Fristgerechter Eingang der Kündigung beim Vermieter?
Habe die Kündigung fristgerecht beim Vermieter in den Briefkasten geworfen, leider jedoch persönlich und ohne Beleg z.b. durch ein Einschreiben. Nun behauptet der Vermieter die Kündigung hätte erst drei Tage später im Briefkasten gelegen und besteht auf einen weiteren Monat Mietzahlungen. Kann ich dagegen vorgehen mein Mann war als Zeuge beim Einwerfen den Briefkasten dabei?
4 Antworten
Du mußt nachweisen das und wann dem Vermieter die Kündigung zugegangen ist, sprich in seinem Briefkasten war. Denn das zählt als Zugang, nicht wann er sie da raus genommen hat.
Ehemann als Zeuge wird im E-Fall nicht reichen.
Zu wann wolltest Du denn Kündigen, wann hast Du das schreiben eingeworfen und wann ist es laut Vermieter zugegangen?
Warum ich das alles frage? Manche Vermieter wissen nicht das man bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf der übernächsten Monats kündigen kann.
3. Werktag im Dezember 2017 war der 4. des Monats.
Hast Du die Kündigung z. B. am 1.12., war ein Freitag, eingeworfen und der VM behauptet sie erst am 4.12. erhalten zu haben wäre alles im grünen Bereich wenn Du zum 28.02.2018 kündigen wolltest.
Das ist natürlich dumm. Wie gesagt, Du mußt nachweisen das die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
wenn du einen zeugen für den einwurf in den briefkasten hast, gilt das als formell rechtsgültige (fristgerechte) zustellung.
der empfänger kann sich nicht darauf berufen, nur alle paar tage in seinen briefkasten zu sehen. dazu gibt es dutzende urteile/präzedenzfälle; das widerspricht jeglichem normalverhalten.
aus dem gleichen grund ist auch die kostengünstige variante vom einschreiben (einwurf-einschreiben) besser als die von vielen laien favorisierte "rückschein"-version. der vom postboten dokumentierte und belegbare einwurf gilt vor jedem gericht. die rückschein-version kann sogar "ins auge gehen", wenn der empfänger die annahme verweigert. den einwurf in den briefkasten kann er aber nicht verhindern.
damit dürfte der Vermieter ein Problem haben - der fristgerechte Zugang kann bewiesen werden - Wenn ER 3 Tage nicht in seinen Briefkasten schaut ist nicht euer Verschulden.
Wenn er damit den 3 Werktag meint, auch das ist noch innerhalb der Frist. Zum Ende des übernächsten Monat seid ihr raus
Nein, kannst Du nicht, Du hast den Postweg nicht eingehalten. Bei persönlicher Übergabe eines Kündigungsschreibens läßt man sich den Empfang bestätigen. Das Zeugnis des Ehemannes wird vor Gericht allenthalben gehört aber wahrscheinlich nicht bewertet. Was soll dein Mann auch anderes sagen. Dumm gelaufen.
Nein, kannst Du nicht, Du hast den Postweg nicht eingehalten.
Muß man doch nicht.
Habe die Kündigung abends am 01.12. eingeworfen, Vermieter sagt die wäre erst am 05.12. drin gewesen. :-/