Was tun, wenn Vermieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben will?
Es betrifft mich (noch) nicht konkret.
Aber nehmen wir folgendes an:
Eine Wohnung wurde bei Einzug unrenoviert übergeben, in dem damaligen Übergabeprotokoll sind lediglich Zählerstände und Vorhandensein diverser Bohrlöcher vermerkt. Protokoll wurde von Mieter und Vermieter unterschrieben. Die Wohnung war zu Anfang ziemlich abgewohnt und wurde unter Hilfe mehrerer Freunde und Verwandter aufwändig renoviert. Zeugen für den ursprünglichen Zustand der Wohnung hätte man also, obwohl der unrenovierte Zustand nicht im Protokoll vermerkt war. Zusätzlich hat an einem Tag der Vermieter selbst im Beisein Dritter geholfen.
Was tut man, wenn bei Auszug Mieter und Vermieter unterschiedlich Auffassungen haben, was ins Übergabeprotokoll gehört und was nicht?
Was, wenn eine Partei nicht bereit ist, dass Protokoll zu unterschreiben und es auch nicht tut?
7 Antworten
erstmal passiert dann nichts...ist ja keine pflicht....wenn allerdings die kaution nicht zurück gezahlt wird, dann geht es vor gericht....
In ein Protokoll gehört nicht rein, wer was zu tun hat. Es gehören nur Zustandsbeschreibungen rein. Falls man sich einig ist, kann man Sätze wie "Brandloch im Teppich durch herunter gefallene Zigarette des Vermieters" mit aufnehmen, aber wenn unklar ist, wer das Brandloch verursacht hat, also ob es vielleicht schon vor dem Einzug war, dann kommt ins Protokoll "Bandloch im Teppich" und mehr nicht. Das kann jeder unterschreiben und hinterher kann man sich immer noch darum streiten, wer nun für die Beseitigung des Schadens auf zu kommen hat. Und wenn wirklich ein Protokoll entsteht, das am Ende keiner unterschreiben mag, Abschrift geben lassen oder fotografieren oder Eigenes mit Zeugen erstellen und dann hat man auch Material für evt. nachträgliche Beweise. Wichtig wäre es, bei der Übernahme das Einzugsprotokoll bei der Hand zu haben und vielleicht auch Fotos von damals, falls vorhanden.
Erstens zwingt einen niemand, einen solchen Vordruck zu verwenden und zweitens muss man nicht alles ausfüllen und ankreuzen, was in einem solchen Formular steht. Wenn da z. B. in einer Zeile steht "ankreuzen bitte" und dann "Wird vom Mieter behoben" oder "Wird vom Vermieter behoben", ist man nicht gezwungen, was anzukreuzen und wenn der Vermieter ein Kreuz macht bei "wird vom Mieter behoben" und man ist nicht der Meinung, dann verweigert man eben die Unterschrift. Wo ist das Problem?
Fotos machen und bezeugen lassen. Ich würde dem Vermieter ein eigenes Protokoll zukommen lassen, das als Diskussionsgrundlage dienen kann. Und dazu einen freundlichen Brief, in dem nochmal knappst geschildert ist, wie es beim Einzug war. (für's Gericht später)
Und drauf hinweisen, daß das Protokoll ja nichts mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag an sich zu tun hat, sondern es nur den Status Quo festhält, da kann ja keiner was dagegen haben? (damit er jetzt unterschreibt)
Ich kann mit gerade gar nicht vorstellen, was Du meinst, wenn doch vorher scheinbar nicht viel in dem Protokoll stand, dann steht doch jetzt wahrsch. auch nicht viel drin?
Ich lese gerade daß Du die Mängelfreiheit bestätigt haben willst. Dann musst Du eben mit dem Vermieter geduldig durch die Wohnung laufen, bis er sich überzeugt hat.
Ich weiß, daß man manche Mängel wirklich erst später sieht, ich verstehe da die Besorgnis des Vermieters. Aber Ihr hattet das Risiko damals auch.
Ich schreibe manchmal bei Elektrogeräten o.Ä.: "Funktion nicht geprüft" ins Protokoll, wenn meine Ex-Mieter so dringend das Flugzeug erreichen müssen.
Klar soll der VM sich alles in Ruhe angucken. Und klar, können Mängel später noch auftreten. Aber bei denen, die nicht im Protokoll vermerkt sind, müsste der VM ja dann erstmal den Beweis antreten, dass ich es verursacht habe.
Es ist auch alles in Ordnung mit der Wohnung, sie ist in besserem Zustand als beim Einzug, ich habe nichts kaputt gemacht, kein Schimmel etc.
Trotzdem habe ich natürlich Angst, wenn ich höre, dass der VM quasi auf Kosten der Mieter seine Wohnunh aufbessern will.
Es ist so, dass ich erfahren habe, dass Ver VM dem Vormieter jede Menge "anhängen" wollte und ihn auch verklagt hat.
Das Bad war zB nicht nagelneu als wir eingezogen sind, sondern hatte übliche Abnutzungen für ein Bad älteren Baujahrs. Ich habe nämlich keine Lust, dem VM ein neues Bad zu finanzieren, falls er mir die Gebrauchsspuren anlasten will.
Gleiches gilt auch für die Einbauküche.
Als Mieterin hatte ich einen ähnlichen Fall, mit einem abartigen Knebelvertrag. Ich hatte dieselbe Sorge wegen der Gebrauchsspuren, aber die Rückgabe war dann ganz entspannt, ich habe gut geputzt und der VM hat alles einfach durchgenickt.
Daß die Gebrauchsspuren schon bei Einzug da waren, können Eure Freunde ja bezeugen.
Wenn Du weißt, dass es eine Klage gabe, könnte notfalls Rechtsanwalt oder Gericht die alten Gerichtsakten ran nehmen, um Beweise zu haben.
@bwhoch2... Bei Rechtsstreitigkeiten, an denen man selbst nicht beteiligt ist, bekommt man keine Unterlagen.
Keiner kann zur Unterschrift gezwungen werden. Deshalb einen Zeugen dazu nehmen, der das was im Protokoll steht mit seiner Unterschrift bestätigt. Auf keinen fall irgendwelche Zusagen zur Beseitigung von Mängeln unterschreiben, das könnte ein Selbsttor sein. Wenn der Vermieter sich überhaupt weigert, ein Protokoll anzufertigen, dann führst du das selbst aus und lässt es von mindestemns einem Zeugen unterschreiben. Das reicht in einem evtl. Rechtsstreit aus.
Dann muss sich gerichtlich geeinigt werden. Wenn die Wohnung nun in einem besseren Zustand ist als damals, hast du gute Chancen.
Das sehen Vermieter in der Regel anders. Es gibt Vordrucke, die Solcherlei bereits beinhalten.