Im Übergabeprotokoll steht nicht das die Wohnung neu renoviert wurde. Welche Möglichkeit hat dann noch der Vermieter zu beweisen, das die Wohnung renoviert war?
Im Übergabeprotokoll steht nicht das die Wohnung neu renoviert wurde. Welche Möglichkeit hat dann noch der Vermieter zu beweisen, das die Wohnung renoviert übergeben wurde. Es geht jetzt um die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer. Lt. einem Urteil ist doch der MIeter nur verpflichtet in der Wohnung die notwendigen Schönheitsreparaturen auszuführen, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde.
6 Antworten
Sieh mal in deinen Mietvertrag!
Im Übergabeprotokoll werden nur Punkte festgehalten die wesentlich vom vertraglichen Zustand abweichen.
Im Übrigen glaube ich aber auch, dass du bei Einzug von einer renovierten Wohnung ausgehen konntest.
Niemand zieht in eine unrenovierte Hütte und schweigt bis zum Auszug. Den Wunsch bei Auszug nicht renovieren zu müssen, hättest du sicher bereits beim Auszug geäußert. Noch dazu wenn ein unrenovierter Zustand erkennbar gewesen ist.
Und eine unrenovierte Wohnung wird in der Regel vom neuen Mieter bei Einzug renoviert. Und selbst ein Farbe kostet Geld. Da weist man den Vermieter drauf hin, dass man bei Auszug nicht noch einen Eimer Farbe bezahlt.
Wurden denn sonst irgendwelche Mängel im Protokoll aufgenommen. Das hast du ja sicher auch unterschrieben, oder?
Sieh mal in den Mietvertrag, da findest du sicher etwas zu dem Thema.
Eigentlich müssten Sie selber wissen, ob die Wohnung renoviert war. Wenn Sie die Arbeiten nicht machen wollen, nur weil die Renovierung nicht im Vertrag steht aber Renoviert war, kann es natürlich zu unerfreulichen Auseinandersetzungen führen und Sie sollten sich fragen ob es das Wert ist, nervlich und finanziell.
Es ist Aufgabe des einziehenden Mieters den Renovierungszustand der Wohnung zu monieren oder als renoviert hinzunehmen. Das bedeutet, wurde bei der Wohnungsübernahme keine Mängelanzeige bezüglich der nichtausgeführten Renovierung der Wohnung gemacht, dann gilt, dass die Wohnung renoviert übernommen wurde. Daraus leitet sich ab, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen bei Bedarf übernehmen muss und bei Auszug vermutlich dem Vermieter die Renovierung der Mietsache schuldet.
Solche Angelegenheiten kommen bei uns in die mietvertraglichen Vereinbarungen, schaue also bitte in die Urkunde.
Wurden solche wichtigen Absprachen auch dort vergessen, helfen nur Rechnungen und ggf. Zeugen, fürchtet meine Glaskugel.
Er kann Rechnungen für die beauftragen Handwerker vorlegen und diese als Zeugen anführen.