Ausgezogener Mieter zahlt Nebenkosten nicht
Der Mieter ist zum 31.12.2011 ausgezogen, die NBK-Abrechnung für 2011 wurde ihm am 05.03.2012 übersandt. Trotz 2 Zahlungserinnerungen mit Terminsetzung bis heute kein Zahlungseingang. Der Mieter hat für die Kaution eine Bürgschaft hinterlegt. Können die NBK mit dieser Bürgschaft bei der Bank verrechnet werden? Oder ist dies gesetzlich nicht zulässig und wir müssen eine 3. und letzte Mahnung abschicken und dann einen Mahnbescheid erwirken?
Danke für die Hilfe :-)
4 Antworten
Zunächst ist zivilrechtlich vorzugehen, also Mahnbescheid. So heißt es allgemein. Bleibt dieser ohne Erfolg. müsstest du binnen der festgelegten Frist klagen. Wenn dir das zu umständlich und kostenintensiv ist. dürftest du die Nachzahlung mit der Kaution aufrechnen. Der Vermieter darf ja, gesetzlich abgesichert, einen angemessenen Teil der Kaution ebend für solchen Forderungsausgleich zurückbehalten.
könnt ihr verrechnen, dafür ist sie da
dafür ist eine KT ja auch gedacht, teil deinem Mieter schriftlich mit, dass du die Kaution mit der NK verrechnest und wenn sonst keine Mängel waren zahl ihm den restlichen Betrag aus.
Die Kaution wurde nicht bar, sondern als Bankbürgschaft hinterlegt. Wir werden ihm die 3. und letzte Mahnung schicken und uns dann mit der Bank in Verbindung setzen. Recht herzlichen Dank für die Hilfe.