Kann der Vermieter im Nachhinein Mängel bzgl. der Sauberkeit der übergebenen Wohnung geltend machen?
Hallo Zusammen, die Situation zu o. g. Frage ist die folgende: Ich habe meine alte Wohnung zum 31.05.16 gekündigt und am 08.06.2016 an den Hausverwalter der Vermieterin übergeben (eher war von Seiten der Vermieterin nicht möglich). Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem zwar Mängel aufgenommen wurden (dabei handelte es sich jedoch um Mängel, die bei Einzug schon da waren, daher wurde dabei lediglich auf das alte Übergabeprotokoll verwiesen). Zusätzlich gibt es einen bekannten Schädlingsbefall, der im Protokoll steht. Weiter wurden keine Mängel festgestellt.
Nun ist es so, dass ich heute ein Schreiben von der alten Vermieterin bekommen habe, in dem sie mir vorwirft, die Wohnung verdreckt hinterlassen zu haben (im Mietvertrag steht, dass die Übergabe besenrein zu erfolgen hat). Den Laminatboden habe ich mit einem Dampfreiniger gereinigt. Die Vermieterin, dass ich die Wohnung nachputze. Insbesondere auf den Küchenschränken, sowie das ich die Fenster und Böden erneut reinige.
Darf sie das von mir verlangen, bzw. muss ich das nachbessern?
8 Antworten
Wenn im Mietvertrag steht, dass du die Wohnung besenrein hinterlassen musst, musst du auch nicht putzen. Weder den Boden, noch die Fenster oder irgendetwas anderes.
Bei der Sauberkeit handelt es sich nicht um bewusst verdeckte Mängel. Das hätte sie schon bei der Übergabe feststellen und im Übergabeprotokoll festhalten müssen. Dann hat sie dir eine Frist zu setzen, bis wann du die Mängel beheben kannst. Da sie bei der Übergabe nichts an der Sauberkeit zu kritisieren hatte und im Übergabeprotokoll nichts vermerkt ist, hat sie die Wohnung so wie sie ist abgenommen.
Selbst wenn sie selbst bei der Übergabe nicht dabei sein konnte und andere "Vorstellungen" von Sauberkeit hat als die Verwaltung, ist das nicht dein Problem. Es ist schließlich relativ fest geregelt, was besenrein bedeutet: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenrein.htm
Zusätzliche Kosten für die Reinigung kann sie dir aus o.g. Gründen nicht aufdrücken, aber ich denke, sie hat es auf deine Mietkaution abgesehen, die sie nicht rausrücken will.
Ich würde ihr erst mal antworten, dass laut Übergabeprotokoll keine Verschmutzungen da sind. Die Wohnung wurde abgenommen, du hast sie besenrein hinterlassen. Schreib ihr noch das BGH-Urteil dazu, was basenrein bedeutet. Dann kann man hoffen, dass sie sich damit zufrieden gibt.
Falls sie die Mietkaution nicht rausrückt, solltest du die 6 Monate abwarten, die sie Zeit hat zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt (z.B. ausstehende Nebenkostenabrechnungen). Mehr zu Regelungen und Fristen zur Rückzahlung der Mietkaution findest du hier: https://kautionsfrei.de/mietkaution-rueckzahlung Dann deine Mietkaution einfordern und Frist setzen (2 Wochen). Wenn das nicht hilft, bleibt leider nur noch der Weg zum Anwalt.
Alles Gute!
Gibt es ein vom Vermieter unterschriebenes Protokoll, dann kann der Vermieter nur noch verdeckte Mängel geltend machen.
Schau mal hier rein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
LG
johnnymcmuff
Man hat die Pflicht die Wohnung "besenrein" zu übergeben. Da geht es schon los: Was heißt überhaupt "besenrein"? Man kehrt die Böden, ggf. die Wände, Decken, Winkel durch, also alles, wo sich z. B. Spinnweben gebildet haben. Aber reicht das?
