Räumungsklage wegen fehlender Kaution bezahlt, was nun?
Hallo,
Es geht darum das ich meine Mietkaution wegen eines Finanzellen engpasses nicht bezahlen konnte. Daraufhin wurde ich abgemahnt und die Wohnung später fristlos gekündigt. Nun habe ich aber am 31.05 die offenstehende Kaution bezahlt. Am 06.06 bekam ich dann eine vom 01.06. Eingereichte Räumungsklage. Ich habe im Netz gelesen das man spätestens bist 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage noch den offenen Betrag begleichen kann, und somit die Klage und die fristlose Kündigung dadurch unwirksam gemacht werden. Aber was soll ich jetzt machen?
Ein paar Details : Es ist das erste mal das mir sowas passiert ist, ich habe immer pünktlich die Miete bezahlt, ich habe nur eine fristlose Kündigung und keine ordentliche Kündigung bekommen... Ich wäre sehr hilfreich für eure Antworten
8 Antworten
Aber was soll ich jetzt machen?
Den Vermieter per Einwurfeinschreiben darauf hinweisen, dass die Kaution bezahlt wurde und somit die fristlose Kündigung geheilt wurde.
Hat der Vermieter hilfsweise fristgerecht gekündigt so bleibt diese aber wirksam.
Ich würde mich auch das Gericht wenden, damit auch die bescheid wissen, dass die Zahlung geleistet wurde.
Da kannst Du aber froh sein, hier mal ein paar Infos:
http://www.mietrecht.org/mietschulden/kuendigung-zahlungsverzug-abwenden/#II-2
Eine Kaution kann man in 3 Raten bezahlen. Nicht mal das hattest du am Start?
Die fristlose Kündigung ist geheilt (Gericht über Zahlung informieren), wenn man dir aber hilfsweise ordentlich gekündigt hat, kann es sein, dass diese Kündigung weiterhin wirksam ist.
Dann musst du in 3 Monaten raus.
Nicht richtig durchgelesen oder? Es gibt nur eine fristlose Kündigung
Ich mag unverschämte Fragesteller nicht.
Dass eben keine ordentliche hilfsweise Kündigung mitergangen ist, wurde mir erst klar nachdem ich den Beitrag geschrieben hatte und mir deine Kommentare zu anderen Antworten durchgelesen habe.
Die Zahlung hat sich vermutlich mit der Klageeinreichung überschritten.
Rede mit dem Vermieter und bitte ihn, die Klage zurück zu nehmen und wende Dich an das Gericht mit Deinem Zahlungsnachweis.
Selbst wenn die Kündigung nun "geheilt" ist, musst Du jedoch die bisher angefallenen Kosten bezahlen. Solltest Du Dich dagegen wehren, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn der Vermieter mächtig sauer ist und Dich das dann in der Zukunft entsprechend spüren läßt.
Aber auch noch nach Zustellung der Räumungsklage wegen der rückständigen Kaution kann er seine Kautionsschulden noch bis zum Ablauf von zwei Monaten begleichen und damit die Kündigung ungeschehen machen (§ 569 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB).
Ich würde mich auf diesen Pragraphen berufen und dem.Vermieter ein Einschreiben, Rückschein zukommen lassen. Bei Bedarf einen Anwalt dieses Schreiben aufsetzen lassen.
Einschreiben mit Rückschein ist die schlechteste Variante.
Einwurfeinschreiben wird von Rechtsanwälten empfohlen und ist billiger.
Danke für die Antwort :) aber soll ich mich nur beim Vermieter melden oder trotzdem noch beim Gericht?
Wenn es schon vom Gericht kam die Klage, musst du dir wirklich einen Anwalt holen. Du hast ja noch zeit Widerspruch einzulegen.
Hast du auch den Nachweis, dass die Kaution bezahlt wurde? Habt ihr ein Sparbuch angelegt?
Da würde mich noch interessieren, wann begann das Mietverhältnis?
Danke dann werde ich das morgen direkt in Angriff nehmen :)
Nein es gab nur eine fristlose Kündigung