Vermieter rückt Kaution nicht raus - was tun?

10 Antworten

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Die Kaution ist nicht nur für Beschädigungen da, sondern für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis, also auch für die Nebenkosten.

Normalerweise ist es so, dass spätestens 6 Monate nach dem Auszug ein Teil der Kaution zurück gegeben werden muss, und nur ein Teil für die Nebenkosten einbehalten werden darf.
Das Problem bei einer Bürgschaft oder einen verpfändeten Kautionssparbuch ist aber, dass dieses nicht aufgeteilt werden kann. Das kann nur ganz oder gar nicht zurück gegeben werden. Der Vermieter würde seine Absicherung für die Nebenkosten verlieren.

Aus diesem Grund ist es zulässig und rechtens, wenn der Vermieter die Bürgschaft erst nach erfolgter Nebenkostenabrechnung zurück gibt.

Renick  17.08.2018, 20:07

Herzlichen Dank für die Auszeichnung, freut mich sehr.

Und wegen dem Problem mit den Steckdosen solltet ihr weiter versuchen, eine gütliche Lösung zu finden. Der Betrag ist nicht so hoch als dass es sich lohnt, dafür einen Rechtsstreit vor Gericht vom Zaun zu brechen.

Kiwikat 
Beitragsersteller
 16.08.2018, 16:58

Ok alles klar, dann wissen wir bescheid und sind jetzt auch um einiges an Wissen reicher, vielen Dank!

Die Kaution dient auch als Sicherheit für die Nebenkosten eines Mietverhältnisses. Es ist also rechtmäßig, wenn die Vermieterin die Bürgschaftserklärung der Bank noch nicht zurückgibt.

Es gibt auch leider keine Regelung, wie lange die Bürgschaft einbehalten werden darf. Aber Ihrer Vermieterin ist Zeit zu geben, bis zu einem halben Jahr, um prüfen zu können, ob es noch Rückstände aus dem Mietverhältnis gibt.

Der Vermieter hat maximal 6 Monate Zeit zur Rückgabe der Kaution. Es ist üblich, das nach der Wohnungsübergabe mindestens die Nebenkostenabrechnung abgewartet wird.

Renick  16.08.2018, 16:29

Deine beiden Sätze widersprechen sich. Denn die Nebenkostenabrechnung ist in der Regel nicht 6 Monate nach dem Auszug erstellt. Der Vermieter hat dafür 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit.

Der Vermieter darf bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung Schadenersatzansprüche prüfen und als Sicherheit für diese Zeit die Kaution weiter zurück behalten. Das bedeutet, erst ab März 19 kannst du die Rückzahlung fordern.

Selbst danach darf er noch das etwa Dreifache deiner monatlichen Vorauszahlung für Betriebskosten zurückbehalten für den Fall, dass in der Vergangenheit Nachzahlungen fällig waren.  

Ja das ist rechtens. Im Grunde kann die Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung (teilweise) einbehalten werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kiwikat 
Beitragsersteller
 16.08.2018, 16:23

Okay danke! Dann ist alles gut 😊