Du hast bereits die Böden mit Dampfreiniger sauber gemacht. Ich nehme an, da wurden sie auch richtig sauber. Wenn nun anläßlich der Übergabe und vielleicht sogar noch später (Neuinteressenten oder so) Menschen durchgegangen sind, die aufgrund des regnerischen Wetters nicht immer nur saubere Schuhe hatten, kann es nicht sein, dass die Böden nochmal reklamiert werden.
Bleiben Küchenschränke und Fenster: Unter besenrein darf man sicher auch verstehen, dass Küchenschränke frei von Fettablagerungen sind und frei von dem Staub, der sich darin im Lauf der Zeit festgesetzt hat. Da reicht der Besen sicher nicht aus und es ist Neumietern oder auch schon der Vermieterin sicher nicht zu zu muten, dass sie diesen Dreck entfernt, der eindeutig von Dir verursacht wurde. Sicher würdest Du das auch nicht wollen, dass Du in eine Wohnung ziehst, wo noch der Fettfilm samt Festsetzungen der vorherigen Bewohner drin sind. Immer großer Anlass zu Ärger. Im Grunde sollte man die Küche so zurück geben, wie man sie selbst haben will und sie deswegen sowieso regelmäßig putzt.
Bleiben die Fenster: Dabei denke ich weniger an das Glas, als an die Rahmen und Wetterbleche außenm, sowie Fensterbänke innen. Wenn diese lange nicht geputzt wurden (manche putzen sie nie), sollte es schon eine Selbstverständlichkeit sein, dass man sie vor dem endgültigen Auszug noch einmal putzt. Beim Glas, das sicher öfter mal geputzt wurde, ist es in Ordnung, wenn es normal sauber ist. Falls Du nie die Fenster geputzt hast, wäre der Ärger bestimmt nachvollziehbar.
Aber schließlich gab es da die Übernahme: Dreck, weder am Boden, an den Fenstern, noch auf, an und in den Küchenschränken ist kein verdeckter Mangel. Wird die Sauberkeit nicht beanstandet, ist die Wohnung sauber. Somit sind Sie aus der Pflicht raus und haben allenfalls noch den Kampf um die vollständige Auszahlung der Kaution vor sich.
Die andere Sache ist die Frage der Ehre. Viele Menschen wollen sich nicht nachsagen lassen, dass sie Dreck hinterlassen haben und fühlen sich schon dadurch bedrängt, doch noch einmal sauber zu machen. Risiko: Man weiß nicht so genau, wie sauber sich die Vermieterin ihre Art von Sauberkeit einbildet und man läßt sich dann schikanieren, bis auch das letzte Fitzelchen Staub und das letzte Fleckchen abgeschabt ist.
Wenn sie selber nicht dabei sein konnte und deshalb ihre Vorstellung von Sauberkeit nicht heran ziehen konnte, sollte sie sich jetzt an ihren Hausverwalter halten. Der hätte dann die Abnahme nicht ordentlich gemacht und sollte jetzt eigentlich für die Kosten der Nachreinigung aufkommen. Dazu kann er bestimmt Putzkräfte oder eine Firma beauftragen.
Vermutlich sucht sie einen Grund, die Kaution einzubehalten.
Wenn das Übergabeprotokoll von ihr oder dem Verwalter unterschrieben ist, hat sie keine Ansprüche mehr. Dafür macht man es ja.
Sage ihr, dass die Wohnung am 31.5. in Ordnung war.
Etwa in der Art:
Sehr geehrte Frau ...
danke für Ihr Schreiben vom ......
Ich habe die Wohnung am 31.5. in ordnungsgemäßem Zustand verlassen. Den Termin zur Übergabe haben Sie festgelegt.
Das Übergabeprotokoll listet außer dem bekannten Schädlingsbefall und schon beim Einzug vorhandenen Mängeln keine Mängel auf.
Es wurde vom Hausverwalter, Herrn ... unterschrieben.
Ihre Forderung nach weiteren Reinigungsmaßnahmen weise ich daher zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort :)
Die Sauberkeit hätte sie ja gleich bei der Wohnungsübergabe monieren können (müssen) Das ist ja kein "versteckter Mangel"
Und wie formuliere ich dies ihr gegenüber (ich möchte das schriftlich machen, um etwas in der Hand zu haben)?