Vermieter sendet mir keine Bestätigung
Hallo,
ich habe hier ein "kleines" Problem.
Ich habe meine Wohnung zum 30.11.2014 gekündigt. Ich habe die Kündigung schriftlich am 15.08.2014 in den Briefkasten geschmissen. Weil....
In meinem Mietvertrag hat mein Vermieter die Adresse seiner damaligen Maler-Firma angegeben (das war vor über 12 Jahren). Im fast gleichen Zeitraum hat der Sohn die Firma und die Wohnung übernommen. Mein Vermieter ist dann für mich unbekannt verzogen. Die neue Adresse meines Vermieters besitze ich daher leider nicht. Also konnte ich meine Kündigung auch nicht per Einschreiben mit Rückschein an ihm senden.
Nach Telefonat am 21.08.2014 hat mein Vermieter telefonisch bestätigt, dass er die Kündigung erhalten hat und für ihn alles ok ist. Da wir immer alles formlos geregelt haben, reicht ihm das so. Aber er versteht einfach nicht das ich eine Bestätigung haben möchte. Einfach nur zur Sicherheit. Sogar per E-Mail wäre mir recht.
Eine Nachweispflicht habe ich somit nicht.
Kann ich noch was anderes machen? Ich weiß, dass mein Vermieter nicht verpflichtet ist, mir eine Bestätigung zu geben.
LG rike
7 Antworten
Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf gar keiner Bestätigung. Nur im Streitfall müsstest du belegen, dass du fristgerecht gekündigt hast.
Zu Deiner Beruhigung, ich gebe meinen Mietern auch keine schriftliche Bestätigung, wenn sie gekündigt haben. Telefonisch reicht. Wenn bisher die Absprachen eingehalten wurden, wird es auch diesmal klappen.
Nach Telefonat am 21.08.2014 hat mein Vermieter telefonisch bestätigt, dass er die Kündigung erhalten hat und für ihn alles ok ist. Da wir immer alles formlos geregelt haben, reicht ihm das so. Aber er versteht einfach nicht das ich eine Bestätigung haben möchte. Einfach nur zur Sicherheit. Sogar per E-Mail wäre mir recht.Eine Nachweispflicht habe ich somit nicht.Kann ich noch was anderes machen?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kündigung zu bestätigen.
Also konnte ich meine Kündigung auch nicht per Einschreiben mit Rückschein an ihm senden.
Vielmehr liegt es in Ihrer Hand die Kündigung nachweislich zu schicken und das macht man am Besten per Einwurfeinschreiben; dann gilt es als zugestellt.
erneute Kündigung an den Sohn schicken - per Einschreiben und Rückantwort
erneute Kündigung an den Sohn schicken - per Einschreiben und Rückantwort
Per Einwurfeinschreiben ist das Beste.
Aber sein Sohn ist doch nicht mein Vermieter?
Jetzt nochmal eine Kündigung hinschicken kommt irgendwie blöd. Aber Du könntest folgendes schreiben:
"Sehr geehrter... am 15.08.2014 habe ich die Kündigung des Mietvertrags persönlich in ihren Briefkasten (Adresse ...) eingeworfen. Im Telefonat am 21.08.2014 haben Sie mir auch den Zugang bestätigt. Somit endet der Mietvertrag am 30.11.2014. Ich werde jedoch voraussichtlich schon am ... ausziehen. Für eventuelle Besichtigung von Mietinteressenten stehe ich gerne bereit, bitte jedoch darum, bei größerem Interesse, möglichst mehrere Personen terminlich zusammen zu fassen und nicht mehr als eine Besichtigung pro Woche durch zu führen. Am besten passt es mir immer ... (samstags?), ab ... Uhr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Gruß
Diesen Brief dann per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken oder noch besser zusammen mit neutralem Zeugen wieder selbst in den Briefkasten stecken oder persönlich übergeben. Dann ist es perfekt.