Vermieter reagiert nicht auf Kündigung - können wir trotzdem ausziehen?
Wir haben am 25.10.2014 unsere Wohnung FRISTGERECHT (3 Monate laut Vertrag) zum 31.01.2015 gekündigt.
Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen. Persönliche Überreichung sowie jeglicher verbaler Austausch mit diesen Leuten ist leider nicht möglich. Im Brief haben wir eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Kündigung erbeten.
Nach vielen unmöglichen Aktionen ihrerseits haben wir nun Grund zur Annahme, dass die Vermieter darauf nicht reagieren werden. Seit einer Woche jedenfalls haben wir nichts erhalten. Ich weiß, dass eine Kündigung einseitig ist und keiner Bestätigung bedarf. Trotzdem zweifeln wir aufgrund der bisherigen Vorfälle daran, dass wir tatsächlich nach diesen drei Monaten ausziehen können. Wir haben die Befürchtung, dass die Vermieter bei nochmaliger Nachfrage unsererseits behaupten werden, die Kündigung nie erhalten zu haben. Wir haben einen Zeugen, der bei Einwurf der Kündigung dabei war - das wars dann aber auch. Sie könnten also gut und gerne behaupten, dass sie das Schreiben nie erhalten haben. Damit rechnen wir ehrlich gesagt fest. Jetzt fragen sicherlich viele, weshalb wir nicht via Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben. Ganz einfach: wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit. Noch dazu haben wir eigentlich gedacht, dass die lieben Vermieter vielleicht froh sind, wenn sie uns loswerden.
Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ? Wir sind natürlich derzeit aktiv auf Wohnungssuche und haben eigentlich auch schon etwas in Aussicht. Nun zögern wir mit der Unterzeichnung, weil wir nicht wissen was Sache ist. Am Ende haben wir zwei zahlungspflichte Wohnungen an der Backe.
9 Antworten
Wenn sie sagen, sie haben die Kuendigung nie erhalten, dann habt ihr wohl Pech gehabt. Da habt ihr wohl am falschen Ende gespart, wenn man nicht persoenlich Kontakt aufnehmen will, dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.
Jetzt werdet ihr sie wohl mal drauf ansprechen muessen und euch die Kuendigung schriftlich bestaetigen lassen. Oder notfalls nochmal kuendigen (per Einschreiben) und dann halt Ende Februar ausziehen (wenn ihr eh noch nichts neues habt).
dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.
und die Postfrau weiß, was in dem Schreiben steht?
Alternativ hilft es auch, die Frage nochmal zu lesen. Da steht nämlich:
wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit
Sinnvoller ist immer die persönliche Zustellung mit Zeugen, welche auch den Inhalt des Umschlages bezeugen können.
Wenn sie sagen, sie haben die Kuendigung nie erhalten, dann habt ihr wohl Pech gehabt. Da habt ihr wohl am falschen Ende gespart, wenn man nicht persoenlich Kontakt aufnehmen will, dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.
Wenn der Vertragspartner sich nicht an die Wahrheit gebunden fühlt, hilft einem das auch nichts, wenn man den Inhalt des Einschreibens nicht beweisen kann. Aber natürlich ist ein Einschreiben besser als gar nichts.
Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein
ES mit RS ist nicht sicher. Einwurfeinschreibens gilt als derzeit allgemein und gerichtsfest als bessere Variante.
Allenfalls eine förmliche Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Wenn man den noch Morgen zum Vermieter schickt, ist eine fristgerechte Kündigung zu Endes Januar sogar noch möglich.
Eine Kündigung muss der Vermieter nicht bestätigen. Wichtig ist es nur, dass die Zustellung des Schreibens durch Dritte bezeugt werden kann.
Im Zweifel müssten diese Personen dann aber auch gesehen haben, wie Ihr die Kündigung in den Umschlag gesteckt habt.
Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ?
Ihr habt Zeugen. Ihr könnt dem Vermieter ja gern nochmal schreiben und an die Kündigungsbestätigung erinnern. In diesem Zuge würde ich erwähnen, dass es Zeugen für den Einwurf des Schreibens (mit Kenntnis des Inhaltes) gibt.
Hallo und guten Tag, bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung. Wenn er dann nicht reagiert zum Mieterverein gehen bitte. Alles Gute für Euch und viel Glück im neuen Zuhause :) :) :)
bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Und inwiefern belegt das den Zugang einer Kündigung?
Hallo und guten Tag, bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt laut diverser Anwälte und muss nicht bestätigt werden.
Der Brief ist in den Machtbereich des Vermieters gelangt.
Blödsinn: Warum soll man noch Geld dafür ausgeben? Auch dies muss der Vermieter weder annehmen noch Inhalt bestätigen :-O
Wenn du einen Zeugen hast, der den Einwurf in den BK des Vermieters bestätigen kann, hast du Glück. Wenn nicht, hast du Pech. Der V. wird bestreiten, deine Kündigung erhalten zu haben. Regelmäßig sopllten solch wichtige Schreiben als Einwurfeinschreiben aufgegeben werden
Im Übrigen muss eine Kündigung nicht bestätigt werden, ob erbeten oder nicht ist egal.
Du solltest vorsorglich noch heute am 4.11.14 mit Zeugen die Kündigung (zweite Ausfertigung) in den Briefkasten des Vermieters einwerfen, der Zeuge sollte das bestätigen, und zuvor gelesen haben. Auf dem Umschlag entsprechend vermerken: Persönlich am ... um ... Uhr in den Briefkasten eigeworfen. Zeuge: xyz . Bestätigt.
Tatsächlich muss der Vermieter den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen.
Vielmehr bietet man ihm rechtzeitig vor Mietvertragsende Termin und Ausweichtermin einer Besichtigung an, sofern man Schönheitsreparaturen schuldet oder Mängel beseitigen müsste, schuldet ihm andernfalls tatsächliches Angebot der Rückgabe der geräumten, besenreinen Wohnung mit Schlüsseln am letzten Miettag von 9-12 Uhr.
Sagt er weder ab oder erscheint er nicht, Zustand selbst dokumentieren, Zählerstände ablesen, Schlüssel auf den Tisch legen und Tür hinter sich zuziehen.
Falles er den Zugang der Kündigung bestreitet, hätte man einen Zeugen, der fristgerechten Zugang und damit Kenntnisnahmemöglichkeit bestätigt und einen, der die mängelfreie Rückgabe bezeugt.
G imager761
Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen.
Ist das eine bezeugte Übergabe? Nein.
Daher ist mein Rat kein unsiniger Rat.
Schlüssel auf den Tisch legen und Tür hinter sich zuziehen.
Verläßt der Mieter die Wohnung einfach, und wirft die Schlüssel ohne weiteres Zutun in den Briefkasten des Vermieters, so liegt hierin keine rechtswirksame Übergabe (LG Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 2. Juli 1987, Az: 1 S 609/86)
Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).
Weiteres unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm
MfG
Rechtsinniger Unsinn: Etwa Glauhafteres als bezeugte Übergabe eines Kündigungschreibens gibt es nicht. Allenfalls eine förmliche Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Dieser Mythos ist einfach nicht tot zu kriegen! Vielmehr kann der Empfänger Annahme verweigern. Und beim nächsten Mal behaupten, einen Fleuropgutschein mit Glückwünschen zum Hochzeitstag denn eine Kündigung bekommen zu haben.
Warum verunsichert man den Fragesteller noch weiter, wenn man keinen Rat geben kann und offensichtlich keine Ahnung von wirksamem Zugang einer Kündigung hat?