Vermieter stellt mir schon beim Einzug vorhandene Mängel in Rechnung. Wer muss belegen?
Guten Morgen,
Ich bin im Vor 2,5 Jahren in meine erste eigene Wohnung gezogen. Damals habe ich sie mir mit dem Vermieter besichtigt, aber es gab keine keine Wohnungsübergabe an sich oder gar ein Übergabeprotokoll, die Schlüssel habe ich in seinem Büro abgeholt. Als ich nach Erhalt der Schlüssel Mängel entdeckt hatte, rief ich beim Vermieter an und bat um ein Übergabeprotokoll. Er meinte, ich solle sie ihm telefonisch einmal durchgeben und er notiert sie sich. Ich habe zusätzlich die Mängel für mich fotografiert.
Ich konnte ihm jetzt durch die Bilder widerlegen, dass die Sachen schon vorm Einzug defekt waren.
Bis auf eine Sache und zwar soll ich eine Innentür kaputt gemacht haben( da ist ein Loch oben in der rechten Ecke, ca 15 cm tiefer aus der Ecke raus, welches vom Vormieter??? mit Gips „repariert“ worden ist.
Ich hatte auch damals ein Foto davon gemacht, welches allerdings doch ziemlich unscharf ist. Man erahnt den Mängel drauf, aber er ist halt schlecht fotografiert.
Wer muss hier was wen beweisen? Zumal er mir dafür 100€ in Rechnung stellt sie erneuern zu lassen.
Ich habe allerdings als Gegenwert in der ganzen Wohnung auf eigene Kosten einen neuen Laminatboden verlegt, da der Alte am Ende seines Lebens war und auch der damalige Teppichboden übersäht mit Flecken gewesen ist. ( Vorm Einzug, Bilder auch vorhanden)Und ein der Küche eine neue Arbeitsplatte verbaut.
Also ich habe im Endeffekt die Wohnung in einem 1000x besseren Zustand gebracht und jetzt unterstellt er mir Sachen, die schon waren und nur eines kann ich schwer beweisen.
Wie sollte man da weiter vorgehen?
Ich wünsche Euch alles Aber erstmal ein schönen Wochenende und danke schon einmal.
Liebe Grüße
Juliadas
Julchen
6 Antworten
bleibe gelassen und lass dich nicht durch mätzchen dieses unseriösen vermieters einschüchtern.
du hast genau richtig, vorhandene mängel beim einzug dokumentiert und gemeldet, dafür bist du nicht verantwortlich, diese rechnung kannst du getrost ignorieren.
drohe ihm beim nächsten versuch, seine verpflichtungen auf dich abzuwälzen mit einem anwalt oder lass dich in einem mietervein beraten. dann knicken solche schwarzen schafe schnell ein, weil sie ganz genau wissen, dass sie damit niemals durchkommen.
aber es gibt leider immer noch genügend schafe, die sich nicht trauen, ihre rechte auch durchzusetzen,. darauf bauen diese leute und stecken sich die gelder in ihre eigene tasche, statt die mietsache in stand zu halten.
Ich würde sie auch gerne ignorieren, er will es mir aber von der Kaution abziehen und da kann ich ja nichts machen oder?
Zumal die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahren von einigen Mieter fehlerhaft waren, ich gegenan bin und recht bekommen habe und er jetzt einigen Mietern etwas höhere Summen nachzahlen muss und ziemlich erbost auf mich ist.
So sind die Vermieter leider manchmal, aber der Mieter hat bestimmt eine PH, und die ordnet doch das Problem, wenn es um Schäden geht.
Binde einfach ein Deinen Berater/Makler/Onliner.
Viel Glück.
Das ist leider dein Versäumnis:
Du hättest die Fotos und die Notizen zu den Mängeln unterschreiben und kopieren lassen sollen, natürlich VOR der Mietvertragsunterzeichnung:
Im Nachhinein ist das schwer anzufechten.
Naja, das mit dem Teppichboden sieht gut aus:
Da hast du einigermaßen einen klaren Beweis.
Wenn er jedoch bestreitet, das Foto könnte von dieser Wohnung sein:
Ja dann hast du wiederum ein Problem, da du es dir nicht schriftlich bestätigen hast lassen.
Wurde denn das Mietverhältnis bereits wirksam beendet? Kündigung oder Auflösung?
Der Vermieter kann die Mängelfreiheit der Mietwohnung bei Mietbeginn nicht beweisen, weil er keine ordentliche Herausgabe an dich gemacht hat. Er muss es auch nicht beweisen, weil du am Ende deiner Mietzeit in der Pflicht stehst zu beweisen, die Wohnung mit Mängeln übernommen zu haben. Hoffentlich haben deine Bilder ein eingedrucktes Datum....
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neu eingebrachten Eigentum in Form des von Ihnen verlegten Laminatbodens, über dessen Einbau und späteren Verbleib Sie hoffentlich mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
Lehnen Sie die Forderungen des Vermieters unter Hinweis auf die dokumentierten Altschäden, die bereits vor Ihrem Einzug vorhanden waren, ab.