Untreue bei ausbleibender Rückzahlung der Kaution?
Hallo, liebe Freunde der Juristerei,
Ich kenn mich zwar mit Strafrecht einigermaßen aus, bin aber kein Jurist.
Vergangenes Jahr bin ich aus meiner letzten Wohnung ausgezogen. Mein Vermieter hat damals Schäden in der Wohnung beanstandet, die versehentlich durch mich verursacht wurden. Der Vermieter hat daher vorerst meine Kaution einbehalten, was ja erstmal verständlich ist.
Der Schadenfall wurde durch meine Versicherung geprüft und der Vermieter hat eine saftige Entschädigung erhalten.
Er ist seitdem nicht auf die Idee gekommen, sich bei mir zu melden oder das Geld zu überweisen. Ich habe ihn bereits angeschrieben und verlangt, dass die Kaution überwiesen wird. Auf die Nachricht ist er nicht eingegangen.
Ich werde meinen Vermieter in einem Brief ein letztes Mal zu der Zahlung auffordern. Sollte er dem nicht nachkommen, spiele ich mit dem Gedanken, ein Strafverfahren wegen Untreue gegen ihn einzuleiten. Ich hab mich über den Tatbestand etwas schlau gemacht, bin mir jedoch nicht sicher, ob tatsächlich alle Tatbestände erfüllt sind.
Vielleicht kennt ihr euch besser aus?
Liebe Grüße,
B.
8 Antworten
Vorschlag: Frist setzen (zwei Wochen), per Einwurfeinschreiben. Bei Verfristung zum Amtsgericht, Mahnbescheid beantragen und wenn keine Zahlung, Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB.
...wenn der VM nicht antwortet, würde ICH den Zwischenschritt Mahnbescheid überspringen, da dort dann vmtl. auch nicht ehrlich geantwortet wird UND das "kostet" auch ca. 2 Monate Zeit.
Untreue käme nur zum Tragen, wenn der Vermieter die Kaution nicht wie vorgesehen angelegt (§ 551 Abs. 3 BGB) hätte und dir ein Vermögensschaden entstehen würde. Hat er es angelegt, aber dir dennoch nicht zurückgezahlt, wäre es keine Untreue nach § 266 StGB. Dann wäre Unterschlagung zu prüfen.
👍
Strafverfahren ist Quatsch!
Ein Mahnbescheid beschleunigt!
Ich bin der Überzeugung, dass der Mahnbescheid zusätzlich BREMST, - Zeit kostet.🤔
Na-ja, da hat wohl jeder so seine eigenen Erfahrungen und Methoden.
Hier funktioniert das hervorragend über Mahnbescheid bei rückständigen Leistungen.
Stimmt, das kann funktionieren oder auch nicht mit dem Mahnbescheid.
Ich selber halte es IMMER so:
Wenn z.B. Telefongesellschaft A mir einen UNGERECHTFERTIGTEN MAHNBESCHEID schickt, kreuze ich einfach an, dass die gesamte Forderung unberechtigt ist und schicke den M-Bescheid innerhalb der 14-TageFrist an das 'gegnerische' Amtsgericht zurück. Schon seit einigen M-Bescheiden über die Jahre gesehen wird dann NICHT mit Klage weiter gemacht, sondern die Gegenpartei stellt dann offensichtlich sehr richtig fest, dass es keinen Sinn macht noch höher in Risiko, Zeit und Ausgaben zu gehen zumal ja ein Verfahren am WohnORT des vermeintlichen Schuldners durchzuführen wäre.
Das halten Verfahrensgegner gerne so.
Mi dem Widerspruch ist die Voraussetzung für ein Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht erfolgt.
Das Gericht hört die gegenseitigen Vorträge und urteilt die Sache aus.
Da berechtigte Forderungen nicht "just for fun" sondern sehr gut begründet verlangt werden, gehen die Verfahren regelmäßig zu Gunsten des Klägers aus.
Das ist die eigene Erfahrung in einer Vielzahl von immer wieder ähnlich gelagerten Fällen.
Der Ort der Verhandlung ist ebenso von geringer Bedeutung (Korrespondenzanwalt) wie die kosten es sind, die bekanntlich dem im Verfahren Unterlegenen aufgebürdet werden.
Selbstverständlich sollte man als Kläger zur Kostenvorlage über eine gut gefüllte Streitkasse verfügen.
DAS kann ich voll unterstreichen, WENN man eine ECHTE Forderung hat, kann man selbstverständlich auch den etwas längeren Weg MIT Mahnbescheid wählen.
MEINE EFAHRUNG ist, dass heute viele Firmen unberechtigt Mahnbescheide versenden, weil sie wissen dass sich die Unkosten in engem Rahmen halten und ein Teil der vermeintlichen Schuldner aus Angst und/oder Arbeitsscheu bei relativ kleinen vermeintlich offenen Forderungen "lieber" zahlt statt sich zu wehren.
Ich erkenne dahinter DAS Geschäftsprinzip, dass es sich lohnt einfach Mal drauflos zu fordern (mit letzendlich abstrusen Behauptungen), weil der Anteil der Trotzdem-Zahler MEHR einbringt als insgesamt die Unkosten betragen.
Bin da auch nicht Experte. Würde das aber nicht Untreue sondern Unterschlagung und vor allem Betrug nennen, wenn es dabei bleibt.
Wie Judith171 auch ähnlich sagt, heute reagieren viele erst NACH dem 1. bzw. auch 2. Brief vom RA, weil sie dann SICHER sind, dass UNMITTELBAR der TEURE Prozess folgen dürfte.
Du musst ihm eine Frist setzen, wenn er die missachtet, kannst du machen, was immer Du machen willst. Oft hilft ein Schreiben eines Anwaltes.
Die Kaution musste der Vermieter anlegen und Dir dann mit Zinsen auszahlen.
Okay. Über Unterschlagung hatte ich auch schon nachgedacht, aber die greift nur bei fremden beweglichen Sachen und das ist bei Geld auf einem Konto nicht gegeben.