. Und inwiefern der Vermieter sich dann auf eine Rückzahlung einlässt - er muss eigentlich, aber wenn du ihn jetzt schon nicht erreichst... Oder du wendest dich an den Mieterbund www.mieterbund.de, die helfen dir kompetent weiter und beraten dich auch in der weiteren Vorgehensweise. Da bist du wohl am besten aufgehoben, denn so wie es aussieht, telefonierst du sonst noch länger.
Es bedarf eigentlich nur weniger Handgriffe. Kannst du nicht direkt den Hausmeister ansprechen?