Untreue bei ausbleibender Rückzahlung der Kaution?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorschlag: Frist setzen (zwei Wochen), per Einwurfeinschreiben. Bei Verfristung zum Amtsgericht, Mahnbescheid beantragen und wenn keine Zahlung, Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB.

pool56  18.07.2020, 12:01

...wenn der VM nicht antwortet, würde ICH den Zwischenschritt Mahnbescheid überspringen, da dort dann vmtl. auch nicht ehrlich geantwortet wird UND das "kostet" auch ca. 2 Monate Zeit.

Untreue käme nur zum Tragen, wenn der Vermieter die Kaution nicht wie vorgesehen angelegt (§ 551 Abs. 3 BGB) hätte und dir ein Vermögensschaden entstehen würde. Hat er es angelegt, aber dir dennoch nicht zurückgezahlt, wäre es keine Untreue nach § 266 StGB. Dann wäre Unterschlagung zu prüfen.

PolNRW93 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:26

Okay. Über Unterschlagung hatte ich auch schon nachgedacht, aber die greift nur bei fremden beweglichen Sachen und das ist bei Geld auf einem Konto nicht gegeben.

furbo  18.07.2020, 14:48
@PolNRW93

Richtig. Geld auf dem Konto ist nur eine Forderung. Ich kenne ja nicht die Fakten bis ins Detail, aber ich würde an deiner Stelle auch den Betrug prüfen.

pool56  18.07.2020, 14:52
@PolNRW93

Dann stimmig, WENN das Geld DERZEIT immer noch AUF DEM KONTO IST😉!

pool56  18.07.2020, 12:03

👍

Strafverfahren ist Quatsch!

Ein Mahnbescheid beschleunigt!

pool56  18.07.2020, 14:49

Ich bin der Überzeugung, dass der Mahnbescheid zusätzlich BREMST, - Zeit kostet.🤔

schelm1  18.07.2020, 14:51
@pool56

Na-ja, da hat wohl jeder so seine eigenen Erfahrungen und Methoden.

Hier funktioniert das hervorragend über Mahnbescheid bei rückständigen Leistungen.

pool56  18.07.2020, 15:03
@schelm1

Stimmt, das kann funktionieren oder auch nicht mit dem Mahnbescheid.

Ich selber halte es IMMER so:

Wenn z.B. Telefongesellschaft A mir einen UNGERECHTFERTIGTEN MAHNBESCHEID schickt, kreuze ich einfach an, dass die gesamte Forderung unberechtigt ist und schicke den M-Bescheid innerhalb der 14-TageFrist an das 'gegnerische' Amtsgericht zurück. Schon seit einigen M-Bescheiden über die Jahre gesehen wird dann NICHT mit Klage weiter gemacht, sondern die Gegenpartei stellt dann offensichtlich sehr richtig fest, dass es keinen Sinn macht noch höher in Risiko, Zeit und Ausgaben zu gehen zumal ja ein Verfahren am WohnORT des vermeintlichen Schuldners durchzuführen wäre.

schelm1  18.07.2020, 15:17
@pool56

Das halten Verfahrensgegner gerne so.

Mi dem Widerspruch ist die Voraussetzung für ein Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht erfolgt.

Das Gericht hört die gegenseitigen Vorträge und urteilt die Sache aus.

Da berechtigte Forderungen nicht "just for fun" sondern sehr gut begründet verlangt werden, gehen die Verfahren regelmäßig zu Gunsten des Klägers aus.

Das ist die eigene Erfahrung in einer Vielzahl von immer wieder ähnlich gelagerten  Fällen.

Der Ort der Verhandlung ist ebenso von geringer Bedeutung (Korrespondenzanwalt) wie die kosten es sind, die bekanntlich dem im Verfahren Unterlegenen aufgebürdet werden.

Selbstverständlich sollte man als Kläger zur Kostenvorlage über eine gut gefüllte Streitkasse verfügen.

pool56  18.07.2020, 16:42
@schelm1

DAS kann ich voll unterstreichen, WENN man eine ECHTE Forderung hat, kann man selbstverständlich auch den etwas längeren Weg MIT Mahnbescheid wählen.

MEINE EFAHRUNG ist, dass heute viele Firmen unberechtigt Mahnbescheide versenden, weil sie wissen dass sich die Unkosten in engem Rahmen halten und ein Teil der vermeintlichen Schuldner aus Angst und/oder Arbeitsscheu bei relativ kleinen vermeintlich offenen Forderungen "lieber" zahlt statt sich zu wehren.

Ich erkenne dahinter DAS Geschäftsprinzip, dass es sich lohnt einfach Mal drauflos zu fordern (mit letzendlich abstrusen Behauptungen), weil der Anteil der Trotzdem-Zahler MEHR einbringt als insgesamt die Unkosten betragen.

Bin da auch nicht Experte. Würde das aber nicht Untreue sondern Unterschlagung und vor allem Betrug nennen, wenn es dabei bleibt.

Wie Judith171 auch ähnlich sagt, heute reagieren viele erst NACH dem 1. bzw. auch 2. Brief vom RA, weil sie dann SICHER sind, dass UNMITTELBAR der TEURE Prozess folgen dürfte.

Du musst ihm eine Frist setzen, wenn er die missachtet, kannst du machen, was immer Du machen willst. Oft hilft ein Schreiben eines Anwaltes.

Die Kaution musste der Vermieter anlegen und Dir dann mit Zinsen auszahlen.